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Klatsch und Tratsch » » Thema: Anhängerkupplung immer abnehmen? |
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... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenquintaner
Beiträge: 93
User seit 05.06.2007
| Geschrieben am 07.01.2010 um 07:44 Uhr  
| Moin Moin,
man hört immer mal wieder, das es "Pflicht" sei, eine abnehmbare Anhängerkupplung immer abzunehmen, wenn sie nicht benötigt wird.
Leider habe ich bisher vergeblich versucht eine entsprechende Vorschrift zu finden.
Kennt sich vieleicht jemand von Euch mit diesem Thema aus und kann mir weiterhelfen?
Ein Hinweis, wo ich nach entsprechender Vorschrift noch suchen könnte wäre auch schon hilfreich.
Vielen Dank und Gute Fahrt,
Andreas | Antworten
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenprofessor
Beiträge: 2511
User seit vor Apr. 03
| Geschrieben am 07.01.2010 um 11:54 Uhr  
|
A ndreas schrieb:
Moin Moin,
man hört immer mal wieder, das es "Pflicht" sei, eine abnehmbare Anhängerkupplung immer abzunehmen, wenn sie nicht benötigt wird.
Leider habe ich bisher vergeblich versucht eine entsprechende Vorschrift zu finden.
Kennt sich vieleicht jemand von Euch mit diesem Thema aus und kann mir weiterhelfen?
Ein Hinweis, wo ich nach entsprechender Vorschrift noch suchen könnte wäre auch schon hilfreich.
Vielen Dank und Gute Fahrt,
Andreas
Hallo Andreas,
nein gibt es nicht - aber wie so immer im Leben gibt es aber hier auch ne Ausnahme: sollte die Kupplung aber Teile des Kennzeichens abdecken dann darf nur mit Anhänger oder halt ohne Kupplung gefahren werden - ich persönlich würde aber die Kupplung abnehmen und ohne fahren
--
mfG
Franz-Josef
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenquintaner
Beiträge: 93
User seit 05.06.2007
| Geschrieben am 08.01.2010 um 07:08 Uhr  
| Hallo Franz-Josef,
vielen Dank für Deine Antwort.
Wenn ich die Kupplung längere Zeit nicht benötige, dann nehme ich sie auch ab. Aber wenn sie innerhalb eines begrenzten Zeitraums mehrmals benötigt wird, dann nehme ich sie für die Fahrten ohne Anhänger dazwischen nicht ab.
In diesen Fällen wurde ich schon mehrfach darauf aufmerksam gemacht, das das nicht erlaubt sei, wenn abnehmbar, dann immer abnehmen wenn nicht benötigt.
Vom Kennzeichen wird absolut nichts verdeckt.
Gute Fahrt,
Andreas
--
Träume nicht Dein Leben, sondern lebe Deine Träume!!
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenkönig
Beiträge: 8600
User seit 17.04.2005
| Geschrieben am 08.01.2010 um 09:16 Uhr  
|
A ndreas schrieb:
In diesen Fällen wurde ich schon mehrfach darauf aufmerksam gemacht, das das nicht erlaubt sei, wenn abnehmbar, dann immer abnehmen wenn nicht benötigt.
Hi Andreas!
Behauptet wird viel (besonders diese 'urban legend'), aber belegen kann es niemand. Solange keine Auflage in Deinen Papieren zu finden ist, bist Du auch nicht dazu verpflichtet.
Auch der Aspekt der Teilschuld bzw. Schadensminderung beim Unfall greift nicht, da die Kupplung idR den Schaden beim Geschaedigten reduziert (Haftpflicht) und nur den Schaden beim Verursacher (Vollkasko) erhoeht. Sicherlich bist Du nicht verpflichtet, Deinen Schaden zu erhoehen, um den Schaden des Verursachers zu verringern. Von daher kannste die Kupplung auch 365 Tage im Jahr dran lassen, wobei die Vorteile einer abnehmbaren Kupplung einen ja doch dazu veranlassen, diese abzunehmen.
Gruesse,
Achim
--
R171 280 PreFL 'Silberpfeil', iridium/schwarz, 7G+Paddle
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenquintaner
Beiträge: 93
User seit 05.06.2007
| Geschrieben am 11.01.2010 um 10:06 Uhr  
| Behauptet wird viel (besonders diese 'urban legend'), aber belegen kann es niemand. Solange keine Auflage in Deinen Papieren zu finden ist, bist Du auch nicht dazu verpflichtet.
Hallo Achim
vielen Dank, eine Auflage in den Papieren konnte ich nicht finden,
dann handelt es sich scheinbar tatsächlich um eine dieser 'urban legend'.
Gute Fahrt,
Andreas
--
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenprofessor
Beiträge: 2511
User seit vor Apr. 03
| Geschrieben am 11.01.2010 um 11:42 Uhr  
| Hallo,
also ich wollte mich dazu nicht mehr äussern aber nun oute ich mich dann noch mal hierzu - ich bin voriges Jahr ohne Anhänger in eine Kontrolle geraten und wurde mündlich verwarnt dass das Kennzeichen durch die Kupplung verdeckt wird - hab die Kupplung an Ort und Stelle entfernt und konnte fahren - die Herren in Grün meinten nur, dass alles was die Kennzeichen auch nur irgendwie abdeckt verboten sprich strafbar sei
--
mfG
Franz-Josef
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Beitrag von:
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Schreiberlevel: Forenkönig
Beiträge: 8600
User seit 17.04.2005
| Geschrieben am 11.01.2010 um 11:48 Uhr  
|
Treiber schrieb:
ich bin voriges Jahr ohne Anhänger in eine Kontrolle geraten und wurde mündlich verwarnt dass das Kennzeichen durch die Kupplung verdeckt wird
Hallo Franz-Josef,
in diesem Fall sollte aber eigentlich in Deiner Eintragung eine entsprechende Auflage stehen. Natuerlich darf das Kennzeichen nicht verdeckt werden, ansonsten ergibt sich hieraus eine Pflicht zur Abnahme, welche aber idR in den Papieren auch dokumentiert wird.
Gruesse,
Achim
--
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Beiträge: 2511
User seit vor Apr. 03
| Geschrieben am 11.01.2010 um 12:07 Uhr  
| Hi Achim,
da muss ich natürlich passen - nenn es mal Faulheit/Bequemlichkeit werde aber die Papiere/Bedienunganleitung mal unter die Lupe nehmen und schauen - weiss aber noch als ich voriges Jahr dieses Fzg. neu gekauft habe und den Dealer auf ne Kupplung angesprochen habe hat der mich auch sofort darauf aufmerksam gemacht dass da nur eine Abnehmbare in Frage kommt und ich ohne Hänger nicht fahren dürfte - genau wie die Belehrung der grünen Fraktion - mehr kann ich dazu nicht sagen
--
mfG
Franz-Josef
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