[ Beitrag wurde zuletzt editiert von cynomolgus am 12.05.2016 um 19:53 Uhr ]
Der Bundesgerichtshof hat entschieden : Mercedes darf in Deutschland keine Fahrzeuge mit Airscarf mehr bewerben, verkaufen oder ausliefern. Da muss die Patent- und Rechtsabteilung wohl feste gepennt haben. Peinlich.
Weiss jemand mehr?
Gruß, Rainer
Man fragt sich, wo die Welt wäre, wenn es schon ganz früher Patente gegeben hätte und jeder eine Nutzung durch andere verbieten hätte lassen. Wir würden wohl noch mit den Trommeln im Busch sitzen. Mit TTIP werden solche Geschichten sicherlich noch ganz besonders brisant werden...
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R171 280 PreFL 'Silberpfeil', iridium/schwarz, 7G+Paddle
Comand APS, MSpeed DSM, Bilstein B16 PSS9
///AMG Optik/Aerowings/KI/V8 ESD/Styling V & III
[ Beitrag wurde zuletzt editiert von SLK172 am 12.05.2016 um 21:24 Uhr ]
Ich stelle mir gerade vor, was in den Leuten vorgeht, die sich darauf freuen in den nächsten Wochen ihren neu und mit Airscarf bestellten SLC abzuholen.
Und dann stellen sie plötzlich fest, dass der Wagen 500 Euro billiger ist, dass die Schalterleiste getauscht wurde und die Kopfstütze kein Loch hat - na super
eine vertraglich zugesicherte Eigenschaft (Ausstattung) fehlt und könnte zu richtigem Stress werden... warten wir mal ab wie sich alles entwickeln wird.
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Herzliche Grüße,
Matthias
Anders sein möchte jeder wohl einmal, aber wehe ihm, er wird dabei anders anders, als es den anderen gefällt