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Klatsch und Tratsch » » Thema: Klassierung oder Einstufung der Jahresfahrleistung |
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... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forendoppeldoktor
Beiträge: 2492
User seit vor Apr. 03
| Geschrieben am 16.01.2010 um 11:45 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von Anlernschwabe am 16.01.2010 um 11:46 Uhr ]
Hallo zusammen,
weiß jemand von euch, ob die Einstufung bei allen Versicherungen gleich ist, wie z.B. über 30.000 km pro Jahr ist die höchste Stufe oder unter 8.000 km ist die niedrigste.
Wenn ja, dann wüsste ich gerne alle Zwischenstufen. Noch ist der SLK in der höchsten Stufe gemeldet, nur bin ich in den letzten zwei Jahren spürbar weniger mit ihm gefahren. Ich möchte feststellen, ob ich mit meiner prognostizierten Fahrleistung an der Grenze oder mitten im Intervall liege.
Ich habe keine Kust, mich bei der ahnungslosen Hotline durchfragen zu müssen oder durch zig Tarif-Check-Kalkulation diese Kilometer-Einstufungen zu erraten, wohl auch interpolieren genannt.
Ein aussagekräftiger Link wäre auch gut.
--
Grüße
Bernd
______________________
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenprinz
Beiträge: 5460
User seit vor Apr. 03
| Geschrieben am 16.01.2010 um 12:00 Uhr  
| Hallo Bernd,
ich persönlich habe als Stufe 12.000 km vereinbart, das würde heißen, dass ggf. alle 4.000 km eine Stufe wäre, wobei ich davon ausgehe, dass das nach oben immer länger wird und dann wegfällt.
"Spiele" doch einfach bei einem Anbieter im Internet mit Deinen Daten und unterschiedlicher Kilometerleistung. Da kommst Du schnell ans Ziel.
Als kleine Hilfestellung.
Bin Wenigfahrer mit dem Privatwagen. Der Unterschied zwischen 8.000 km und 12.000 bei einem E 350, SFR-Klasse 30, Haftpflicht unbegrenzt und Vollkasko mit EUR 150 SB liegt der Unterschied in der Jahreprämie bei gerade mal 30 EUR.
Gruß
Frank Peter
--
Was wären wir ohne Katzenhaare auf der Butter?
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Beitrag von:
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Schreiberlevel: Forendoktor
Beiträge: 1652
User seit 22.06.2005
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenuntersekundaner
Beiträge: 260
User seit 24.07.2006
| Geschrieben am 16.01.2010 um 18:58 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von gabstar am 16.01.2010 um 19:00 Uhr ]
Moin Moin Bernd,
zunächst regeln das alle Versicherungen anders, daher versuche ich das ganze so allgemein woe möglich darzustellen.
In der Regel ist die unterste Klasse <8.000 oder <9.000. Ab da an geht es in 3.000-5.000 Schritten aufwärts. Die Zuschläge pro Klasse liegen dabei zwischen 2% und 10%.
Einfach mal in den Online-Portalen der Versicherungen ausprobieren. Die meisten Web-Anwenungen kriegen das problemlos hin.
EDIT: Sorry, nen besseren Ratschlag habe ich auch nicht
Gruß
Gerald | Antworten
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenkönig
Beiträge: 8598
User seit 17.04.2005
| Geschrieben am 16.01.2010 um 20:25 Uhr  
| Hi!
Bin in den letzten Jahren öfters gewechselt und dieses Thema hat mich auch oft beschäftigt, bietet doch kaum ein Anbieter beim Tarif berechnen eine Auswahl für die Fahrleistung an, sondern verlangen alle die Nennung einer Zahl. Ein Schelm, wer dabei Böses denkt
Neuerdings bin ich bei AllSecur (ehemals Allianz24) und dort hab ich eine sehr geringe Fahrleistung angegeben. Es scheint mir, dass sie bei solchen Kandidaten jährlich den aktuellen Stand abfragen und der Sicherheit halber nochmal nachfragen, was für ne Fahrleistung man erwartet. Bei dieser Umfrage kam dann auch zum ersten Mal ein Auswahlfenster, bei dem als unterste Gruppe "bis 6000km" ersichtlich wurde, was ich auch prompt ausgewählt habe. Auch darüber gab es jeweils Intervalle, die man auswählen konnte, weiss aber nun nicht mehr die jeweiligen Ober- bzw Untergrenzen.
Kann eigentlich auch nur empfehlen, im Tarifrechner immer etwas hin und her zu probieren, bis man die Grenze glaubt zu kennen.
Grüsse,
Achim
--
R171 280 PreFL 'Silberpfeil', iridium/schwarz, 7G+Paddle
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Schreiberlevel: Forendoktor
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Schreiberlevel: Forenritter
Beiträge: 3843
User seit 08.08.2005
| Geschrieben am 17.01.2010 um 17:31 Uhr  
| Hallo zusammen,
bei der HUK Coburg gibt es bis 3, bis 6, bis 9, bis 12 tkm (und auch höhere Stufen). Das differiert aber m.W. von Versicherung zu Versicherung.
Der Beitragsunterschied zwischen "bis 6 tkm" und "bis 9 tkm" beträgt übrigens in Haftpflicht und Vollkasko jeweils ca. 10%.
Mein Rat: Wähle eher weniger als mehr km. Denn wenn Du dann doch mehr fährst und einen Unfall hast, musst Du meines Wissens nur die Diferenz zur entsprechenden km-Stufe nachzahlen.
--
Grüße
ABC
____________________________________________________
SLK Nr. 6 seit '97: R171 350 7G iridiumsilber, EZ 07/2004
Mainstream ist meist Quatsch, es gibt so viele populäre Irrtümer.
Trotzdem lehnen die meisten andere Meinungen stets sofort ab. | Antworten
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Schreiberlevel: Forendoppeldoktor
Beiträge: 2492
User seit vor Apr. 03
| Geschrieben am 17.01.2010 um 23:55 Uhr  
| Danke Leute,
so etwas wie von Günther (gl171slk350) hatte ich mir als allgemeingültig ähnlich wie die Regionalklassen erhofft; das wäre aber zu einfach gewesen. Meine Befürchtung ist bestätigt worden, dass jede Versicherung diesbezüglich ihr eigenes Süppchen kocht.
Daher habe ich meine Jahresfahrleistungsänderungen meiner Versicherung (R&V) gemeldet und dabei um ihre Staffelung gebeten, um mich bei Über- oder Unterschreitung melden zu können. Ich bin gespannt, ob ich so etwas bekommen werde.
Beim Tarife durchklickern heute Nachmittag habe ich festgestellt, dass deren Höchstgrenze 25.000 km pro Jahr zu sein scheint; ich hatte immer 30.000 km in Erinnerung. Nun gut, eigenes Süppchen ...
ABC schrieb:
...
Mein Rat: Wähle eher weniger als mehr km. Denn wenn Du dann doch mehr fährst und einen Unfall hast, musst Du meines Wissens nur die Differenz zur entsprechenden km-Stufe nachzahlen.
...
Danke Pflaster, aber genau diese Diskussion möchte ich im Fall des Falles vermeiden. Und ich sehe ohne Weiteres die Möglichkeit, dass ich nicht nur eine Stufe überspringe. Daher gebe ich eher die höhere Laufleistung an.
(Hach, was sind das für Probleme: Der Kleine steht seit Anfang November in der Garage. Wenn das Wetter anders gewesen wäre, hätten da ohne Weiteres ein paar Kilometer zusammen kommen können. )
--
Grüße
Bernd
______________________
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Schreiberlevel: Forenkönig
Beiträge: 8598
User seit 17.04.2005
| Geschrieben am 18.01.2010 um 09:39 Uhr  
|
Anlernschwabe schrieb:
ABC schrieb:
...
Mein Rat: Wähle eher weniger als mehr km. Denn wenn Du dann doch mehr fährst und einen Unfall hast, musst Du meines Wissens nur die Differenz zur entsprechenden km-Stufe nachzahlen.
...
Daher gebe ich eher die höhere Laufleistung an.
Hi Bernd!
Ich kann aus Erfahrung eigentlich auch nur empfehlen, eher die geringere Leistung anzugeben, denn es ist ein Leichtes, mitten im Jahr per Mitteilung an die Versicherung ein paar km mehr zu versichern und nachzuzahlen. Bei Unterschreitung wird Dir aber sicher keine Versicherung das Geld zurueckgeben
Also bei HUK24 war das vor paar Jahren kein Problem 2000 zusaetzliche Kilometer zu versichern.
Gruesse,
Achim
--
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Schreiberlevel: Forenkönig
Beiträge: 8885
User seit 26.09.2002
| Geschrieben am 18.01.2010 um 10:22 Uhr  
| Moin,
hier mal ein bisschen Aufklärungsarbeit in Sachen HUK:
Bei Änderungen in der Jahresfahrleistung wird der Beitrag rückwirkend zum Beginn des Versicherungsjahres berechnet, d.h. es kann eine Nachzahlung erforderlich sein aber durchaus auch eine Erstattung erfolgen (meist als Gutschrift für die nächste Rechnung). Bei vorsätzlich zu geringer Angabe gibt es neben der Nachzahlung auch noch eine Vertragsstrafe in Höhe eines Jahresbeitrags. Das alles ist nachzulesen in den aktuellen Versicherungsbedingungen:
K.2 Änderung der Angaben zu Tarifierungsmerkmalen
Welche Änderungen werden berücksichtigt?
K.2.1 Ändern sich während der Laufzeit des Vertrags Angaben zu Tarifierungsmerkmalen, berechnen wir den Beitrag neu. Dies kann zu einer Beitragssenkung oder zu einer Beitragserhöhung führen. Tarifierungsmerkmale sind Umstände, die wir mit Ihnen im Versicherungsvertrag vereinbaren und die wir im Versicherungsschein als »Tarifierungsmerkmale« ausweisen. Unterlassen Sie Angaben zu Tarifierungsmerkmalen, wird der Beitrag in Bezug auf diese Tarifierungsmerkmale zu den für Sie ungünstigsten Annahmen berechnet.
Auswirkung auf den Beitrag
K.2.2 Der neue Beitrag gilt ab dem Tag der Änderung.
K.2.3 Ändert sich die im Versicherungsschein aufgeführte Jahresfahrleistung,
gilt abweichend von K.2.2 der neue Beitrag rückwirkend ab Beginn des
laufenden Versicherungsjahres.
K.3 Ihre Mitteilungspflichten zu Tarifierungsmerkmalen
Mitteilung von Änderungen
K.3.1 Ändern sich die Umstände zu den vereinbarten Tarifierungsmerkmalen (z. B. die Jahresfahrleistung), müssen Sie uns die Änderungen unverzüglich mitteilen.
Überprüfung der Angaben
K.3.2 Wir sind berechtigt zu überprüfen, ob Ihre Angaben zu den berücksichtigten Tarifierungsmerkmalen zutreffen. Auf Anforderung haben Sie uns entsprechende Bestätigungen oder Nachweise vorzulegen.
Folgen von unzutreffenden Angaben
K.3.3 Haben Sie unzutreffende Angaben zu Tarifierungsmerkmalen gemacht oder Änderungen nicht mitgeteilt, gilt rückwirkend ab Beginn des laufenden Versicherungsjahres der Beitrag, der den tatsächlich zutreffenden Verhältnissen entspricht.
K.3.4 Haben Sie vorsätzlich unzutreffende Angaben gemacht oder Änderungen vorsätzlich nicht mitgeteilt und ist deshalb ein zu niedriger Beitrag berechnet worden, ist zusätzlich zum erhöhten Beitrag eine Vertragsstrafe in Höhe eines Jahresbeitrags fällig und zu zahlen. Die Vertragsstrafe wird nach den tatsächlich zutreffenden Verhältnissen berechnet.
Folgen von Nichtangaben
K.3.5 Kommen Sie unserer Aufforderung, Bestätigungen oder Nachweise vorzulegen, schuldhaft nach Erinnerung mit angemessener Fristsetzung nicht nach, wird der Beitrag rückwirkend ab Beginn des laufenden Versicherungsjahres für dieses Tarifierungsmerkmal nach den für Sie ungünstigsten Annahmen berechnet.
schöne Grüsse
Andy
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