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Klatsch und Tratsch » » Thema: Balkongeländer ist zu niedrig. Suche Bauvorschrift |
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User seit 19.02.2006
| Geschrieben am 22.08.2006 um 16:54 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von MissyandTweety am 22.08.2006 um 16:54 Uhr ]
HalliHallo
Mein Balkon wurde von einer Baufirma saniert. (neue Fliesen)
alles Pfusch
Nun meinte mein Nachbar, dass das Balkongeländer mind. 90cm hoch sein muss, ist aber nicht mehr.
Kann mir jemand eine (Bau-) Vorschrift nennen wo man so etwas nachlesen kann?
Küsschen,
Cornelia | Antworten
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User existiert nicht mehr bei MBSLK.de | | |
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Beitrag von:
User existiert nicht mehr bei MBSLK.de | Geschrieben am 22.08.2006 um 23:56 Uhr  
|
SLK171 schrieb:
Hallo Maik,
darum geht's nicht, wenn was passiert ist sie dran mit Schadenersatz.
Falls der Nachbar vorher schon petzt, gibt es Auflagen bzw. der Balkon darf nicht mehr benutzt werden.
Gruß
Guido
--
*** http://www.slk-stuttgart.de ***
Mir ist kein Fall bekannt wo jemand von dem Balkon gefallen ist weil das Geländer nur 85cm statt 90cm hoch war
Außerdem wenn ich vom Balkon falle ist das wohl eher mein Pech als das des Besitzers (wenn es nicht gerade ganz fehlt).
Das ist eben das Land der paragraphenreitenden Bürokraten
--
Grüße aus der Nibelungenstadt,
Maik
R171 - AMG Frontschürze - AMG Felgen Styling V - Iridiumsilber
ICQ: 124784702 | Antworten
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User seit 19.02.2006
| Geschrieben am 23.08.2006 um 08:46 Uhr  
| HalliHallo
Danke Euch für die Antworten. Mein Nachbar meint es gut mit mir
Es geht darum, die Baufirma dran zu bekommen. Ist wie schon erwähnt so ziemlich alles falsch gemacht worden, das Geländer ist nur einer von vielen Fehlern.
Es wurde die Abwasserführung geändert, es kamen, neue (höhere) Fliesen zum Einsatz und das Geländer wurde auch verändert. Aber eben nicht hoch genug!!!
Ich denke das hätte die ausführende Metallfirma erkennen müssen!!!
Oder gilt da der Bestandsschutz??? Balkon ist ca. 30 Jahre alt. Bin mir aber nicht sicher, wenn da was vermutlich unwahrscheinlich ist, wegen 2cm jemand drüber fällt. Aber wofür gibt es denn dann Vorschriften?!?!?! | Antworten
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Beitrag von:
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| Geschrieben am 23.08.2006 um 08:58 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von TealC am 23.08.2006 um 09:01 Uhr ]
b43ck3r schrieb:
SLK171 schrieb:
Hallo Maik,
darum geht's nicht, wenn was passiert ist sie dran mit Schadenersatz.
Falls der Nachbar vorher schon petzt, gibt es Auflagen bzw. der Balkon darf nicht mehr benutzt werden.
Gruß
Guido
--
*** http://www.slk-stuttgart.de ***
Mir ist kein Fall bekannt wo jemand von dem Balkon gefallen ist weil das Geländer nur 85cm statt 90cm hoch war
Außerdem wenn ich vom Balkon falle ist das wohl eher mein Pech als das des Besitzers (wenn es nicht gerade ganz fehlt).
Das ist eben das Land der paragraphenreitenden Bürokraten
--
Grüße aus der Nibelungenstadt,
Maik
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Moin !
Dir vielleicht aber den Versicherungen nicht ! Nehmen wir mal folgendes Szenario an... Du kommst bei den beiden zu Besuch und machst einen auf fröhlich, unbeschwert und auf dicken Max wie hier im Forum . Blödelst rum, verlierst auf dem etwas nassen Fliesenboden dein Gleichgewicht, fällst über den Balkon und klatschst auf den glücklicherweise vorhandenen Rasen in 5m tiefe, Dein jugendliches Schwein hat Dich auch diesmal einigermaßen gerettet und Du bis nicht tot, sondern nur querschnittsgelähmt. Somit leider nur arbeitsunfähig ! Aber da Du ja ein ganz schlauer 18 jähriger warst hast Du ja schon zu Beginn deiner Ausbildung daran gedacht eine Berufsunfähigskeitversicherung abzuschliessen. So die will nu aber nicht zahlen, weil Du mal die Tochter des Vorstandsvorsitzenden angebummst hast, was ihr Daddy dir immer noch übel nimmt, weil Du sie dann sitzen gelassen hast. (Freie Ausschmückung des Autors und für diesen Artikel eigentlich nicht relevant)
So die sagt sich nun, ermitteln wir doch mal den Unfallhergang und AUTSCH da ein Vertsoß gegen die Bauvorschriften ! HURRA wir brauchen NICHT zahlen, das muß dann ja der Balkonbesitzer....
Dumm nur das die Kohle des Balkonbesitzers trotz verkauf eines SLK´s, den Du pfänden läßt und ja eh nicht gebrauchen kannst, weil Rollstuhl praktischer ist, also die Kohle reicht nicht und er meldet Privatinsolvenz an.... Tja dann kannst Du zwar viel klagen wie Du willst, aber Rente wirst Du wohl keine bekommen !
Bzw. Bis sich die durch die Instanzen geklagt haben, biste im Rentenalter, aber weil Du ja nicht arbeiten konntest, haste ja auch nix eingezahlt ! Also auch wieder Asche...
Fazit, die Vorschriften scheinen im ersten Augenblick unsinnig, haben oft aber verherende Auswirkungen auf Komplexe Systeme...
Greetz
Teal´C
--
Supersprint-Doppeloval - Ist er zu laut, seid Ihr zu SCHWACH !!!
Herr ! Schütze uns vor Sturm & Wind und vor Autos, die aus England sind !
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Beitrag von:
User existiert nicht mehr bei MBSLK.de | Geschrieben am 23.08.2006 um 09:23 Uhr  
| Hallo,
also mal von vorne. Du hast deinen Balkon komplett neu sanieren lassen. Neue Fliesen, neuse (bzw. verändertes) Geländer und neue Entwässerung.
Daher gibt es einen "Bestandsschutz" nicht mehr.
Daher muss das Geländer den Bauvorschriften entsprechen (also mind. 90cm) auch wegen éventuellen Unfällen von dritten (außer du läst keinen mehr auf deinen Balkon).
Dies bedeutet nun, dass Geländer muss geändert werden.
Nun ist zu klären, wer den Fehler verursacht hat.
1. Der Geländerbauer: Der Balkon war schon fertig (incl. neuem Fliesenbelag) und er hat das Geländer zu niedrig hergestellt.
2. Der Fliesenleger: Er hat den Aufbau entgegen der Absprache (oder dem Angebot) zu hoch gewählt.
3. Der Auftraggeber: Er hat versäumt dem Geländerbauer den höheren Aufbau mitzuteilen.
Nun liegt es an Dir, den Schuldigen zu finden und den Mangel beheben zu lassen.
Sollte es jedoch nur um 1-2cm gehen, würde ich nicht so viel Wind veranstallten
Schönen Gruß
Pascal | Antworten
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