.
;
SLK & SLC Community

HOME IMPRESSUM Datenschutz @ Administratoren Wir über uns Nederlands Forum MBSLK-Foren


mbslk.de ... The SLK-CommunityVäth
mbslk.de ... The SLK-CommunityVÄTH - Give your car Wings

mbslk.de ... The SLK-CommunityCommunity
mbslk.de ... The SLK-CommunityStammtische
Veranstaltungen
Veranstaltungsfotos
SLK-Bilder
Bilder hochladen
User-Suche
Fahrer-Verzeichnis
Community-Check
Erlebnisberichte
FAQ

mbslk.de ... The SLK-CommunityPetzoldt
mbslk.de ... The SLK-CommunityPetzoldts-Fahrzeugpflege

mbslk.de ... The SLK-CommunityFreiwilliger Kostenbeitrag
mbslk.de ... The SLK-CommunityMBSLK.de fördern

mbslk.de ... The SLK-CommunityMotointegrator
mbslk.de ... The SLK-CommunityMotointegrator Autoteile

mbslk.de ... The SLK-CommunityKommunikation
mbslk.de ... The SLK-CommunityMBSLK.de-FOREN MBSLK.de Foren

mbslk.de ... The SLK-CommunityBaureihe R170
mbslk.de ... The SLK-Community1996 - 2004
Baureihe R170

mbslk.de ... The SLK-CommunityBaureihe R171
mbslk.de ... The SLK-Community2004 - 2011
Baureihe R171

mbslk.de ... The SLK-CommunityBaureihe R172
mbslk.de ... The SLK-Community2011 - 2020
Baureihe R172

mbslk.de ... The SLK-CommunityAlle SLK Baureihen
mbslk.de ... The SLK-CommunitySLK Geschichte

mbslk.de ... The SLK-CommunityMarktplatz
mbslk.de ... The SLK-CommunityMBSLK.de-Kollektion
MBSLK.de Kollektion
Kleinanzeigen
Sonderkonditionen
Bücher

mbslk.de ... The SLK-CommunityLinkblock
mbslk.de ... The SLK-Community

mbslk.de ... The SLK-CommunityService & Tipps
mbslk.de ... The SLK-CommunityHotel und Gastro
Werkstatt-Tipps
Reifenservice
Werkstattkosten
KfZ-Kosten-Rechner
Felgenkalkulator
Link-Tipps
Downloads
MBSLK.de-Statistik
Newsletterarchiv




Die MBSLK.de-Foren » » Klatsch und Tratsch

MBSLK.de-Foren-Suche:
 
In ein anderes Forum wechseln:






zur Foren-Übersicht » » zur Seite Klatsch und Tratsch 
Klatsch und Tratsch » » Thema: Hotelgutschein abgelaufen
Gehe zu Seite: ( 1 | 2 )
Beitrag von:
... ist OFFLINE

   morOnDaniel

Schreiberlevel:
Forenquintaner
Forenquintaner
Beiträge: 86
User seit 28.04.2005
 Geschrieben am 13.09.2010 um 14:11 Uhr   
Hallo Forum!

Ich habe 2004 einen Hotelgutschein bekommen, den ich aus div. Gründen bisher nicht nutzen konnte. Dieses Jahr wollte ich ihn dann endlich einlösen, aber das Hotel sagt, daß der Gutschein über dies bestimmte Arrangement "abgelaufen" sei. Soweit sogut... Was ist denn mit dem Geld, was der "Schenker" damals ausgegeben hat. Muß das nicht (abzüglich von ein paar Prozenten) erstattet werden? Das Hotel hält sich da bedeckt und im Netzt hab ich auch nichts ergiebiges gefunden. Hat hier jemand Rat?


--
Gruß,
Daniel

http://www.metal.tm http://www.metal.tm

 Antworten    Antworten mit Zitat  

  E-Mail an morOnDaniel    Bobby Moderatoren-Team informieren    Themen-Abo Themen-Abo bestellen
Beitrag von:
... ist OFFLINE

   SLK172

Schreiberlevel:
Forenkaiser
Forenkaiser
Beiträge: 16808
User seit 11.09.2004

User fördert mbslk.de
geprüftes Mitglied
 Geschrieben am 13.09.2010 um 14:21 Uhr   
Mahlzeit,

wenn ursprünglich keine Befristung oder eine rechtswidrig zu kurze Befristung (z.B. 1 Jahr) genannt wurde, gilt die gesetzliche Verjährung (3 Jahre). Dein Gutschein ist also so oder so abgelaufen.

Und irgendwie kann ich auch verstehen, dass ein Hotel nicht 6 Jahre lang Rückstellungen bilden will, nur weil ein Gutschein nicht eingelöst wird.

Gruß

Guido

--
*** E-Klasse Avantgarde schwarz/schwarz ***

 Antworten    Antworten mit Zitat  

  E-Mail an SLK172    Bobby Moderatoren-Team informieren    Themen-Abo Themen-Abo bestellen
Affiliate-Anzeigen:














Beitrag von:
... ist OFFLINE

   drrerpol

Schreiberlevel:
Forendoktor
Forendoktor
Beiträge: 1652
User seit 22.06.2005
 Geschrieben am 13.09.2010 um 15:59 Uhr   
Guido hat recht,

ein gekaufter Gutschein stellt eine Forderung des Gutscheinbesitzers dar, dessen Verbindlichkeit nach drei Jahren verjährt.

Lediglich rüclkstellen braucht man den Gutschein nicht; soweit ich weiß, wird dieser in den Büchern des Hotels als Verbindlichkeit geführt.

doc

--
... RoadsTTer:
http://tinyurl.com/29v8dgj (mbslk.de)
http://tinyurl.com/23egp33 (Spritmonitor.de)

 Antworten    Antworten mit Zitat  

  E-Mail an drrerpol    Bobby Moderatoren-Team informieren    Themen-Abo Themen-Abo bestellen
Beitrag von:
... ist OFFLINE

   morOnDaniel

Schreiberlevel:
Forenquintaner
Forenquintaner
Beiträge: 86
User seit 28.04.2005
 Geschrieben am 13.09.2010 um 21:20 Uhr   
Alles klar!
Hatte sowas schon "befürchtet".
Schade eigentlich, aber ich bin's ja selbst schuld....

--
Gruß,
Daniel

http://www.metal.tm http://www.metal.tm

 Antworten    Antworten mit Zitat  

  E-Mail an morOnDaniel    Bobby Moderatoren-Team informieren    Themen-Abo Themen-Abo bestellen
Affiliate-Anzeigen:







Beitrag von:
... ist OFFLINE

   Uncle Benz

Schreiberlevel:
Forenunterprimaner
Forenunterprimaner
Beiträge: 409
User seit 21.02.2009
 Geschrieben am 14.09.2010 um 09:19 Uhr   
Hi,

hier ein interessanter Link dazu. Lässt noch hoffen.
http://www.anwaltseiten24.de/rechtsgebiete/recht-allgemein/news/news/gutscheine-nach-verjahrung-in-geld-auszahlen.html

Wenns nicht gerade ein 3 Euro Gutschein ist, frage mal bei der Verbraucherzentrale nach, die helfen sicher. Oder setze ihn in die Bucht

Grüße
Axel

PS:
ich habe letztens einen knapp 4 Jahre alten Gutschein bei IKEA eingelöst - ohne Probleme.

--
** Keyboard not found. Press any key to continue. **

 Antworten    Antworten mit Zitat  

  E-Mail an Uncle Benz    Bobby Moderatoren-Team informieren    Themen-Abo Themen-Abo bestellen
Beitrag von:
... ist OFFLINE

   morOnDaniel

Schreiberlevel:
Forenquintaner
Forenquintaner
Beiträge: 86
User seit 28.04.2005
 Geschrieben am 14.09.2010 um 14:34 Uhr   
Hab grad nen Brief aufgesetzt und schaue mal, was passiert!
Danke für den Link!

--
Gruß,
Daniel

http://www.metal.tm http://www.metal.tm

 Antworten    Antworten mit Zitat  

  E-Mail an morOnDaniel    Bobby Moderatoren-Team informieren    Themen-Abo Themen-Abo bestellen
Affiliate-Anzeigen:







Beitrag von:
... ist OFFLINE

   hal9000

Schreiberlevel:
Forenritter
Forenritter
Beiträge: 3696
User seit 17.03.2007
geprüftes Mitglied
 Geschrieben am 17.09.2010 um 16:54 Uhr   
Hal.lo,

nach §§ 195, 199 I BGB verjähren solche Ansürüche tatsächlich nach 3 Jahren, gerechnet ab dem Schluß des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist.

Irgendwie auch nachvollziehbar, dass sowas nicht unbegrenzt gelten kann, oder?


--
Herzliche Grüße!

Hal

--------

She pulls back onto Main Street in her new Mercedes-Benz: the road goes on forever and the party never ends... [Robert Earl Keen]

 Antworten    Antworten mit Zitat  

  E-Mail an hal9000    Bobby Moderatoren-Team informieren    Themen-Abo Themen-Abo bestellen
Beitrag von:
... ist OFFLINE

   Grisu187

Schreiberlevel:
Forenquintaner
Forenquintaner
Beiträge: 82
User seit 21.06.2010
 Geschrieben am 18.09.2010 um 10:08 Uhr   
[ Beitrag wurde zuletzt editiert von Grisu187 am 18.09.2010 um 10:10 Uhr ]



hal9000 schrieb:
Hal.lo,

nach §§ 195, 199 I BGB verjähren solche Ansürüche tatsächlich nach 3 Jahren, gerechnet ab dem Schluß des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist.

Irgendwie auch nachvollziehbar, dass sowas nicht unbegrenzt gelten kann, oder?


--
Herzliche Grüße!

Hal

--------

She pulls back onto Main Street in her new Mercedes-Benz: the road goes on forever and the party never ends... [Robert Earl Keen]



Hi,

enpfinde ich nicht als nachvollziehbar
Es wurde ja dafür bezahlt. Wenn sich allerdings, aufgrund der langen Zeit Preise geändert haben, sollte man auch die Möglichkeit haben die Differenz zu begleichen oder den ehemaligen Preis zu erstatten.
Aber das die Knete verpufft sein soll, finde ich eher ungerecht.

Denke mal er wird sich bei einem seriösen Unternehmen einigen. Zur Not mit den § aus dem Artikel.

lg
Marcus

--
SLK 230K EZ 11/02 >60tkm

 Antworten    Antworten mit Zitat  

  E-Mail an Grisu187    Bobby Moderatoren-Team informieren    Themen-Abo Themen-Abo bestellen
Affiliate-Anzeigen:







Beitrag von:
... ist OFFLINE

   hal9000

Schreiberlevel:
Forenritter
Forenritter
Beiträge: 3696
User seit 17.03.2007
geprüftes Mitglied
 Geschrieben am 19.09.2010 um 17:29 Uhr   


Grisu187 schrieb:



hal9000 schrieb:
Hal.lo,

nach §§ 195, 199 I BGB verjähren solche Ansürüche tatsächlich nach 3 Jahren, gerechnet ab dem Schluß des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist.

Irgendwie auch nachvollziehbar, dass sowas nicht unbegrenzt gelten kann, oder?


--
Herzliche Grüße!

Hal

--------

She pulls back onto Main Street in her new Mercedes-Benz: the road goes on forever and the party never ends... [Robert Earl Keen]



Hi,

enpfinde ich nicht als nachvollziehbar
Es wurde ja dafür bezahlt. Wenn sich allerdings, aufgrund der langen Zeit Preise geändert haben, sollte man auch die Möglichkeit haben die Differenz zu begleichen oder den ehemaligen Preis zu erstatten.
Aber das die Knete verpufft sein soll, finde ich eher ungerecht.

Denke mal er wird sich bei einem seriösen Unternehmen einigen. Zur Not mit den § aus dem Artikel.

lg
Marcus

--
SLK 230K EZ 11/02 >60tkm



Hal.lo Marcus,

schau mal - alle Ansprüche verjähren halt irgendwann mal. Und die Fristen hat der Gesetzgeber festgelegt. Und die allgemeine Verjährung - die hier einschlägig ist - beträgt halt nun mal 3 Jahre.

Natürlich könnte der Gutscheinaussteller - wenn er wollte - auch trotz Verjährung leisten (d.h. den Gutschein valutieren), aber dass ist seine Managemententscheidung und keine rechtliche Frage.

Würdest Du denn z.B. einen Strafzettel zahlen, der nach der Verjährungsfrist bei dir eintrudelt?

--
Herzliche Grüße!

Hal

--------

She pulls back onto Main Street in her new Mercedes-Benz: the road goes on forever and the party never ends... [Robert Earl Keen]

 Antworten    Antworten mit Zitat  

  E-Mail an hal9000    Bobby Moderatoren-Team informieren    Themen-Abo Themen-Abo bestellen
Beitrag von:
... ist OFFLINE


Schreiberlevel:
Forendoktor
Forendoktor
Beiträge: 1535
User seit 31.03.2004
geprüftes Mitglied
 Geschrieben am 19.09.2010 um 20:07 Uhr   


hal9000 schrieb:
...

Würdest Du denn z.B. einen Strafzettel zahlen, der nach der Verjährungsfrist bei dir eintrudelt?

--
Herzliche Grüße!

Hal

--------

She pulls back onto Main Street in her new Mercedes-Benz: the road goes on forever and the party never ends... [Robert Earl Keen]




Klar würde ich den bezahlen, wenn mir vorher jemand das Geld dazu gegeben hätte.
Genau darin liegt nämlich der Unterschied. Beim Hotelgutschein hat jemand Geld für eine Leistung bezahlt, die aber erst in der Zukunft erfolgen soll.
Beim Strafzettel nicht.

Wenn der Hotelbesitzer den Gutschein nach Ablauf der Frist nicht mehr annimmt, dann ist das ja soweit auch einzusehen und in Ordnung. Nur, wenn er das Geld, das er irgendwann dafür eingesteckt hat, behalten will, dann passt es eben nicht mehr.
Eine angemessene kleine Bearbeitungsgebühr könnte er von mir aus auch noch abziehen, aber den Rest müsste er nach meinem Rechtsempfinden zurückbezahlen.

Gruß
Günther


--
PROJEKT 171 - http://www.thocon.de

 Antworten    Antworten mit Zitat  

  E-Mail an gl171slk350    Bobby Moderatoren-Team informieren    Themen-Abo Themen-Abo bestellen
Gehe zu Seite: ( 1 | 2 )

zur Foren-Übersicht » » zur Seite Klatsch und Tratsch
mbslk.de ... The SLK-CommunityWindschott DESIGN
mbslk.de ... The SLK-CommunityCAR GLAS DESIGN

mbslk.de ... The SLK-Community

Username


Passwort




NEUER USER
Passwort vergessen?

mbslk.de ... The SLK-CommunityWer ist online?
mbslk.de ... The SLK-CommunityAnonym  :693
Mitglieder:    5
Im Chat  :    0


mbslk.de ... The SLK-CommunityXCar-Style
mbslk.de ... The SLK-CommunityXcar-style

mbslk.de ... The SLK-CommunityBesuch Nummer
mbslk.de ... The SLK-Community28.765.796

mbslk.de ... The SLK-Communityder Schwarz
mbslk.de ... The SLK-Communityder Schwarz

mbslk.de ... The SLK-CommunityGoogle@MBSLK
mbslk.de ... The SLK-Community

mbslk.de ... The SLK-Community
mbslk.de ... The SLK-Community
Umfrage
Wirst Du oder hast Du das Finale der Fussball EM angeschaut bzw. anschauen?

Ja
Nein, interessiert mich seit dem Ausscheiden der Deutschen Elf nicht mehr
Nein, interessiert mich grundsätzlich nicht

Zum Abstimmen bitte einloggen ...

Umfrage-Ergebnisse
Andere Umfragen

mbslk.de ... The SLK-Communityaffil_r_u
mbslk.de ... The SLK-Community
<

mbslk.de ... The SLK-Communitygoogle 160
mbslk.de ... The SLK-Community

  BreNet GmbH - Ihr zuverlässiger Partner für Webhosting, Domains und Webspace in Bremen


© 1999-2024 Sven Kamm
MBSLK ist gemäß Urkunde Nr. 30 2015 204 974 eingetragene Marke von Sven Kamm