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Die MBSLK.de-Foren » » Klatsch und Tratsch
Klatsch und Tratsch » » Thema: Kfz- Steuern auf Sperrkonto?????? |
Beitrag von:
![](images/forum/special/screwdriver_rank5_0.gif) User existiert nicht mehr bei MBSLK.de | Geschrieben am 15.02.2006 um 12:04 Uhr  
| Hallo Community,
beim Durchblättern der Auto-Blöd fand ich heute einen interessanten Vorschlag in den Leserbriefen.
Es ging um das zweckentfremdete Verwenden der Kfz-Steuergelder zum Stopfen von Haushaltslöchern. Dabei bleibt ja bekannterweise die Instandhaltung des Straßennetzes auf der Strecke.
Zitat: "Einzig die Einzahlung unserer Kfz-Steuern auf ein Sperrkonto und eine zweckgebundene Freigabe könnten dieses Problem lösen".
Das klingt für mich gut und würde der Verschwendung dieser Steuern wahrscheinlich Einhalt gebieten.
Nun meine Frage an alle "Wissenden": Wäre so etwas bei unserem heutigen Rechtssystem praktikabel (legal) ?????????
Viele Grüße
Hans
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| Geschrieben am 15.02.2006 um 19:50 Uhr  
| Servus,
das mit dem Sperrkonto wird zumindest bei Neuan- bzw. Ummeldungen in Bayern nicht gehen. Wenn Du heute einen Wagen anmeldest, musst Du gleich eine Vollmacht für den Lastschrifteinzug der Kfz-Steuer abgeben. Weigerst Du Dich, wird das Fahrzeug nicht angemeldet.
Finamzminister Faltlhauser begründet dies mit Kfz-Steuerausständen in zweistelliger Millionenhöhe und horrenden Kosten für die Eintreibung.
Gruß
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![3D--der dicke Dieter](images/userbilder/user131973)
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| Geschrieben am 16.02.2006 um 00:17 Uhr  
|
Cody schrieb:
Servus,
das mit dem Sperrkonto wird zumindest bei Neuan- bzw. Ummeldungen in Bayern nicht gehen. Wenn Du heute einen Wagen anmeldest, musst Du gleich eine Vollmacht für den Lastschrifteinzug der Kfz-Steuer abgeben. Weigerst Du Dich, wird das Fahrzeug nicht angemeldet.
Hallo Cody!
Da is hier in Braunschweig genau so, aber ein Brief an das zuständige Finanzamt mit: "hiermit widerrufe ich die Ihnen zu Zulassung meines KFZ
(Kennzeichen) zwangsweise erteilte Einzuggenehmigung (Bankverbindung) mit sofortiger Wirkung"
kannst Du am Tag der Zulassung noch abschicken, funktioniert.
Gru aus BS, Dieter
--
Rauchen fügt Ihnen und den Menschen in Ihrer Umgebung Schaden zu, das Finanzamt auch! | Antworten
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![Ingo 987](images/userbilder/user191651)
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![Forenoberprimaner](images/forum/special/screwdriver_rank2_4.gif) Beiträge: 561
User seit 27.11.2005
| Geschrieben am 16.02.2006 um 10:06 Uhr  
|
3D--der dicke Dieter schrieb:
Cody schrieb:
Servus,
das mit dem Sperrkonto wird zumindest bei Neuan- bzw. Ummeldungen in Bayern nicht gehen. Wenn Du heute einen Wagen anmeldest, musst Du gleich eine Vollmacht für den Lastschrifteinzug der Kfz-Steuer abgeben. Weigerst Du Dich, wird das Fahrzeug nicht angemeldet.
Hallo Cody!
Da is hier in Braunschweig genau so, aber ein Brief an das zuständige Finanzamt mit: "hiermit widerrufe ich die Ihnen zu Zulassung meines KFZ
(Kennzeichen) zwangsweise erteilte Einzuggenehmigung (Bankverbindung) mit sofortiger Wirkung"
kannst Du am Tag der Zulassung noch abschicken, funktioniert.
Gru aus BS, Dieter
--
Rauchen fügt Ihnen und den Menschen in Ihrer Umgebung Schaden zu, das Finanzamt auch!
Hallo Dieter,
die Idee gefällt mir gut. Ich habe mich bei der Zulassung vom SLK sehr über die zwangsweise Einzuggenehmigung geärgert.
Dein Name fehlt noch auf der Liste der Ausfahrt am 02.04.2006 oder?
Gruß Ingo
HARZ MINI EVENT 30.06.2006-02.07.2006
siehe: http://www.harzweb.de/harzausfahrt2006
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