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User existiert nicht mehr bei MBSLK.de | Geschrieben am 25.08.2003 um 16:26 Uhr  
| Hallo Paule,
ich hab Dein Posting "GLP am 20. September " im Thread "10. Rheinland-Stammtisch auf dem Nürburgring" genutzt, und mich mal mit der Allianz hinsichtlich Versicherungsschutz unterhalten. Die lehnen eine Übernahme der Kosten im Schadensfall schlichtweg ab, obwohl ich darauf hingewiesen habe, dass die Veranstaltung nicht zur "Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit" dient.
Sollte wirklich was passieren, wird wahrscheinlich erst unter Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe eine Schadensregulierung möglich sein und sowas zieht sich bekanntlich hin...
Hast Du irgendwelche Erfahrungswerte in solchen Angelegenheiten?
Danke und Gruß
Frank
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Beitrag von:
(nicht mehr aktiv)
| Geschrieben am 25.08.2003 um 16:42 Uhr  
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Frankman69 schrieb:
Hallo Paule,
ich hab Dein Posting "GLP am 20. September " im Thread "10. Rheinland-Stammtisch auf dem Nürburgring" genutzt, und mich mal mit der Allianz hinsichtlich Versicherungsschutz unterhalten. Die lehnen eine Übernahme der Kosten im Schadensfall schlichtweg ab, obwohl ich darauf hingewiesen habe, dass die Veranstaltung nicht zur "Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit" dient.
Sollte wirklich was passieren, wird wahrscheinlich erst unter Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe eine Schadensregulierung möglich sein und sowas zieht sich bekanntlich hin...
Hast Du irgendwelche Erfahrungswerte in solchen Angelegenheiten?
Danke und Gruß
Frank
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He FM 69,
bei der GLP fahren regelm.ca.70-90 Taems mit,die fahren doch nicht alle ohne Versicherung..........................???
Also ich bin mit " allem " seit ca.40 Jahren bei der Allianz Vers.,habe Zusage von meinem Versicherungsvertreter,GLP ist abgedeckt.Natürlich grob fahrlässig nicht.........!!!
Gruß
Paule
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Beitrag von:
User existiert nicht mehr bei MBSLK.de | Geschrieben am 25.08.2003 um 16:57 Uhr  
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Paule schrieb:
Also ich bin mit " allem " seit ca.40 Jahren bei der Allianz Vers.,habe Zusage von meinem Versicherungsvertreter,GLP ist abgedeckt.Natürlich grob fahrlässig nicht.........!!!
Naja, mit mündlichen Zusagen bei Versicherungen hab ich so meine Erfahrung gemacht. Erst hieß es, dass mein komplettes Zubehör über den Vertrag abgedeckt wäre, dann stellte sich bei meiner Ganzlackierung raus, dass nur 5.000 Euro abgedeckt sind...
Ich werde denen mal was schriftliches zuschicken und um Stellungnahme bitten. Sollten die bei Ihrer Ablehnung bleiben, werde ich wohl auf eine Teilnahme verzichten. Das wäre mir ansonsten zu riskant.
Dabei sein möchte ich aber auf jeden Fall. Muss man sich auch ohne aktive Teilnahme mit dem eigenen Auto anmelden, wenn man "mittendrin statt nur dabei" sein will?
Grüße
Frank
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Beitrag von:
User existiert nicht mehr bei MBSLK.de | Geschrieben am 26.08.2003 um 12:22 Uhr  
| So, ich hab jetzt eine Stellungnahme meiner Versicherung bekommen.
"Fahrten auf einer Rennstrecke wie dem Nürburgring sind grundsätzlich bei uns nicht im Versicherungsumfang enthalten und werden auf eigenes Risiko durchgeführt. Eventuell besteht vor Ort die Möglichkeit, dass die Fahrzeuge über den Veranstalter versichert werden. Setzen Sie sich hierfür am Besten direkt mit dem Veranstalter in Verbindung. Ihr Einwand, dass die Veranstaltung nicht zur Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit dient, ist für die Bewertung des Versicherungsschutzes nicht relevant."
Soviel dazu! Unter diesen Umständen ist mir eine Teilnahme schlichtweg zu Riskant. Wie der Teufel es will passiert was und ich bleibe erst mal auf den Reparaturkosten sitzen.
Grüße
Frank
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| Geschrieben am 26.08.2003 um 12:25 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von Torsten Gerber am 26.08.2003 um 12:27 Uhr ]
Ich habe telefonisch Antwort auf meine Anfrage bei meiner Versicherung bekommen. Ja, bei Touristenfahrten besteht Versicherungsschutz bei der VHV. Schriftliche Bestätigung folgt noch. Unter diesen Umständen traue ich mich vielleicht doch mal wieder...
Gruß
Torsten | Antworten
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Beitrag von:
User existiert nicht mehr bei MBSLK.de | Geschrieben am 26.08.2003 um 12:46 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von Torsten Gerber am 26.08.2003 um 12:54 Uhr ]
(SORRY! Hab statt beantworten auf "editieren" geklickt, war keine Absicht! Gruß Torsten)
Dann klär mal ab, ob das für die eine "Touristenfahrt" ist bzw. lass Dir den Begriff mal erläutern. Das ist so ein klassisches Beispiel dafür, wo eventuell im Schadensfall die Streitigkeiten mit der Versicherung entstehen, da Versicherungsgeber und -nehmer eine andere Interprätationsweise einer solchen Veranstaltung haben.
Sowas wäre nicht das erste Mal. Unsere Rechtsexperten können hier bestimmt ein Lied von singen...
Grüße
Frank
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| Geschrieben am 26.08.2003 um 12:54 Uhr  
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Ich hab ihm telefonisch erklärt, dass es sich um das öffentliche Befahren der Nürburgring-Nordschleife im Rahmen der StVO handelt. Zwar ist das Ziehen von Tickets und Bezahlen notwendig, aber es handelt sich um keine motorsportliche Veranstaltung.
Er hat für diese Beschreibung den Versicherungsschutz bestätigt. Wie gesagt, schriftliche Bestätigung folgt noch.
Gruß
Torsten | Antworten
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| Geschrieben am 26.08.2003 um 14:28 Uhr  
| Voila!
Gruß
Torsten
**********
Sehr geehrter Herr Gerber,
bezugnehmend auf Ihre E-Mail vom 25.08.2003 bestätigen wir Ihnen hiermit,
daß für so genannte "Touristenfahrten" auf öffentlich zugänglichen
Rennstrecken (z.B. Nürburgring) Versicherungsschutz im Rahmen des Vertrages
besteht.
Vertragsgrundlage sind die Allgemeinen Bedingungen für die
Kraftfahrtversicherung (AKB).
Voraussetzung ist, daß sämtliche behördlichen Auflagen eingehalten werden.
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
VHV /// Autoversicherungs-AG
30138 Hannover
etc. pp.
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