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| Geschrieben am 01.07.2008 um 17:43 Uhr  
| Moin,
pack das Bild in eine Mail und schicke es an diese große, bunte, deutsche Tageszeitung.... Frechhheit was sich manche von denen rausnehmen, aber zu dicht auffahrende P-Fahrzeuge haben wir hier in der Umgebung auch oft genug, aber was soll man machen, ich denke mal aussteigen und anbrüllen ist keine gute Idee
--
Gruß
Jan
Fehlende PS werden durch WAHNSINN ersetzt - http://www.myvideo.de/watch/3477092 - man lässt den Drang zum Gutsein besser ganz tief in sich ruhn ... "saddnizza" heisst NICHT "Guten Tag"!!!! | Antworten
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| Geschrieben am 01.07.2008 um 20:00 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von Guybrush am 01.07.2008 um 20:01 Uhr ]
SLK171 schrieb:
Dampfmaschine schrieb:
...und der Ordnungshüter hatte auch kein Blaulicht an.
...muss er auch nicht, um Sonderrechte in Anspruch zu nehmen
(Dies ist im übrigen ein weit verbreiteter Irrtum).
Hallo.
Ist das ehrlich so??
Ich war mal in folgender Situation:
Abends um 22Uhr komme ich aus einer Tempo 30 Zone und meine Ampel zeigt grün. Ich will über die Ampel fahren und aufeinmal fährt ein Polizeiwagen bei rot über die Kreuzung, ohne Blaulicht und ohne Sirene.
Da ich so langsam war, konnte ich sofort bremsen, war jedoch ziemlich überrascht und habe entsetzt geschaut. Der Polizist aber auch.
Ich hab den Polizeiwagen natürlich vorbeigelassen, aber habe mich auch gefragt, welche Folgen das gehabt hätte, wenn es zu einem Unfall gekommen wäre.
Bin ich dann schuld, wenn der Polizeiwagen ohne Blaulicht und Sirene über rot fährt und es zum Unfall kommt??? Kann doch eigentlich auch nicht sein, oder?
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| Geschrieben am 02.07.2008 um 11:10 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von SLK171 am 02.07.2008 um 11:12 Uhr ]
Guybrush schrieb:
Ist das ehrlich so??
Ja, ist es. Wobei die Inanspruchnahme der Sonderrechte wenn irgendwie möglich immer angezeigt werden soll. In deinem Fall wäre der Polizist vermutlich dem Vorwurf ausgesetzt worden, dass er den Unfall verschuldet hat, weil er nicht mit der gebotenen Vorsicht die Kreuzung ohne Blaulicht überfahren hat, bzw. die entsprechenden Signale hätte setzen müssen.
Und zum Foto oben: wenn die Sonderrechte nicht durch Martinshorn oder Blinklicht angezeigt werden, muss der Autofahrer auch nicht ausweichen, aber man kann andererseits auch nicht pauschal von einem Verstoß des Motorradpolizisten ausgehen. Evtl. war es eine Einsatzfahrt mit hoheitlicher Aufgabe.
hier die Info:
Blaues Blinklicht und Einsatzhorn: Eine besondere Kennzeichnung des Fahrzeugs ist für die Inanspruchnahme von Sonderrechten nicht erforderlich. In der Verwaltungsvorschrift zu § 35 StVO ist jedoch festgelegt, dass „Bei Fahrten, bei denen nicht alle Vorschriften eingehalten werden können, [...] wenn möglich und zulässig, die Inanspruchnahme von Sonderrechten durch blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn angezeigt werden“ soll.
Im Regelfall ist also die Nichtbeachtung von Verkehrsregeln durch Blaulicht und Horn anzuzeigen, um andere Verkehrsteilnehmer vor dem unerwartet schnellen, entgegen der Fahrtrichtung oder sonstwie ungewöhnlich fahrenden Einsatzfahrzeug zu warnen. Ohne Sondersignalanlage dürfen Sonderrechte (insbesondere das zu schnelle Fahren oder Abweichen von üblichen Fahrmanövern) aufgrund der möglichen Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer nur besonderes restriktiv wahrgenommen werden.
Gruß
Guido
--
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| Geschrieben am 02.07.2008 um 11:29 Uhr  
| Vermutlich war der gute Mann in grün tatsächlich zu einem Einsatz unterwegs. Das Bild ist an dem Tag enstanden, als hier in Münster das Urteil im Rockermord-Prozess verkündet worden ist. Da war es hier mit der beschaulichen Ruhe vorbei. Ich hab das Bild auch nur gemacht, weil mich der Penner in dem Phaeton seit dem Kamener Kreuz nich vorbeigelassen hat. Aber das er dann auf die Polizei auch nicht reagiert hat fand ich heftig. Ausserdem hat der Polizist den Fahrer ja danach auch nicht angehalten sondern ist weiter gefahren, was wohl auch für die Einsatztheorie spricht.
Btw..darf ich eigentlich während der Fahrt Fotos machen?
--
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