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Klatsch und Tratsch » » Thema: Kassiererin wegen 1,30 EUR gekündigt-zu Recht... wie denkt ihr darüber? |
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Beitrag von:
User existiert nicht mehr bei MBSLK.de | Geschrieben am 24.02.2009 um 17:14 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von Agnetha am 24.02.2009 um 17:16 Uhr ]
Gerade in den Nachrichten bekannt gegeben:
Das Landesarbeitsgericht (LAG) Berlin hat die Klage einer Kassiererin der Supermarktkette Kaiser's gegen die fristlose Kündigung wegen angeblich unterschlagener Pfandbons zurückgewiesen. Der Arbeitgeber habe in diesem Fall Barbara E. zu Recht eine so genannte Verdachtskündigung ausgesprochen, sagte die Richterin in ihrer Urteilsbegründung. Eine Revision ließ die Richterin nicht zu.
Verdachtskündigung wegen 1,30-Euro-Pfandbons ist rechtens.
Der Arbeitgeber konnte laut Gericht überzeugend den Verdacht darlegen, dass die Klägerin im Januar 2008 zwei Pfandbons im Wert von 48 und 82 Cent dem Kassenbüro entnommen habe. Die sonst in Strafverfahren gültige Unschuldsvermutung greife hier nicht, sagte die Richterin. Gerade bei Kassiererinnen müsse sich der Arbeitgeber darauf verlassen können, dass diese sich "auch bei kleineren Beträgen absolut ehrlich" verhielten. Es sei "ein irreparabler Vertrauensverlust" entstanden.
Dem Arbeitgeber sei es nicht zuzumuten, Barbara E. länger zu beschäftigen. Dies gelte umso mehr, da E. "nicht offen ihren Fehler eingeräumt", sondern fälschlich eine andere Kassiererin beschuldigt habe.
Der Anwalt der Klägerin, Benno Hopmann, kündigte eine Beschwerde gegen das Urteil an. Er wolle zugleich Verfassungsbeschwerde einlegen. Notfalls werde er vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ziehen.
Seine Mandantin bestreitet die Tat weiterhin. Barbara E. war 31 Jahre lang bei der Supermarktgruppe Kaiser?s-Tengelmann beschäftigt. Im Herbst 2007 organisierte sie als Gewerkschaftsmitglied in ihrer Filiale in Berlin einen Mitarbeiter-Streik gegen die Streichung von Schichtzulagen. Wenige Wochen später warf ihr Arbeitgeber ihr vor, sie habe die beiden Pfandbons vor den Augen einer Kollegin falsch abgerechnet. (AFP)
Irgendwie finde ich die Entscheidung erschreckend...wie seht ihr das?
Agnetha | Antworten
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Beitrag von:
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Schreiberlevel: Forenkaiser
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User seit 11.09.2004
| Geschrieben am 24.02.2009 um 17:17 Uhr  
| Hallo,
wenn man sich an die bekannten und nachweisbaren Fakten hält, finde ich die Entscheidung hart aber richtig.
Wo soll man sonst die Grenze ziehen? Bei 1, 5, 10 oder 100 Euro?
Da wir aber als Außenstehende nicht wissen, ob vielleicht doch andere Gründe als die unberechtigte Einlösung in minderschwerer Höhe eine Rolle spielen, ist es schwierig, darüber zu urteilen, und man kann eigentlich nichts dazu sagen.
Gruß
Guido
--
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Beitrag von:
(nicht mehr aktiv)
| Geschrieben am 24.02.2009 um 17:49 Uhr  
| Hallo
Eine riesen Schweinerei. Reite zwar nicht gerne auf dem Thema rum, aber Bankmanager welche Milliarden versiebt haben bekommen einen Bonus, eine Kassiererin die zwei Bons im sagenhaften Wert von 1,30 Euro nimmt wird entlassen.
Dann auch noch Absicht unterstellen bei solch einem Betrag, lächerlich.
Die Richter sofort ihres Amtes entheben.
Sollte ich herausbekommen welche Kette das war und ich bei ihr einkaufen wars das!!
--
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User seit 24.09.2001
| Geschrieben am 24.02.2009 um 17:55 Uhr  
|
fischmanni schrieb:
Sollte ich herausbekommen welche Kette das war und ich bei ihr einkaufen wars das!!
--
Mehrjungfraumann und Blaubarschbube vereint!!
Hättest Du den Eröffungsthread aufmerksam gelesen, so hättest Du bemerkt, dass Agnetha zwei mal die Gruppe nannte: Kaiser´s der Tengelmanngruppe
Greetz
Teal´C
--
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User seit 08.08.2005
| Geschrieben am 24.02.2009 um 17:58 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von ABC am 24.02.2009 um 18:03 Uhr ]
SLK171 schrieb:
Hallo,
...
Da wir aber als Außenstehende nicht wissen, ob vielleicht doch andere Gründe als die unberechtigte Einlösung in minderschwerer Höhe eine Rolle spielen, ist es schwierig, darüber zu urteilen, und man kann eigentlich nichts dazu sagen.
Gruß
Guido
Hallo zusammen,
sehe ich genauso - einerseits ist es nur konsequent, eine Kassiererin auch bei Unterschlagung kleiner Beträge zu kündigen, andererseits hat die Sache mit der Gewerkschaft natürlich auch ein G'schmäckle.
Eine der beiden Seiten lügt - nur welche das ist, können wir nicht beurteilen. Und dass das unbedingt die böse große Supermarktfirma sein muss, bezweifle ich. Ich vermute eher, dass die Kassiererin und ihr Anwalt diesen populären Verdacht (der finanziell übermächtige Gegner ist immer schuld) ausschlachten und versuchen, zu retten, was zu retten ist - mit halbseidenen Mitteln.
--
Grüße
ABC
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Mein 6. SLK seit '97: R171 350 7G iridiumsilber (EZ 07/2004)
Es gibt immer Ausnahmen von der Regel - deshalb ist die Regel aber nicht falsch! | Antworten
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User seit 23.04.2006
| Geschrieben am 24.02.2009 um 18:02 Uhr  
| Hi all,
da kann ich Guido nur zustimmen. Diebstahl ist Diebstahl, egal in welcher Höhe. Dabei spielt es keine Rolle, ob ich ein Bonbon oder eine ganze Kiste Schampus mitgehen lasse.
Dass die Kündigung aufgrund anderer Vorkommnisse ausgesprochen wurde, kann genauso gut mal wieder ein feiner Schachzug der Gewerkschaften sein. Man macht ja gerne mal auf sich aufmerksam..... Ist aber, wie viele Meinungen zu diesem Fall, reine Spekulation!!!
--
Berliner Grüße
Silver | Antworten
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Schreiberlevel: Forenritter
Beiträge: 3843
User seit 08.08.2005
| Geschrieben am 24.02.2009 um 18:04 Uhr  
| Hallo Horst,
es wurde ja auch keine Aussage darüber getroffen, was die Kassiererin in den vorherigen 31 Jahren womöglich schon alles hat mitgehen lassen.
--
Grüße
ABC
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