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Klatsch und Tratsch » » Thema: Fahrertraining mit dem Firmenwagen? Ist das erlaubt?
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User existiert nicht mehr bei MBSLK.de
 Geschrieben am 01.01.2007 um 21:32 Uhr   
Hi Leute,

dieses Jahr möchte ich gerne bei der Scuderia Hanseat mitfahren.

Weiss jemand von Euch, ob ich das mit meinem Firmenwagen machen darf?

Muss ich die Leasinggesellschaft oder meine Firma informieren?
Wie sieht es mit der Versicherung aus?

Viele Grüße,
Matthias

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   LuckySLK

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Beiträge: 5504
User seit vor Apr. 03
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 Geschrieben am 01.01.2007 um 22:17 Uhr   
Hallo Matthias,

frag bei Deiner Firma, Deiner Leasinggesellschaft und bei Deiner Versicherung nach. Firmen unterstützen ja oft Fahrsicherheitstrainings und springen beim Kaskoschutz ein.

Meine Versicherung hat mir als Privatmann leider keinen Kaskoschutz für den Spring Break 2007 in Papenburg gewährt, deshalb mußte ich auch meine Absage an Torsten weitergeben.

Das ist leider ein zwangsläufiges Ergebnis aus dem Wettbewerb, der durch die jährliche Wechselmöglichkeit gegeben ist.

--
Grüße, Lutz
_________

Der SL ist ein erfüllter technischer Traum - aber nicht ohne Macken.

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Beitrag von:

User existiert nicht mehr bei MBSLK.de
 Geschrieben am 01.01.2007 um 22:23 Uhr   


frag bei Deiner Firma, Deiner Leasinggesellschaft und bei Deiner Versicherung nach.



Hi Lutz,

vielen Dank für die Antwort.

Ich hoffe, das hier einige schon Erfahrungen damit haben, denn die Antwort meines Chefs kann ich mir leider schon denken...

Viele Grüße,
Matthias

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   LOS-AB

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Beiträge: 1580
User seit 10.10.2004
geprüftes Mitglied
 Geschrieben am 02.01.2007 um 10:21 Uhr   
Hi,
das Thema Versicherungsschutz bei solchen Veranstaltungen wie Scuderia Hanseat hatten wir schon mal: http://www.mbslk.de/modules.php?op=modload&name=Forums&file=viewtopic&topic=12083
Ob das Fahrzeug versichert ist, hängt vom Kleingedruckten im Versicherungsvertrag ab.
Selbst wenn das Fahrzeug versichert ist, wird der Arbeitgeber anders als bei einem "normalen Fahrertraining" bei diesem Sportfahrertraining auf der Rennstrecke an das erhöhte Unfallrisiko denken. Im Falle eines selbstverursachten Unfalls schlagen dann immer noch Selbstbeteiligung und Rückstufung zu Buche.

--
__________________________________________
Beste Grüße
Heino
________________________http://www.bestslk.de
... rücksitzlos offen

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   QT

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Beiträge: 8600
User seit 17.04.2005
geprüftes Mitglied
 Geschrieben am 02.01.2007 um 12:21 Uhr   


LuckySLK schrieb:

Meine Versicherung hat mir als Privatmann leider keinen Kaskoschutz für den Spring Break 2007 in Papenburg gewährt, deshalb mußte ich auch meine Absage an Torsten weitergeben.
Hallo Lutz!

Was ist denn das fuer eine Versicherung? Hast Du das auch mal in den schriftlichen Bedingungen gegengecheckt?

Ich wuerde auch generell raten, niemals fuer so etwas eine spezielle Anfrage zu stellen, denn es ist ja klar, dass die meisten Versicherungen den Schutz erstmal verneinen, obwohl er eigentlich von den Bedingungen gedeckt ist. Das soll einen nur abschrecken. Solange die Klausel nur auf Erzielung einer Hoechstgeschwindigkeit aus ist, ist eine Teilnahme beim Spring Break eigentlich kein Problem.

Ich war letztens auch mal in eine HUK Stelle in FFM und habe dort mit der Frau der Schadensregulierung gesprochen. Witzigerweise war sie voll im Thema, da ihr Mann selbst gerne auf der Nordschleife faehrt. Sie bestaetigte noch einmal, dass weder Tourifahrten auf der Nordschleife noch Teilnahme an einer GLP (Gleichmaessigkeitspruefung) ein Problem sei und es beim Melden eines Schadens sehr auf die Wortwahl ankaeme. Man sollte es also vermeiden, zu schildern wie man mit ueber 200km/h in die Leitplanke rauschte. Nannte sie nur so als Beispiel

Gruesse,
Achim

--
R171 280 'Silberpfeil', iridium/schwarz, 7G+Tasten, DSM
Comand APS, AMG Spoiler/Aerowings/Kombiinstrument/ESD

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User seit 25.05.2004
 Geschrieben am 02.01.2007 um 13:25 Uhr   


Ich war letztens auch mal in eine HUK Stelle in FFM und habe dort mit der Frau der Schadensregulierung gesprochen. Witzigerweise war sie voll im Thema, da ihr Mann selbst gerne auf der Nordschleife faehrt. Sie bestaetigte noch einmal, dass weder Tourifahrten auf der Nordschleife noch Teilnahme an einer GLP (Gleichmaessigkeitspruefung) ein Problem sei und es beim Melden eines Schadens sehr auf die Wortwahl ankaeme. Man sollte es also vermeiden, zu schildern wie man mit ueber 200km/h in die Leitplanke rauschte. Nannte sie nur so als Beispiel



Was ist das den für ne "Quak-Aussage" der HUK-Mitarbeiterin . Klar, dann geben Sie doch 190km/h an,oder wie!?!? So ein Käse. Wer einen Unfalls (Kasko) mit dem Fahrzeug verursacht, ich geh mal von Totalschaden aus wenn man in ne Leitplanke kracht, wird der Versicherer nen Gutachter beuaftragen. Da wird man schnell festellen, dass man nicht mit 50km/h sondern eben mit 200km/h in die Leitplanke gekracht ist. Wortwahl hin oder her .... so ein Schaden wird untersucht und nachverfolgt. Die Wahrheit wird rauskommen. Zumal schon die Bergung (Ort) des Fahrzeuges Schlüsse ziehen läßt. Man wird wohl kaum mit 50km/h über ne Rennstrecke düsen.

Augen auf beim Eierkauf. Ich würde solche "unnötigen" Risiken nicht eingehen. Aber ... jedem das seine.



--
Viele Grüsse
Nikos

"Tuning ist Geschmacksache - und das ist gut so!"
SLK 200K FL / BJ 12/2000 / obsidianschwarz-siambeige

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   Dennis

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Beiträge: 245
User seit 25.04.2006
 Geschrieben am 02.01.2007 um 14:37 Uhr   
Hi,

ob Nordschleife oder nicht. Touristenfahrten auf Rennstrecken sind straßenverkehrsrechtlich mit Fahrten über Landstraßen gleichgestellt bzw. werden von der Versicherung entsprechend behandelt. Übrigens zahlt KEINE Versicherung wenn man mit 200km/h am Baum einer Landstraße hängen bleibt oder 200m hinter der Leitplanke einer Rennstrecke zum liegen kommt.

Gruß Dennis

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   Foxi



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User seit 13.12.2002

User fördert mbslk.de
geprüftes Mitglied
 Geschrieben am 02.01.2007 um 14:47 Uhr   
Hi,

bei einem normalen ADAC Sicherheitstraining hatten schon viele mit ihrem Firmenwagen teilgenommen. Da fährst du auch nicht schneller als 50 km/h.
Da hilft nur fragen

Gruß Foxi

--
Viele Grüße aus dem schönen Badnerländle von Tanja und Michael !!

http://www.slk-stammtisch-karlsruhe.de

Die Frage ist nicht, wie alt man wird, sondern, WIE man alt wird!

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   Wiesel

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Beiträge: 2105
User seit 25.09.2002
 Geschrieben am 02.01.2007 um 14:56 Uhr   
Wenn gegenüber der betrieblich oder privat gestatteten Nutzung (Arebitsvertrag und Firmenwagenvereinbarung zuerst lesen) eine Risikoerhöhung vorliegt, muß man natürlich vorher die Erlaubnis derjenigen einholen, die bei einem Unfall die Zeche bezahlen sollen.

Nach Auffassung der Veranstalter "scuderia hanseat" dürfte eine Risiokoerhöhung in jedem Fall möglich sein, denn sonst hätten die auf ihrer eigenen Webseite keinen umfassenden und vertragsgegenständlichen Haftungsausschluß niedergelegt, schau doch einfach mal hier:

http://www.scuderia-hanseat.de/de/anmeldung-sportfahrerlehrgaenge.html

Dann findet sich auch schnell die passende Antwort, ich zitiere mal auszugsweise:

"Verwenden die Teilnehmer ein nicht auf ihren Namen zugelassenes Fahrzeug, so muss der Fahrzeughalter über die Haftungsausschlusserklärung in Kenntnis gesetzt werden und die Anmeldung zum Zeichen seines Einverständnisses ebenfalls unterzeichen. Für den Fall dass dieser Verpflichtung nicht nachgekommen wird, stellt der Teilnehmer den oben genannten Personenkreis von jeglichen Schadenersatzforderungen des Fahrzeugeigentümers frei."

Mit dem eigenen Geld kann man ja machen, was man will - aber mit dem Geld von anderen auch?

Grüße vom Willy



--
Open your mind!

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   cberghorn

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Beiträge: 90
User seit 11.07.2005
 Geschrieben am 02.01.2007 um 15:59 Uhr   


Mit dem eigenen Geld kann man ja machen, was man will - aber mit dem Geld von anderen auch?

Grüße vom Willy



Ohne polemisch werden zu wollen.... aber da fallen mir ne Menge Leute ein, die mit dem Geld anderer machen was sie wollen. Falls euch jetzt keine einfallen: Einfach mal beim nächsten Wahlzettel genauer hinschauen und ein paar Namen merken

--
Viele Grüße von der Porta

Christian

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