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Klatsch und Tratsch » » Thema: Frage an unsere RA´s -> Nachbarschafts- bzw. Baurecht
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   S - FP 230

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 Geschrieben am 15.10.2009 um 13:34 Uhr   
Habe ein Problem, bei welchem ich nicht weiter komme und welches jetzt ggf. eskaliert werden muß.

Im Nachbargebäude (gemeinsame Hofdurchfahrt mit ca. 3,5 Metern Abstand zwischen den Gebäuden) wurde eine nach dem Abluftprinzip arbeitende Dunstabzugshaube eingebaut, eine Kernborung durchgeführt und die Abluft wird in diese Durchfahrt und direkt in unser gegenüberliegendes Wohnzimmerfenster geblasen.

Dieses "Abluftloch" besitzt keinerlei Abdeckung, Lamellen oder was auch immer, sondern der flexible Abluftschlauch ist einfach in das Loch gesteckt und bläst die Abluft ungebremst und wirklich direkt auf unser Fenster.

Baurechtlich ist hier nach Auskunft des Baurechtsamtes und Amt für Öffentliche Ordnung ist nichts zu machen, zumal privat und nicht gewerblich genutzt.

Der Nachbar beziehungsweise dessen beauftragter Planer machen trotz mehrerer Reklamationen absolut nichts und seit Monaten haben wir das Problem.

Wie kann man hier etwas unternehmen, so das zumindest der direkte Luftstrom ins Fenster abgelenkt wird?

Neben der Geruchsbelästigung wird die fettige Abluft sicherlich auch die Fassade auf Dauer beeinträchtigen und unser Fenster verdrecken.

Für Tipps wäre ich dankbar!

Gruß

Frank Peter

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   Gerd122

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 Geschrieben am 15.10.2009 um 14:09 Uhr   
@ Frank Peter,

ernst gemeinter Tipp,

wenn es Wohneigentum ist, das Wohnzimmer evtl. in einen anderen Gebäudeteil verlegen. Falls es eine Mietwohnung ist, einfach was neues suchen. Deinem Nachbarn wird man rechtlich da sicher nichts vorwerfen können, okay finde ich sowas trotzdem nicht, zumindest nicht, wenn es für deinen Nachbarn eine zumutbare andere Möglichkeit geben würde.

Gruß

Gerhard

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SLK 55 AMG - cubanitsilber
**************************
die Verbindung von zwei Geraden ist eine Kurve


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   SLK172

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 Geschrieben am 15.10.2009 um 14:28 Uhr   
Hallo Frank Peter,

das hast du sicher schon gelesen:

http://www.stuttgart.de/item/show/52183

Mehr als den Hinweis auf §§ 906 und 1004 aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch kann ich dir auch nicht geben. Nach deiner Schilderung klingt es zumindest so als ob es deinem Nachbarn wirtschaftlich zuzumuten wäre durch geeignete Maßnahmen die Belästigung zu verhindern oder zumindest zu vermindern.

Gruß

Guido



--
*** C220CDI Avantgarde schwarz/schwarz ***

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   S - FP 230

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 Geschrieben am 15.10.2009 um 14:48 Uhr   


Gerd122 schrieb:
@ Frank Peter,

ernst gemeinter Tipp,

wenn es Wohneigentum ist, das Wohnzimmer evtl. in einen anderen Gebäudeteil verlegen. Falls es eine Mietwohnung ist, einfach was neues suchen. Deinem Nachbarn wird man rechtlich da sicher nichts vorwerfen können, okay finde ich sowas trotzdem nicht, zumindest nicht, wenn es für deinen Nachbarn eine zumutbare andere Möglichkeit geben würde.

Gruß

Gerhard

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Hallo Gerhard,

"Umzug" leider nicht möglich, denn das ist der Wohn- Flur und Eßbereich unserer Eigentumswohnung mit offenen fast 70 qm.

Gruß

Frank Peter

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Was wären wir ohne Katzenhaare auf der Butter?
Ganz arme Menschen!!!

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   S - FP 230

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Beiträge: 5435
User seit vor Apr. 03
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 Geschrieben am 15.10.2009 um 14:51 Uhr   


SLK171 schrieb:
Hallo Frank Peter,

das hast du sicher schon gelesen:

http://www.stuttgart.de/item/show/52183

Mehr als den Hinweis auf §§ 906 und 1004 aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch kann ich dir auch nicht geben. Nach deiner Schilderung klingt es zumindest so als ob es deinem Nachbarn wirtschaftlich zuzumuten wäre durch geeignete Maßnahmen die Belästigung zu verhindern oder zumindest zu vermindern.

Gruß

Guido



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Hallo Guido,

das Problem ist, dass keine Gewerbeanlage und so hat man so gut wie keine Handhabe und muß ggf. zivilrechtlich was machen !

Leider ist die zuständige Hausverwaltung absolut dickfellig und trotz immer wieder gemachter Zusagen geschieht nichts!

Zivilrechtlich wird das ganze aufwendig, teuer, nervig und der Erfolg ist leider zweifelhaft!

Gruß

Frank Peter

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   ABC

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 Geschrieben am 15.10.2009 um 14:55 Uhr   
[ Beitrag wurde zuletzt editiert von ABC am 15.10.2009 um 14:57 Uhr ]

Hallo Frank Peter,

ich sehe zwei Möglichkeiten für den Fall, dass Dein egoistischer Nachbar nichts tut:

a) Du spendierst ihm demonstrativ die Abdeckung mit möglichst 90-Grad-Ablenkung nach oben oder unten.
b) Du besorgst Dir selbst einen Ventilator, richtest ihn auf die Wohnung des Nachbarn und stellst was ordentlich Stinkiges davor, bis er ein Einsehen findet.

--
Grüße
ABC
____________________________________________________

SLK Nr. 6 seit '97: R171 350 7G iridiumsilber, EZ 07/2004
Mainstream ist meist Quatsch, es gibt so viele populäre Irrtümer.
Trotzdem lehnen die meisten andere Meinungen stets sofort ab.

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   drrerpol

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User seit 22.06.2005
 Geschrieben am 15.10.2009 um 15:04 Uhr   
Hähähä - und sowas aus dem Mund unseres Pflasters...


doc

--
... jetzt Audi TT Roadster!
http://www.spritmonitor.de/de/user/drrerpol.html

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(nicht mehr aktiv)

   silberbenz

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 Geschrieben am 15.10.2009 um 15:54 Uhr   


ABC schrieb:

Hallo Frank Peter,

ich sehe zwei Möglichkeiten für den Fall, dass Dein egoistischer Nachbar nichts tut:

a) Du spendierst ihm demonstrativ die Abdeckung mit möglichst 90-Grad-Ablenkung nach oben oder unten.
b) Du besorgst Dir selbst einen Ventilator, richtest ihn auf die Wohnung des Nachbarn und stellst was ordentlich Stinkiges davor, bis er ein Einsehen findet.




Hallo ABC ,Du Anarchist, hast c. ) vergessen
c.) es "regnet " per Gartenschlauch ins Rohr

Aber a) ist nicht so nervenaufreibend und kostet wenig, sieht einigermassen aus . Kostet nur eben die Frage an den Nachbarn.

Beispiele:


   

--
SLK -Ein Frack aus Blech

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   S - FP 230

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Beiträge: 5435
User seit vor Apr. 03
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 Geschrieben am 15.10.2009 um 16:06 Uhr   


silberbenz schrieb:

Hallo ABC ,Du Anarchist, hast c. ) vergessen
c.) es "regnet " per Gartenschlauch ins Rohr



Hallo Silberbenz,

an die Variante habe ich noch nicht gedacht !

Hat gegenüber der von mir ins Auge gefaßten via Stange verstopfen den Vorteil, dass keine Spuren (sprich Lappen oder was auch immer) zu finden ist !

Danke für die Anregung !

Gruß

Frank Peter

--
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   Running-Man

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 Geschrieben am 15.10.2009 um 16:21 Uhr   
[ Beitrag wurde zuletzt editiert von Running-Man am 15.10.2009 um 16:22 Uhr ]

Moin Peter,

da du schreibst das die Abluftöffnung seitlich an der Wand ist kann es ja nur Küche oder Trockner sein. Da würde ich den Nachbarn fragen ob er etwas dagegen hat wenn du eine Lamellenabdeckung anbringst. Dann gehst du in den Baumarkt und kaufst für 20 EUR eine Plastik Abdeckung mit Lamellen und klemmst diese ins Rohr. Damit bleibt deine Fassade sauber denn durch die Lamellen kondensiert die warme Abluft dort und tropft ab. Wenn er nicht permanent mit Knobi kocht sollte das auch die Geruchsbelästigung mindern.
Falls es aus der Kücke kommt würde ich ihn noch mal freundlich fragen ob er die Fettfilter eingesetzt hat, bzw. diese im Interesse der eigenen Gesundheit auch dann und wann mal in den Geschirspühler packt

Rechlich hast du absolut Null Chance. Wir hatten ein ähnliches Problem in unserer damaligen Eigentumswohnung mit einer Reinigung. Selbst da hatten wir keine Chance da alle Auflagen eingehalten wurden.

Gruß
Thomas

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