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| Geschrieben am 12.02.2007 um 10:41 Uhr  
| Hi Leute,
gerade wieder aktuell......
Wie ist eue Meinung sollen die RAF-Terroristen, begnadigt werden oder nicht?
Da sie sich werder von ihren Taten distanziert haben noch sich bei den Opfern in irgendeiner Weise entschuldigt haben stehe ich dem mit gemischen Gefühlen gegenüber, zumal ich die "Zeit" noch (bedingt durch mein Alter) miterlebt habe.
Roadstergruss aus HH
-GONZO-
--
"Bei jeder Streitfrage gibt es zwei Standpunkte: den eigenen und den falschen"
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Beitrag von:
User existiert nicht mehr bei MBSLK.de | Geschrieben am 12.02.2007 um 10:46 Uhr  
| Nix da - Mohnhaupt sitzt gerade die erste von fünf mal lebenslänglich ab. Davon kann man ihr meinetwegen die beiden letzten Jahre schenken; dann aber sofort wieder in die Kiste - zur zweiten der fünf Etappen. C. Klar: das gleiche, absitzen bis zur letzten Minute.
Auge um Auge - Zahn um Zahn.
Hans
--
...zu zweit ist das Boot voll... | Antworten
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| Geschrieben am 12.02.2007 um 11:47 Uhr  
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SLK171 schrieb:
Bei Klar bin ich gegen eine Begnadigung wegen fehlender Aufklärung und Reue, auch wenn das Gnadenrecht keine Reue als Voraussetzung vorsieht.
Gruß
Guido
--
*** http://www.slk-stuttgart.de ***
sehe ich auch so!
BTW: was kostet den Steuerzahler eigentlich so ein durchschnittlicher Knasttag?
Auch wenn ihr mich steinigt, bin für 1x 7.62 Full Metall Jacket aufs Nasenbein!
Speziell für Mörder: Auge um Auge, Zahn um Zahn
--
Gruss, Karsten
___________________________________
... zwei Zweisitzer ergeben zum Glück noch lange keinen Viersitzer...
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Beitrag von:
User existiert nicht mehr bei MBSLK.de | Geschrieben am 12.02.2007 um 22:33 Uhr  
| Zu diesem Thema: http://www.zdf.de/ZDFmediathek/inhalt/0/0,4070,4361824-0,00.html
Wer hätte es ihr geglaubt, dass sie bereut? Es ist geltendes Recht, nach dem Frau Mohnhaupt begnadigt wird, und das ist gut so.
Für mich, 1965 geboren, ist der RAF-Terrorismus aber auch sehr abstrakt. Ich kann mich zwar noch an die Nachrichten-Bilder der Taten und an die Steckbriefe, die in jedem Postamt hingen, erinnern, das war's aber auch.
Marcus | Antworten
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Beitrag von:
(nicht mehr aktiv)
| Geschrieben am 12.02.2007 um 22:39 Uhr  
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Icke04 schrieb:
Niemals - und wenn, dann nur am nächsten Baum !!!
Bernd
Moin Bernd,
auf diese Antwort kann ich nur mit Kopfschütteln reagieren...
Die Todesstrafe oder Lynchjustiz überlassen wir lieber anderen...Deutschland ist noch immer ein Rechtsstaat und da gilt auch für RAF-Terroristen das Strafgesetzbuch, auch wenn es vielen nicht gefallen mag.
--
Gruß Michael
Fortsetzung folgt...
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Beitrag von:
User existiert nicht mehr bei MBSLK.de | Geschrieben am 13.02.2007 um 05:07 Uhr  
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mibo schrieb:
Icke04 schrieb:
Niemals - und wenn, dann nur am nächsten Baum !!!
Bernd
Moin Bernd,
auf diese Antwort kann ich nur mit Kopfschütteln reagieren...
Hallo,
das sehe ich genau so.
Nach 24 Jahren haben doch die meisten Straftäter einen Bezug zur Tat verloren.
RAF hin oder her, jeder Mensch hat ein Recht auf Begnadigung.
--
Gruß Stefan
...der aus Südhessen! | Antworten
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