Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forengrundschüler
Beiträge: 31
User seit 18.02.2017
| Geschrieben am 03.09.2018 um 13:36 Uhr  
| TÜV Untersuchung durchgefallen und vier Wochen später nachgeholt. Wegen Todesfall in der Familie nicht persönlich vorbeigefahren und den 2. Bericht schnell bei der Stadtverwaltung im Februar in den Postkasten geworfen. Ist nicht angekommen und das Auto wurde im August von der Stadtpolizei gesucht und ich soll das jetzt bezahlen mit 150 €. Rücksprache bei der Stadt ergab ich soll Klage erheben sonst keine andere Möglichkeit. Wie seht ihr das, irgendwie eine sehr unsinnige Ausgabe! RS-Versicherung 150 Eigenanteil... | Antworten
Antworten mit Zitat
E-Mail an Yens-FFM Moderatoren-Team informieren Themen-Abo bestellen |
|
|
Beitrag von:
User existiert nicht mehr bei MBSLK.de | |
|
Affiliate-Anzeigen:
|
|
|
Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenquintaner
Beiträge: 76
User seit 20.01.2018
| |
|
Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenprofessor
Beiträge: 2533
User seit 18.05.2006
| |
|
Affiliate-Anzeigen:
|
|
|
Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Diplomforenuser
Beiträge: 1319
User seit 09.10.2016
| |
|
Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forendoppeldoktor
Beiträge: 2020
User seit 21.08.2016
| |
|
Affiliate-Anzeigen:
|
|
|
Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenprinz
Beiträge: 5513
User seit vor Apr. 03
| Geschrieben am 03.09.2018 um 15:49 Uhr  
| Sehr sehr dubios und widersprüchlich.
Wenn jemand Anderes den Nachprüfungstermin zeitgerecht wahrgenommen hat ist die Sache erledigt und da muss kein Bericht sonst wo hin.
Kann mir nur vorstellen dass die Frist versäumt wurde und dann besteht keine Möglichkeit einer Nachuntersuchung mehr sondern es ist wieder eine Hauptuntersuchung notwendig!
Nachuntersuchung verpasst Eine Verlängerung der einmonatigen Frist ist nicht möglich. Der Gesetzgeber will sicherstellen, dass Ihr Fahrzeug so schnell wie möglich repariert wird. Überschreiten Sie die Frist, müssen Sie noch mal zur Hauptuntersuchung. Und: Sie müssen ein zweites Mal die vollen Gebühren bezahlen.
Oder es waren wesentliche Mängel und das Fahrzeug wurde entstempelt und dann doch bewegt. Oder das enstempelte Fahrzeug stand bis zur Reparatur auf öffentlicher Straße?
Klar dass dann bei einem entstempelten Fahrzeug die Polizei auf den Plan gerufen wurde.
Also bitte mal eine kurze Erläuterung des korrekten Sachverhalts!
Gruß
Frank
--
„Ich gehöre einer Generation an, für die Multitasking bedeutet, auf dem Klo zu sitzen und eine Zeitung zu lesen.“
Michael Ringier, Schweizer Verleger | Antworten
Antworten mit Zitat
E-Mail an S - FP 230 Moderatoren-Team informieren Themen-Abo bestellen |
|
|
Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenunterprimaner
Beiträge: 415
User seit 24.12.2015
| Geschrieben am 03.09.2018 um 17:49 Uhr  
| Aus dem "Whatsapp-Schreib-Stil" des Kollegen gehe ich davon aus, dass er seinen TÜV sowieso schon überzogen hatte, und deswegen in eine Mängelberichtsverfahren "gelaufen" ist, z.B. bei einer Polizei-Kontrolle.
Bei uns betreibt das dann die Zulassungsstelle weiter und setzt Dir eine Frist innerhalb der Du den neuen TÜV nachweisen kannst. Geschieht das nicht kommt es zur Stilllegungsverfügung und das Fahrzeug wird entstempelt. Das dies alles nicht ohne jegliche Verwaltungskosten abgeht dürfte klar sein. Dafür, dass das Fahrzeug zumindest im Fahndungssystem zur Entstempelung eingestellt ist finde ich 150 Euro noch sehr human.
So wie das aussieht hat er das alles mehr oder weniger selbst verschuldet, private Problem, Schicksalschläge, Befindlichkeiten hin oder her........ | Antworten
Antworten mit Zitat
E-Mail an TTPlayer Moderatoren-Team informieren Themen-Abo bestellen |
|
|
Affiliate-Anzeigen:
|
|
|
Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenfürst
Beiträge: 4995
User seit 26.09.2011
| |
|
Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forengrundschüler
Beiträge: 31
User seit 18.02.2017
| Geschrieben am 03.09.2018 um 22:53 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von Yens-FFM am 03.09.2018 um 22:59 Uhr ]
Der Wagen ist wegen kaputter Bremsleuchte (fiel mir nicht auf) zunächst im Februar nicht durch den TÜV gekommen. Es war ein später Termin und der TÜV schon Weihnachten fällig, hatte damals eine Mängelkarte hinterm Scheibenwischer. Ich hatte die Mängel im Februar beseitigen lassen und bin innerhalb der Frist von 4 Wochen in Mannheim zur Nachuntersuchung bei der Dekra, wohne jedoch in Hessen.
Wir hatten einen Todesfall in Norddeutschland der mich etwas beansprucht hat und ich habe angenommen mit der neuen Plakette ist die Angelegenheit für mich erledigt! Die Karte von der Politesse vor Weihnachten hatte ich dann nicht mehr beantwortet. Ein Datenaustausch machen die wohl nicht, oder wollen sich nicht die Arbeit machen! Ich hatte dann zwei Aufforderung per Post bekommen Unterlagen nachzureichen die eben in der Regelung der ganzen Erbangelegenheiten untergegangen sind. Bei der Stadt war schwierig den Sachbearbeiter telefonisch zu erreichen aber ich habe die Angelegenheit mit einem Kollegen besprochen und das Aktenzeichen telefonisch auch kommuniziert. Telefonische Nachfrage heute, man besteht drauf, dass ich den Einsatz der Stadtpolizei bezahle, die im August nach meinem Auto geschaut hat und ob eine neue TÜV Plakette dort dran ist. Ich finde ganze Angelegenheit ziemlich ärgerlich, meine Rechtschutzversicherung hat einen Eigenanteil von 150 €, so dass mir eine Beratung dort nicht wesentlich weiterhilft: es ist genau der gleiche Betrag in etwa der von der Stadt gefordert wird! Bin ich dazu verpflichtet persönlich oder schriftlich bei der Stadt Stellung zu nehmen, dass mein Auto vier Wochen nach der Erstuntersuchung im März 2018 eine neue TÜV Plakette bekommen hat? | Antworten
Antworten mit Zitat
E-Mail an Yens-FFM Moderatoren-Team informieren Themen-Abo bestellen |
|
|