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User seit vor Apr. 03
| Geschrieben am 19.02.2009 um 07:10 Uhr  
| Hallo
Unser Firmenparkplatz für die Mitarbeiter (nicht der für Besucher) wird nicht von Schnee geräumt. Da er am Waldrand liegt kommt auch keine Sonne hin und der Schnee bleibt ewig liegen, gestern war er sogar total vereist bzw. es war stellenweise ein tiefer vereister Matsch, wo ich persönlich sogar etwas Angst hatte die Reifen zu beschädigen. Bevor ich eine böse e-Mail an die Geschäftsführung schreibe - rechtlich gesehen muss die Firma eigentlich räumen oder nicht?
Grüsse
Waldemar | Antworten
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Schreiberlevel: Forenkaiser
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User seit 04.11.2004
| Geschrieben am 19.02.2009 um 07:50 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von Olaf M am 19.02.2009 um 07:52 Uhr ]
Moin Waldemar!
Wenn es ein privater Parplatz ist hat die "Geschäftsleitung" aus Gründen der Sorgfaltspflicht dem Mitarbeitern gegenüber normalerweise dafür zu sorgen das keine Gefahren auf dem Firmenparkplatz bestehen - alleine schon im Interesse was die Arbeitskraft oder dem "Scoring" und Listung der BG angeht.
Bei uns in der Firma ist die Regel einfach: Ich schicke jemanden mit Arbeitsmaterial raus und lasse ihn bestimmte Laufwege auf dem Gelände Schnee- und Eisfrei machen - oder ich gehe mit oder mache es selbst.
Mit der GL brauchst Du Dich vorab doch gar nicht anlegen, erzähle das dem Betriebs- oder Gruppenleiter, je nach dem wer bei euch zuständig ist.
--
Viele Grüße aus dem Süden von Hamburg > Olaf
230K FL Linaritblau • INXX • SS-Ovalbrüller • Großer Uni-LLK • Große Riemenscheibe • Ein-Lamellen-Grill • GenI Black • Smoked LED-RL • III BL Smoked • LDA • PEC und hassunichgesehn... | Antworten
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Schreiberlevel: Forenprinz
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User seit 08.10.2002
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Schreiberlevel: Forenritter
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| Geschrieben am 19.02.2009 um 10:32 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von ABC am 19.02.2009 um 10:33 Uhr ]
Hallo zusammen,
ich würde die Sache, wie Olaf, pragmatisch sehen: Wenn der Parkplatz nicht gerade Fußballfeldgröße hat oder noch größer ist, soll halt jemand Streusalz bestellen und es dort verteilen. Natürlich auf Kosten der Firma und während der Arbeit - ist ja schließlich auch im Interesse des Chefs.
--
Grüße
ABC
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Mein 6. SLK seit '97: R171 350 7G iridiumsilber (EZ 07/2004)
Es gibt immer Ausnahmen von der Regel - deshalb ist die Regel aber nicht falsch! | Antworten
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Schreiberlevel: Forenkaiser
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User seit 11.09.2004
| Geschrieben am 19.02.2009 um 11:00 Uhr  
| Moin,
habe mich genau deswegen vor zwei Tagen auf die F.... gelegt vor der Firma. Zum Glück war da der Schnee noch weich und die Raucherkollegen auf dem Balkon hatten auch gleich etwas zu lachen. Aber dann werde ich das Thema wohl auch mal dezent ansprechen.
Ist das echt so, dass die BG Beiträge steigen können bei solchen "Vergehen"?
Gruß
Guido
--
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Schreiberlevel: Forenfürst
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User seit 02.06.2005
| Geschrieben am 19.02.2009 um 11:06 Uhr  
| Moin Waldemar,
meist gibt es doch eine Einkauf-/Technikabteilung o.ä., die für sowas zuständig ist. Die würde ich zuerst ansprechen, Stichwort „Fürsorgepflicht“.
Stellt der Arbeitgeber einen Firmenparkplatz zur Verfügung, so hat er für dessen Verkehrssicherheit zu sorgen. Er hat die durch Benutzung des Parkplatzes drohenden Gefahren für die abgestellten Fahrzeuge auf ein zumutbares Mindestmaß zurückzuführen.
Gruß
Bernd | Antworten
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Schreiberlevel: Forenprinz
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