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Klatsch und Tratsch » » Thema: Frage an die Rechtsabteilung |
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... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenuntertertianer
Beiträge: 156
User seit 18.11.2004
| Geschrieben am 21.09.2012 um 07:46 Uhr  
| Hallihallo!
Mir ist folgendes passiert und ich würde gerne Eure Meinungen dazu wissen:
Ich habe mir letzte Woche einen Zweitwagen gekauft. Bin dann mit den Papieren (Zulassung Teil I+II, Versicherungsbestätigung etc.) zur Zulassungsstelle. Habe dort den Wagen angemeldet, mir bei einer freundlichen, älteren Dame im Kennzeichengeschäft nebenan die Kennzeichen stanzen lassen und dann, wieder auf der Zulassungsstelle, die Plaketten draufkleben lassen. Da der Wagen noch beim Händler stand musste ich meine Papiere bei der Zulassungsstelle lassen und den Wagen erst, nachdem ich die Nummernschilder dort anbrachte, bei der Zulassungsstelle "vorführen". Nachdem die Dame dort die Kennzeichen und die Fahrgestellnummer kontrollierte und für richtig empfand erhielt ich meine Papiere und durfte, mit Gottes äähhh..... Zulassungsstellen Segen fortfahren.
So weit, so gut. Aaaaaber! Die Dame von dem Schildergeschäft hat mir zwei falsche Schilder gedruckt. In meinem beiden Kennzeichen (also vorne und hinten gleich) habe ich einen "Zahlendreher. Anstatt "446" habe ich "466". Ist das jetzt, rechtlich gesehen, meine Schuld? Was wäre, wenn auch mir, der das ja nicht zweimal kontrolliert und mit den Plaketten verklebt hat, auch nicht aufgefallen wäre? Und natürlich: Ich wurde bereits einmal damit geblitzt ....... werde ich jetzt standesrechtlich erschossen?
Viele Grüße
Jens | Antworten
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenunterprimaner
Beiträge: 415
User seit 24.09.2011
| Geschrieben am 21.09.2012 um 07:56 Uhr  
| moin Jens,
da Du keine Täuschungsabsicht hattest,wird m.E. garnichts passieren.
Du solltest nun - da Du ja Kenntnis vom Fehler hast - umgehend neue Kennzeichen anbringen lassen.
Auf die Kosten hierfür wird sicher sowohl der Schilderdienst als auch die Zulassungsstelle verzichten.Das ist für beide Parteien ja mehr als peinlich.
Gruß
Thore | Antworten
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenunterprimaner
Beiträge: 415
User seit 24.09.2011
| Geschrieben am 21.09.2012 um 08:11 Uhr  
| Nachtrag :
bei mir hatte immer Mercedes die Zulassung übernommen und bei einem Fahrzeug stand im Fahrzeugschein die Berufsbezeichnung Rechtsanwalt.
Ich konnte nichts dafür und hatte überlegt,ob ich das ändern sollte.
Letztlich hatte ich mich gegen eine Änderung entschieden und hatte in der Folgezeit schon das Gefühl,bei Kontrollen etwas anders behandelt zu werden.
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forendoktor
Beiträge: 1535
User seit 31.03.2004
| Geschrieben am 21.09.2012 um 08:40 Uhr  
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syltfan schrieb:
Nachtrag :
bei mir hatte immer Mercedes die Zulassung übernommen und bei einem Fahrzeug stand im Fahrzeugschein die Berufsbezeichnung Rechtsanwalt.
Ich konnte nichts dafür und hatte überlegt,ob ich das ändern sollte.
Letztlich hatte ich mich gegen eine Änderung entschieden und hatte in der Folgezeit schon das Gefühl,bei Kontrollen etwas anders behandelt zu werden.
Ein dicker roter "Schönfelder" auf dem Beifahrersitz hilft manchmal auch schon...
Gruß
Günther
--
PROJEKT 171 - http://www.thocon.de | Antworten
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Beitrag von:
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Schreiberlevel: Forenkaiser
Beiträge: 16846
User seit 11.09.2004
| Geschrieben am 21.09.2012 um 10:00 Uhr  
| Moin,
meiner Ansicht nach hängt die Haftungsfrage im Schilderladen davon ab wie du das zu erstellende Kennzeichen dort beauftragt hast.
Wurden die Papiere vorgelegt, oder war es "nur" ein handschriftlicher Zettel von dir oder der Zulassungsstelle. Letztlich könnte ja bereits dort ein Übermittlungsfehler entstanden sein, somit würde der Laden nicht haften.
Gruß
Guido
P.S.: ich bestelle meine Kennzeichen immer hier (kostet halb so viel wie in unserem Schilderladen): http://www.kennzeichenmann.de/
--
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Beitrag von:
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Schreiberlevel: Forenfürst
Beiträge: 4162
User seit 02.08.2011
| Geschrieben am 21.09.2012 um 10:48 Uhr  
| Hi Guido,
Dein Link ist ja genial! Wusste gar nicht, dass es sowas gibt.
Werde ihn mir für's nächste Mal sichern.
Aber was heisst bei Engschrift "Auf Bestellerrisiko"?
Für bzw. gegen Zulassungsprobleme hebe ich immer den roten Laufzettel der netten Damen auf, mit welchem ich zum Schilderdienst geschickt werde.
Nicht, dass bei solchen Zahlendrehern keinem die Schuld mehr nachgewisesen werden kann und ich auf den Kosten sitzen bleibe.
Wer sagt denn, dass Jens den Zahlendreher bemerkt haben muss?
Könnte er nicht solange anonymisiert durch die Radarstrecken heizen, bis er offiziell darauf aufmerksam gemacht wird, dass was an seinem Nümmerli nicht stimmt und erst dann handeln?
--
Beste Grüsse
Hubert
Seit 06.08.2011 Besitzer eines SLK200K R171, in andraditgrün-metallic und orientbeiger Leder-Innenausstatung, Bj: 03/2004. | Antworten
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Schreiberlevel: Forenuntertertianer
Beiträge: 156
User seit 18.11.2004
| Geschrieben am 21.09.2012 um 11:28 Uhr  
| Ich sehe es im Moment noch wie Hubert und warte erst mal ab.
1.) Warte ich, ob ich von dem geblitzt werden, noch eine Rechnung erhalte (war brutto ca. 20 Km/h zu schnell).
2.) Lasse ich mal das falsche Kennzeichen checken, wem dies in Echt gehört (habe da Beziehungen). Außerdem überlege ich dann, ob mein (falsches) Kennzeichen nicht evtl. auf die Fahnungsliste kommt, da es ja jetzt, dadurch das es bereits geblitzt wurde, evtl. "polizeilich auffällig wurde).
3.) Notiere ich mir für die nächste HU, dass es da Probleme geben könnte (falls denen das auffällt) und ich etwas mehr Zeit (für das "Korrigieren") einplanen sollte.
Viele Grüße
Jens
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Schreiberlevel: Forenobertertianer
Beiträge: 246
User seit 25.02.2007
| Geschrieben am 25.09.2012 um 20:13 Uhr  
|
MyFirstSLK schrieb:
Hi Guido,
Dein Link ist ja genial! Wusste gar nicht, dass es sowas gibt.
Werde ihn mir für's nächste Mal sichern.
Aber was heisst bei Engschrift "Auf Bestellerrisiko"?
Für bzw. gegen Zulassungsprobleme hebe ich immer den roten Laufzettel der netten Damen auf, mit welchem ich zum Schilderdienst geschickt werde.
Nicht, dass bei solchen Zahlendrehern keinem die Schuld mehr nachgewisesen werden kann und ich auf den Kosten sitzen bleibe.
Wer sagt denn, dass Jens den Zahlendreher bemerkt haben muss?
Könnte er nicht solange anonymisiert durch die Radarstrecken heizen, bis er offiziell darauf aufmerksam gemacht wird, dass was an seinem Nümmerli nicht stimmt und erst dann handeln?
--
Beste Grüsse
Hubert
Seit 06.08.2011 Besitzer eines SLK200K R171, in andraditgrün-metallic und orientbeiger Leder-Innenausstatung, Bj: 03/2004.
Hallo.
Kannst aber auch ein Knöllchen bekommen obwohl Du nicht gefahren bist.
Nummer kann schon vergeben sein.
Gruss
Uwe | Antworten
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Beitrag von:
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Schreiberlevel: Forenkaiser
Beiträge: 10903
User seit 04.11.2004
| Geschrieben am 28.09.2012 um 00:07 Uhr  
| Moin!
Verstehe ich nicht ganz. Du gehst normalerweise mit der Anmeldebestätigung zum Schilderdienst und weisst dann sicherlich auch welche (...Wunsch) Kennzeichen Du bekommst.
Wenn die Tante einen Zahlendreher macht nehme ich die Kennzeichen gar nicht erst an - und wenn doch dann sollte normalerweise die/der Beamte den Fehler bemerken.
Wer hätte also gepennt? Alle die damit zu tun hatten, inklu Du!
--
Viele Grüße aus dem Süden von Hamburg >> Olaf
__________________________________________
Acht Jahre SLK, davon vier Jahre AMG!
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Schreiberlevel: Forenabiturient
Beiträge: 996
User seit 17.09.2009
| Geschrieben am 28.09.2012 um 08:21 Uhr  
| Hallo,
also über den Blitzer würde ich mir gar keine Gedanken machen. Diesen Bußgeldbescheid wirst Du wohl nie sehen! Wie soll dieser denn Dir zugeordnet werden? Schließlich bist Du mit einem Kennzeichen geblitzt worden, das Dir eigentlich gar nicht gehört. Sollte das Kennzeichen anderweitig vergeben sein, wird wohl dessen Besitzer das Knöllchen den Bescheid bekommen...
Ich kann mir nicht vorstellen, dass vor Zustellung der Bußgeldbescheide überprüft wird, ob der Fahrzeugtyp der geblitzt wurde nochmals mit den Daten der Zulassungsstellen gegengeprüft und damit eine Plausibilitätsprüfung durchgeführt wird. Das ist doch in unserem schönen Land sicher die Aufgabe des Fahrzeughalters, der sich bei Fehlern dann mit den Behörden streiten muss und Recht zu bekommen?!
Wollen wir daher hoffen, dass das falsche Kennzeichen nicht vergeben ist und sich kein armes Schwein dann wegen dem falschen Bußgeldbescheid rumärgern muss. | Antworten
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