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User existiert nicht mehr bei MBSLK.de | Geschrieben am 26.04.2009 um 11:16 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von Sami am 26.04.2009 um 11:44 Uhr ]
Hallo Leute,
Bin zur Zeit Ratlos und weiss auch nicht so recht wohin mit meinem Problem. Dachte mir, ich versuchs doch einfach mal im guten alten Forum. Zu meinem Problem, was eigentlich gar keins ist
Ich möchte mit meiner Frau und ihren Eltern in ein Haus ziehen. Mit getrennten Wohnungen sozusagen. Meine Schwiegereltern besitzen eine Eigentumswohnung, würden diese Verkaufen und das Kapital mit unserem Kredit zusammenwerfen um das Haus zu kaufen. Nun meine Fragen:
Ich möchte nicht, dass meine Schwiegereltern wieder von vorn beginnen mit Abzahlungen sondern einfach nur ihre jetzige Eigentumswohnung sozusagen gegen die neue Wohnung eintauschen. Meine Frau und ich würden den aufgenommenen Kredit abzahlen. Können beide Eheleute als Besitzer im Grundbuch stehen?
Das Thema ist komplett neu für mich und hoffe auf eure Hilfe. Hat vielleicht jemand eine solche Situation gehabt oder lebt so mit seinen Eltern bzw. Schwiegereltern zusammen?
Gruß
Sami | Antworten
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Beitrag von:
(nicht mehr aktiv)
| Geschrieben am 26.04.2009 um 11:25 Uhr  
| Hi Sami,
Du schreibst von einem Einfamilienhaus!
Sind da dann zwei voneinander getrennte Wohneinheiten drin?
Reicht dann der Platz für Euch aus?
Im Grundbuch würde ich ganz sicher drin stehen wollen an Deiner Stelle, mach es ja nicht nur auf Deine Frau, denn dann bist Du der Depp bei ner eventuellen Trennung.
Auch mit dem Kredit mußt Du Dich absichern!
Ich hoffe hier melden sich mal die RA's und geben Dir dementsprechende Tipps. Falls nicht ziehe auf jeden Fall noch einen Rechtsanwalt hinzu und laß Dich beraten bzw. dann auch alles schriftlich aufsetzen zu Deinem/Eurem Schutz.
herzlichst
Diana
--
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Beitrag von:
(nicht mehr aktiv)
| Geschrieben am 26.04.2009 um 11:32 Uhr  
| Hallo
Auch wenn du es vielleicht nicht hören willst:
Ich habe bereits vor geraumer Zeit beschlossen nicht zu heiraten, keine eigenen Kinder zu haben und kein Haus zu kaufen.
Ich kann nur was mein Umfeld angeht sagen: Die Beste Entscheidung meines Lebens!
Als nächstes steht wohl mein Chef auf der langen Liste derer die, salopp gesagt, im Eimer sind. Konnte das Haus nach der Scheidung noch ein paar Jahre behalten, aber durch seinen Verdienstausfall durch Kurzarbeit und die Unterhaltsansprüche seiner Ex ist das Haus wohl bald weg.
Mit den Schwiegereltern zusammenziehen birgt nur zusätzlichen Zündstoff, egal wie nett sie sind!
--
Mehrjungfraumann und Blaubarschbube vereint!! | Antworten
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Beitrag von:
(nicht mehr aktiv)
| Geschrieben am 26.04.2009 um 11:58 Uhr  
| Moin..
Rate dir auch zu einem Beratungsgespräch beim RA.
Last but not least geht es auch ohne Verträge- problematisch wird es aber dann wenn es kracht und man sich nicht mehr versteht(mit wem auch immer)
Tendenziell hält man lieber einen mehr oder weniger großen Abstand zu Eltern oder Schwiegereltern, der Deutsche ist generell nicht (mehr) großfamilientauglich.
Mein Tipp: sucht Euch eine eigene Wohnung/RH oder kleines EFH.
--
Gräfliche Grüße vom Grafen
----------------------------------
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| Geschrieben am 26.04.2009 um 15:13 Uhr  
| Wenn es zwei getrennte Wohnungen sind würde ich eine Teilungserklärung verfassen, dann können Deine Schiegereltern ihre Wohnung chash kaufen und Ihr könnt Euren Anteil getrennt finanzieren. Wenn die Schiegereltern nerven kannst Du Deine Wohnung ohne Probleme verkaufen und ausziehen............
--
Gruß
Thomas
schaut doch mal bei Xing.com da gibts auch SLK ler | Antworten
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| Geschrieben am 26.04.2009 um 22:47 Uhr  
| Hallo Sami,
- wenn Du willst, können alle zu beliebig großen Eigentumsteilen im Grundbuch stehen.
- wo wer das Geld dafür hernimmt ist erstmal egal. Nur der Verkäufer wird eine Finanzierungszusage sehen wollen.
- Die Bank wird dann die Grundschuld in Kredithöhe eintragen wollen.
Meine Empfehlung:
Da Ihr ja sowieso zum Notar müsst, such Dir im Vorfeld einen aus und sprich ihn darauf an und erkläre, was Du vor hast. Der Notar macht am Ende jeden Vertrag, den Du willst. Er sorgt nur dafür , dass alles rechtens ist.
--
MfG
Alex
CK20 06/03 #197 #215 | Antworten
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