| Linkblock
| |
|
|
Die MBSLK.de-Foren » » Klatsch und Tratsch
Klatsch und Tratsch » » Thema: Anzeige wg. Nötigung – Bitte um Tipps |
Gehe zu Seite: ( 1 | 2 | 3 ) |
Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forengrundschüler
Beiträge: 38
User seit 16.12.2003
| Geschrieben am 23.06.2004 um 23:53 Uhr  
| Hallo Leute,
offensichtlich bin ich Opfer einer Verwechslung geworden: Am Pfingstmontag soll ich jemanden auf der A-661 Richtung Darmstadt „genötigt“ haben. Wurde dazu heute von der Polizei vorgeladen und befragt.
In der Tat war ich dort an diesem Tag unterwegs. An der Ampel am Autobahn-Ende bei Egelsbach hielt auch jemand neben mir, stieg aus und faselte was von „Anzeige wegen des dichten Auffahrens vorhin“. Bin mir allerdings keinerlei Schuld bewusst, war ganz normal unterwegs, aber irgendwas ist da wohl wirklich passiert, angeblich ein sehr riskantes Auffahren mit über 200, als der Kläger auf Höhe der Ausfahrt Dreieich gerade mit 130 am Überholen war.
Da ich von nix weiß, liegt es nah, dass ein Dritter beteiligt war, möglicherweise ein anderer silberner SLK. Okay, ich frag hier jetzt nicht, obs vielleicht einer von euch war. Aber mit folgenden Auskünften könntet ihr mir helfen, die Gerichtsverhandlung vorzubereiten: (Leider funzt die Suchfunktion gerade nicht.)
1. Welcher ungefähre Anteil aller SLK hat die Farbe Silber?
2. Kann ich irgendwie ermitteln, wieviele SLK mit Kennzeichen OF ... zugelassen sind?
3. Wie bekomme ich eine schriftliche Auskunft aus Flensburg, dass ich keine Punkte hab?
Und falls sich jemand von euch mit Gerichtsprozessen auskennt:
4. Wie schwer wiegt eigentlich der Vorwurf „Nötigung nach § 240 StGB“?
5. Empfehlt ihr mir, einen Anwalt zu nehmen?
6. Und falls ich keinen nehme: Darf ich vor Gericht selbst Fragen an den Kläger richten?
Mir liegt das im Magen, ich hatte noch nie mit der Polizei zu tun. Der echte Drängler würde ja vielleicht auch alles abstreiten – wie also beweisen, dass ich es NICHT war? Der andere Fahrer hatte wohl auch noch seine Frau dabei ...
Jeder Rat ist willkommen!
Vielen Dank.
Mike aus Offenbach
| Antworten
Antworten mit Zitat
E-Mail an Mikof Moderatoren-Team informieren Themen-Abo bestellen |
| |
Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Diplomforenuser
Beiträge: 1465
User seit 11.01.2004
| | | Affiliate-Anzeigen:
|
| |
Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forendoppeldoktor
Beiträge: 2495
User seit vor Apr. 03
| Geschrieben am 24.06.2004 um 01:08 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von Anlernschwabe am 24.06.2004 um 01:10 Uhr ]
Moin Mike,
das liest sich wirklich so, als wenn ein anderer silberner SLK in die Geschichte mit verwickelt ist, d.h. die Nötigung begangen hat. Ich bin (auch) nicht der Typ, der wegen jeder Kleinigkeit seinen Hausanwalt zur Stelle hat.
In diesem Fall würde ich auf alle Fälle einen Anwalt einschalten; du hattest ja eine Vorladung zur Polizei und es steht eine Gerichtverhandlung an. Wenn das StGB ins Spiel kommt, ist man beim Straftatsbestand (wenn's schlecht läuft, ist man vorbestraft) und nicht bei den in Deutschland üblichen Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr.
Der Kläger (?) war mit seiner Frau unterwegs, hatte also einen Zeugen, du nicht !? Da wird es es meines Erachtens schwierig, für den juristischen Laien einen gute Ausweg in der rechtlichen Denke zu finden.
Sch... Situation!
Zu 1. bis 3.:
1. Silberne SLKs: die meisten.
2. solche "Halteranfragen" darf meines Wissens nur die Polizei oder ein Anwalt machen
3. Punktestand kann jeder für sich abfragen. => http://www.kba.de
Grüße
Bernd | Antworten
Antworten mit Zitat
E-Mail an Anlernschwabe Moderatoren-Team informieren Themen-Abo bestellen |
| |
Beitrag von:
User existiert nicht mehr bei MBSLK.de | | | Affiliate-Anzeigen:
|
| |
Beitrag von:
(nicht mehr aktiv)
| Geschrieben am 24.06.2004 um 07:08 Uhr  
| Moin..
Hatte auch mal so einen Fall..war eilig unterwegs und das passte einem "Herren " nicht.
War auch zur Vorladung bei der Polizei...ich habe dort nichts gesagt, bin mir keiner Schuld bewusst und nicht der Fahrer gewesen.
In dem Protokoll wurden mehrere KFz Kennzeichen aufgeführt dessen Fahrer mich wohl gesehen haben sollen, laut Bericht des Klägers.
Die Polizei riet mir sich ruhig zu verhalten bis ich wieder etwas zu der Sache höre und dann erst den Anwalt einzuschalten---ferner sollte ich den Fahrer an diesem besagten Tage nennen.
Habe aber nie geantwortet....die Auskunftszeit von einigen Wochen spricht nocheinmal für dich, ferner müssen die etwaigen Zeugen ermittelt und befragt werden was nocheinmal viel Zeit kostet.
Sollte es dann zu einer Gegenüberstellung kommen wird es nach so langer zeit sehr,sehr schwierig werden unter 10 Personen die Person zu erkennen die man mitunter vor 10 oder mehr Wochen für höchsten 10 sek. gesehen hat.
Also, locker bleiben und erst einmal auf weitere Schreiben warten.
Gruß Andreas
--
...I can count-Greetz from Gifhorn Castle ! | Antworten
Antworten mit Zitat
Moderatoren-Team informieren Themen-Abo bestellen |
| |
Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenkaiser
Beiträge: 19124
User seit 26.07.2000
| Geschrieben am 24.06.2004 um 08:23 Uhr  
| Da etwa jeder zweite SLK silber ist, ist auch die Verwechslungsgefahr recht groß. Die Frage ist auch wo und wann hat er das Kennzeichen abgelesen. Beim drängeln kanns ja kaum gewesen sein, da war wohl der Abstand zu kurz.
Wahrscheinlich würde ich erstmal zur polizeilichen Anhörung alleine hingehen und dort "die Bälle erstmal flach halten" (verbale Zurückhaltung), je nach dem was dabei rauskommt, würde ich einen Anwalt einschalten.
Viel Erfolg, Olli (der keinen silbernen SLK fährt )
--
V8 - Jage nie, was Du nicht töten kannst. | Antworten
Antworten mit Zitat
E-Mail an Olli aus Mainhattan Moderatoren-Team informieren Themen-Abo bestellen |
| | Affiliate-Anzeigen:
|
| |
Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenfürst
Beiträge: 4053
User seit vor Apr. 03
| Geschrieben am 24.06.2004 um 10:06 Uhr  
| Hi,
also mit Rechtschutz sofort den Anwalt, ansonsten wie Olli es gesagt hat. Man muss halt etwas aufpassen was man sagt... Kann schnell dumm laufen, wenn man aus Versehen ne schwammige Aussage macht. Daher würde ich eher kein Risiko eingehen... Oder am besten noch ein Anwalt im Bekanntenkreis...
--
Toleranz ist die Erkenntnis, daß es keinen Sinn hat, sich aufzuregen
| Antworten
Antworten mit Zitat
E-Mail an Duke Moderatoren-Team informieren Themen-Abo bestellen |
| |
Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenprofessor
Beiträge: 2735
User seit 01.01.2008
| | | Affiliate-Anzeigen:
|
| |
Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenstudent
Beiträge: 1001
User seit 15.05.2001
| Geschrieben am 24.06.2004 um 11:16 Uhr  
|
Micha aus Heidelberg schrieb:
...was in dem Fall ungünstig ist, man(n) kann sich so schlecht auf die Verwechslungsmöglichkeit berufen.
Gruß
Micha (silberner SLK, anonym, durch die Masse getarnt & geschützt)
Jeder, wie er's braucht
Gruß
Michael (gelber SLK, nicht anonym, steht zu seinen (Un-)Taten )
--
Ist er zu stark, bist Du zu schwach! | Antworten
Antworten mit Zitat
E-Mail an MP Moderatoren-Team informieren Themen-Abo bestellen |
| |
Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenprofessor
Beiträge: 2562
User seit vor Apr. 03
| Geschrieben am 24.06.2004 um 19:23 Uhr  
| Hallo Mike !!
So was treibt mir die Zornesröte ins Gesicht. Da wird einer zum Sündenbock gemacht, der rein zufällig ein Auto fährt, das jemandem anderen nicht passt.
Frage:
War der andere allein unterwegs ?? Dann wär mir sein Gehabe sch...egal. Es steht Aussage gegen Aussage und ich würde bei der Wahrheit bleiben, Du warst es ja nicht. WIE soll er das bitte beweisen ???
Und bei uns ist jeder so lange unschuldig, bis EINDEUTIG feststeht, dass er es war...
Wenn Du ne Rechtsschutzversicherung hast, kannst Du ohnehin gelassen bleiben.
--
Sol lucet omnibus !!!
Michael | Antworten
Antworten mit Zitat
E-Mail an Mike J Moderatoren-Team informieren Themen-Abo bestellen |
| |
|
|
| Wer ist online?
| | Anonym :1216 Mitglieder: 2 Im Chat : 0
|
| Google@MBSLK
| | |
| affil_r_u
| |
|
| google 160
| | |
|