| Linkblock
| |
|
|
Die MBSLK.de-Foren » » Klatsch und Tratsch
Klatsch und Tratsch » » Thema: Arbeitet jemand von Euch bei der Zulassungsstelle? Hätte mal ne Frage |
Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenstudent
Beiträge: 1242
User seit 12.10.2003
| Geschrieben am 26.03.2006 um 18:02 Uhr  
| Hallo
Ich möchte am Montag einen Wohnwagen zulassen. Dieser hat ein Zulässiges Gesamtgewicht von 1200 kg. Mein Fzg. darf bis 1200 kg ziehen. Es gibt doch seit ich schätze Oktober ´05 eine neue Regelung, so daß Wohnwagen unter bestimmten Voraussetztungen mit 100 km/h gezogen werden dürfen. Diese Bedingugen erfüllt der von mir gekauft WW meiner Meinung nach schon und auch laut Angaben des Verkäufers. Jetzt kommt die Frage:
Reicht zum Zulassen der Ausweis, Doppelkarte, dem Fzg. Brief und Schein damit ich die 100 km/h zulassung bekomme oder muß ich irgenwie belegen, daß der WW eine Antischlingerkupplung, Stoßdämpfer usw. hat oder steht das im Bief oder ist eventuell sogar bei der Zulassungsstelle gespeichert? Im Fzg. Bief und Schein steht: ....U 23 auch M. Kennzeichen.Max. 100 km/h Zul.*Aufl.Ert.:V Fahrt A.Oeffentli.......
Heißt das, daß ich damit die 100 km/h eingetragen bekomme? oder muß ich belegen das eine Antischlingerkupplung verbaut ist?
Muß ich zur Zulassungstelle sogar meinen Fzg. Brief oder Schein vom Zugfahrzeug mitnehmen oder wie läuft das ab? Wäre nett wenn ihr heute noch eine Rat für mich habt, da ich ansonsten den Verkäufer anrufen muss und die fehlenden Papiere einholen muss. Danke!!!
--
Gruß SLK Liebhaber | Antworten
Antworten mit Zitat
E-Mail an SLK Liebhaber Moderatoren-Team informieren Themen-Abo bestellen |
| |
Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenkönig
Beiträge: 8888
User seit 26.09.2002
| | | Affiliate-Anzeigen:
|
| |
Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenstudent
Beiträge: 1242
User seit 12.10.2003
| Geschrieben am 26.03.2006 um 18:45 Uhr  
| Hallo
Also diesen Bericht kannt ich schon. Hab ich vor einiger zeit auch gelesen. Da werden einige Kriterien genannt, die der WW un das Fzg. erfüllen muss damit man die 100 km/h Zulassung bekommt. Wer kontrolliert nun diese Kriterien? Geht da einer von der Zulassungsstelle mit raus und schaut sich den WW an? Das wäre dann schlecht da der WW noch beim VK am Platz steht. Jemand müßte sich also anschauen, ob mein Fzg. wirklich ABS hat, ob die Reifen wirklich nicht älter als 6 Jahre alt sind usw..
Kann es sein, daß ich vor der Zulassung somit zum Tüv muss, der dann bestätigt, das alles ok ist, oder wie läuft das ab? Ich würde meinen WW gerne morgen zulassen und hab aber von dem WW nur den Brief und den Schein, wo drin steht vorübergehend stillgelegt seint 15 März 2006
--
Gruß SLK Liebhaber | Antworten
Antworten mit Zitat
E-Mail an SLK Liebhaber Moderatoren-Team informieren Themen-Abo bestellen |
| |
Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenkönig
Beiträge: 8888
User seit 26.09.2002
| | | Affiliate-Anzeigen:
|
| |
|
|
| Wer ist online?
| | Anonym :1198 Mitglieder: 9 Im Chat : 0
|
| Google@MBSLK
| | |
| affil_r_u
| |
|
| google 160
| | |
|