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Klatsch und Tratsch » » Thema: Privatinsolvenz |
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... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenuntertertianer
Beiträge: 170
User seit 12.01.2010
| Geschrieben am 24.05.2010 um 21:19 Uhr  
| Hallo,
ein weitläufiger Bekannter von mir ist in der Privatinsolvenz. Doch wie ich mitbekommen habe darf dieser eigentlich nichts besitzen. Doch dieser schafft es immer wieder sich Gegenstände zuerwerben trotz dieser Privatinsolvenz. Doch da dieser jetzt auch bei mir versucht mir das Leben schwer zu machen möchte ich dem einen Riegel vor schieben und zwar das ihm seine Privatinsolvenz gestrichen wird. Wie gehen ich in diesem Fall vor? | Antworten
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Beitrag von:
(nicht mehr aktiv)
| Geschrieben am 24.05.2010 um 22:28 Uhr  
| moin
Naja, wenn offiziel bekannt wird, dass nicht alles auf den Tisch kam und da noch Gläubiger auftauchen, die u.U. sogar wohlweislich verschwiegen wurden, ist Schluß mit der Geschichte.
Sinn der Sache soll ja sein, mit den Finanzen ins Reine zu kommen und nicht wie gehabt weiter zu machen, natürlich auch keine neuen Verpflichtungen einzugehen.
So gesehen war es schon immer ein Straftatbestand, wenn z.B. im Versandhaus gekauft wird und es im Vorfelde schon klar war, dass die Rechnung nicht bedient werden kann.
Ist somit in erster Linie ein Problem des Gläubigers, die Gerichte halten sich diesbezüglich sehr bedeckt.
Solange niemand Anzeige erstattet, ein Verfahrer einleitet und natürlich die Kosten übernimmt.......
Auch hier der Grundsatz: Gier frißt Verstand.
Gruß J. | Antworten
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenfürst
Beiträge: 4657
User seit 02.06.2005
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenfürst
Beiträge: 4955
User seit 05.11.2003
| Geschrieben am 25.05.2010 um 07:35 Uhr  
| Moin zusammen,
naja, die Aussage "er darf nichts besitzen" ist etwas zu pauschal, er darf schon, es gibt auch bei der PI einen "Selbstbehalt" ähnlich wie bei Unterhaltsverpflichteten.
Alles was er darüber hinaus verdient wird vom Insoverwalter an die Gläubiger verteilt.
Kauft er vom verbliebenen Selbstbehalt bar ein, ist das Gesetzeskonform, er darf aber keine neuen Schulden machen oder ohne Wissen des Insolvenzverwalters Gläubiger bedienen.
In Deinem Fall stellt sich eher die Frage: Verdient er mehr als er angegeben hat oder sind die Neuerwerbungen "Leihgaben / Geschenke" von Freunden - dann wird es schwierig das Gegenteil zu beweisen.
--
Herzliche Grüße,
Matthias
Anders sein möchte jeder wohl einmal, aber wehe ihm, er wird dabei anders anders, als es den anderen gefällt
http://www.verruecktespaar.de
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Beitrag von:
(nicht mehr aktiv)
| Geschrieben am 25.05.2010 um 08:42 Uhr  
| moin
deshalb gilt auch unter Freunden und Bekannten: Ware nur gegen bares und zum Geld leihen gibt`s die Bank.
Dann ist man stets auf der sicheren Seite.
Ich habe jahrelang lang für drei Amtsgerichtsbezirke gearbeitet, was man da erlebt glaubt einem sowieso keiner.
Arme Handwerker, armer Versandhandel, arme Selbstständige, arme Vermieter und solche, die noch immer auf ihr Geld warten.
Hier wäre durchaus ein schnelles und unkompliziertes Gerichtsverfahren von Vorteil, damit Leute schneller zu ihrem Geld kommen und die Gegenseite sich nicht so sicher fühlen kann.
Einfach eine Schuld aussitzen, bis der Gläubiger in Konkurs ist..... und die These, wo nichs zu holen ist, läßt sich getrost weiter machen.....
Und alle schauen zu (die Obrigkeit weiß sehr wohl um das Problem), handeln sehr träge, langwierig, teuer und mit fragwürdigem Ausgang.
Gruß J. | Antworten
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenritter
Beiträge: 3843
User seit 08.08.2005
| Geschrieben am 25.05.2010 um 09:45 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von ABC am 25.05.2010 um 09:51 Uhr ]
Hallo Hilgri,
ich würde so vorgehen:
1. Auf http://de.wikipedia.org/wiki/Privatinsolvenz checken, ob Dein Bekannter gegen die mit der Privatinsolvenz verbundenen, strengen Auflagen verstoßen hat.
2. Falls ja, dies als Strafanzeige bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft zu Protokoll geben - das geht ohne Rechtsanwalt und kostet nichts, die Ermittlungen und evtl. das Strafverfahren gehen auf Staatskosten.
Ich persönlich halte gar nichts von der Möglichkeit zur Privatinsolvenz. In aller Regel sind das Dauer-Hartzer, die Sachen bestellt haben, obwohl sie schon vorher wussten (und es ggf. verdrängt haben), dass sie pleite sind (eidesstattliche Versicherung schon abgegeben) und nicht zahlen können - das ist der Straftatbestand "Betrug". Immerhin gilt die Privatinsolvenz nicht für Schulden aus strafbaren Handlungen wie eben z.B. aus Betrug, so dass diese ausgenommen sind und für diese nicht die Restschuldbefreiung nach 7 Jahren beantragt werden kann.
Manchmal sind es allerdings auch Kriminelle, die Firmen absichtlich pleite gehen lassen und das Geld zu Strohmännern verschieben.
--
Grüße
ABC
_______ R171 350 7G iridiums. EZ 07/04 _______
Es gibt immer Ausnahmen von der Regel,
weshalb die Regel aber noch lange nicht falsch ist.
Oder stimmt es etwa nicht, dass die meisten Tiger
schwarz-gelb sind, nur weil es auch Albinos gibt? | Antworten
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