Schreiberlevel: Forenabiturient Beiträge: 894
User seit 05.02.2004
Geschrieben am 30.01.2008 um 09:01 Uhr  
Hallo!
Haben ab 01.03.2008 eine Wohnung unseres Hauses als Büro vermietet. Solange es sich um Wohnräume handelte wuden die Betriebskosten nach Personenzahl abgerechnet und die Heizkosten nach Verbrauch (Heizkostenzähler) abgerechnet.
Ich halte es jedoch nicht für gerecht den Gewerbetreibenden mit Kosten für 1 Person abzurechnen, da ja nicht gewaschen, gekocht, gebadet etc. wird. Somit habe ich daran gedacht hier nur 50 % der Kosten zu berechnen, für die Verbrauchskosten. Das Büro wird auch nur von Montag bis Freitag genutzt.
Gibt es hierfür irgenwelche Verordnungen, die ich diesem Verfahren zugrunde legen kann?
Schreiberlevel: Forengrundschüler Beiträge: 32
User seit 20.12.2007
Geschrieben am 05.02.2008 um 23:34 Uhr  
Hallo,
für Gewerbemietverträge gibt es keine Regeln (Betriebskostenverordnung). In einem Gewerbemietvertrag kann man fast alles frei vereinbaren. Also z.B. Betriebskosten als Pauschalzuschlag oder einfach nur Abrechnung nach m² (dies ist bei uns in der Firma das Normale).
Finde am besten eine Einigung, mit der auch der Mieter einverstanden ist, das vermindert das Risiko eines Streites.
Gruß
Nicola
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