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Klatsch und Tratsch » » Thema: PKW nach Italien verkaufen - Überführung- |
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| Geschrieben am 10.06.2007 um 19:42 Uhr  
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Nikos schrieb:
Was meinst Du mit "nach Italien verkaufen" ?!
Mehr Details - wer kauft, Bezahlung, Auto wird abgeholt, wer meldet ab, usw..
--
Viele Grüsse
Nikos
"Tuning ist Geschmacksache - und das ist gut so!"
EX SLK 200K FL / BJ 12/2000 / obsidianschwarz-siambeige
NEU Honda Civic 2,2CDTI Executive
http://www.bboard.de/board/fs-99912998nx23098.html
Hallo Nikos,
also ein Italienischer Staatsbürger möchte von mir das Auto kaufen.Bar bezahlung bei abholung.Ich werde das Fahrzeug auf jeden Fall hier in D abmelden (1 Tag vor abholung).Möchte gerne in Erfahrung bringen was der Käufer alles erledigen sollte um das Auto nach Italien nehmen zu können um es dort auf ihn anzumelden.
--
@@ Gruss Rudy @@
-auf der Straße zählt der Augenblick- | Antworten
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| Geschrieben am 10.06.2007 um 20:39 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von trox am 10.06.2007 um 20:40 Uhr ]
Hi,
er sollte einen Anhänger mitbringen...
Oder schau mal hier, da gibt es Tipps zur Überführung von KFZ.
http://www.avd.de/index.php?id=202
Zitat:
Mit Zoll- bzw. Ausfuhrkennzeichen
Bei endgültiger Überführung des Fahrzeugs in das Ausland empfiehlt sich ein sogenanntes Zoll- bzw. Ausfuhrkennzeichen. Dieses berechtigt, das Fahrzeug endgültig aus einem Land heraus zu fahren. In der Regel kann bei Überführungen aus anderen EU-Mitgliedsstaaten auch dort ein entsprechendes Ausfuhrkennzeichen beantragt werden.
In Deutschland wird das Ausfuhrkennzeichen von den Zulassungsstellen gegen einen Eigentumsnachweis (Kfz-Brief, Kaufvertrag), Vorlage einer Versicherungsdeckungskarte, eines Personalausweises sowie den Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung für die Geltungsdauer der Zulassung und natürlich gegen Entrichtung einer Gebühr ( 30,30 € zuzüglich ca. 26 € für die Kennzeichen) erteilt. Welche Voraussetzungen im Ausland gelten, empfiehlt sich vorab in Erfahrung zu bringen.
--
Gruß
Olaf
_______________________________
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Beitrag von:
(nicht mehr aktiv)
| Geschrieben am 11.06.2007 um 05:11 Uhr  
| Moin Rudy
Oftmals kann man mit einem in D abgemeldeten Fahrzeug und den entstempelten Schildern noch ausser Landes fahren. So geschehen mit einem Fahrzeug meines Onkels welches von einem Käufer aus dem Elsass gekauft wurde.
Mein Tipp: lasse dich mal auf deiner Zulassungsstelle/Strassenverkehrsamt beraten..prinzipiell ist es dir ja wichtig das du dein Geld bekommst--der Käufer hat die Aufgabe die Vorschriften bei Einfuhr des Fahrzeuges zu kennen und zu veranlassen.
--
Gräfliche Grüße vom Grafen
----------------------------------
Ick bün all hier - Grüße aus der Stadt mit Has' & Igel !
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| Geschrieben am 11.06.2007 um 14:00 Uhr  
| Hallo Rudy,
ganz einfach:
1. Du gehst mit ihm zum ADAC, und er schließt eine Ausfuhrversicherung ab, die gibt es wahlweise für 14 oder 28 Tage, ist nicht ganz billig.
2. Dann fahrt ihr zu Bank, du zahlst sein Geld auf dein Konto ein.
3. Ihr fahrt zur Zulassungsstelle, das Fahrzeug wird "endgültig" abgemeldet, und das Ausfuhrkennzeichen wird gegen Vorlage der Versicherung zugeteilt.
Ich würde davon absehen, mit einem entstempelten deutschen Kennzeichen ins Ausland zu fahren. Sicher kann man viel machen, aber wehe es passiert etwas. Das wäre allerdings das Problem des Käufers. Am Tag der Entstempelung darf man von der Zulassungsstelle noch gerade bis nach Hause fahren, aber maximal in den benachbarten Landkreis.
Das Fahrzeug würde ich defintiv nicht vor Ankunft des Käufers abmelden, denn manchmal kommen die einfach nicht...
Gruß
Guido
--
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