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| Geschrieben am 07.03.2007 um 17:32 Uhr  
| Hi,
mein Vater ist einer Radarfalle auf den Leim gegangen. Und zwar wurde er mit einem PKW-Anhänger bei erlaubtem Tempo 70 mit 82 geblitzt.
Ihm (und auch mir) war allerdings ganz neu, daß man mit Anhänger auf der Landstraße nur 60 km/H fahren darf, wir dachten immer, man dürfte 80 fahren.
Aber wie auch immer: es gibt wohl eine Anzeige und jetzt wüßte er gerne, was ihm blüht. Habe ein wenig gegoogelt, aber nicht das passende gefunden.
Kann jemand helfen?
Lothar
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SLK 200 (0171) Silberpfeil | Antworten
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| Geschrieben am 07.03.2007 um 17:42 Uhr  
| Hi LM100,
da seid ihr mit 15 Euro dabei
Hier der Link zum Bußgeldrechner:
http://www.polizei.bayern.de/verkehr/verstoesse/index.html/1318?type=spd
Ergebnis:
Zulässige Geschwindigkeit: 70 km/h
Festgestellte Geschwindigkeit: 82 km/h
Meßtoleranz: 3 km/h
Mindestens gefahrene Geschwindigkeit: 79 km/h
Bußgeldkennzahl: 141227
Verkehrsordnungswidrigkeit:
Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 9 km/h. Zulässige Geschwindigkeit: 70 km/h. Festgestellte Geschwindigkeit (abzgl. Toleranz): 79 km/h.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 11.1.1 BKat
Verwarnungsgeld : 15 Euro
Roadstergruss aus HH
-GONZO-
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| Geschrieben am 07.03.2007 um 18:10 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von GONZO am 07.03.2007 um 18:11 Uhr ]
LM100 schrieb:
Danke! Aber ganz so einfach ist es nicht. Das Problem ist wohl der Anhänger am PKW (kein SLK): Damit darf man wohl nur 60 fahren und er wurde halt mit 82 geblitzt. Und das in einer 70er Zone.
Lothar
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SLK 200 (0171) Silberpfeil
Hi Lothar,
genau diese Daten hatte ich in den Bußgeldrechner eingegeben und kam zu dem Ergebnis. Da gibt es keinen Unterschied zwischen Land- und Bundesstraße. Nur Inner- Außerorts und die Eingabe PKW mit Anhänger.
Roadstergruss aus HH
-GONZO-
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| Geschrieben am 07.03.2007 um 18:18 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von LM100 am 07.03.2007 um 18:21 Uhr ]
Habs auch gerade noch einmal gecheckt und es kommen tatsächlich 15 Euro raus. Damit wären wir direkt einverstanden.
Kenne die Geschwindigkeitsbegrenzung 60 KM mit Anhänger auch nicht, allerdings ist mein Führerschein schon 25 Jahre alt.
Auf der anderen Seite wird doch bei solchen 15-Euro-Lapalien immer gleich kassiert, dann gibt es doch keine Anzeige...
Naja, aber so schlimm kanns ja zumindest dann nichts sein.
Danke nochmals
Lothar
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| Geschrieben am 07.03.2007 um 21:54 Uhr  
| Hallo Lothar,
ich hab mich aus Interesse auch mal ein bißchen schlau gemacht.
Für PKW mit Anhänger gelten 80km/h, festgelegt im §3 Abs.3 StVO.
Wenn die Behörde nämlich von 22km/h zu schnell ausgeht, drohen ihm 50,- EUR Bußgeld und 1 Punkt, für 12km/h zu schnell wären es lediglich 25,- EUR Verwarngeld.
Grüße
Martin
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