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User seit 04.11.2004
| Geschrieben am 20.09.2005 um 21:13 Uhr  
| Was ist das denn für ein Stuss?
Vorab:
Wenn ich einen gebrauchten Artikel einstelle sollte ich den üblichen Hinweis (Privatverkauf, keine Garantie, Haftung und blablabla...) mit aufführen.
Hat er das evtl. vergessen? Da gibt es Grundlagen die angreifbar wären (!), aber ich denke einmal das da nur irgendeiner mit der Unsicherheit der Leute spekuliert und einen auf "Anwalt" macht.
Keine neue Masche - nur eine äußerst perfide!
Gruß
Olaf
--
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User seit 03.12.2004
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Beitrag von:
User existiert nicht mehr bei MBSLK.de | Geschrieben am 20.09.2005 um 23:02 Uhr  
| Irgendein Blöder zahlt auch sicherlich aus Angst
Tja wie du schon sagtest, nothing is impossible
--
Grüße aus der ältesten Stadt Deutschlands,
Maik
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Schreiberlevel: Forenkaiser
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User seit 21.11.2004
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Beitrag von:
(nicht mehr aktiv)
| Geschrieben am 21.09.2005 um 07:06 Uhr  
| Moin..
Aufpassen !!!
Ich war selbst in einen ähnlichen Fall verwickelt wo auch die "Sachmängelhaftung" Grundlage des Streitfalles war !!!
Ich rate jedem sich bei ebay Auktionen einen entsprechenden Text zu gestalten der ganz deutlich die Sachmängelhaftung ausschliesst-am Besten den § auch nennen.
Leider nützen schwammige Texte im Dreizeiler vor Gericht recht wenig...ich habe mich in meiner Angelegenheit einmal von einem Rechtsanwalt zum Thema Sachmängelhaftung beraten lassen und es ist mir nicht mehr als einmal kalt den Rücken heruntergelaufen
Wenn der Ärger erst mal da ist wird der Auktionstext richtig zerpflückt und die Zeilen dort können sehr entscheidend sein
Bin dahingehend extrem sensibilisiert worden, leider
Gruß und viel Erfolg bei ebay,
Andreas
--
...Ick bün all hier !
Bitte keine Mohnsamen in den Sarg streuen !
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User seit 25.08.2004
| Geschrieben am 21.09.2005 um 07:44 Uhr  
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Graf Zahl schrieb:
Ich war selbst in einen ähnlichen Fall verwickelt wo auch die "Sachmängelhaftung" Grundlage des Streitfalles war !!!
Ich rate jedem sich bei ebay Auktionen einen entsprechenden Text zu gestalten der ganz deutlich die Sachmängelhaftung ausschliesst-am Besten den § auch nennen.
Hallo Graf,
vielleicht kannst Du, wenn Du Dich damit schon näher befassen musstest, hier ein paar Beispielzeilen schreiben, was auf keinen Fall in einem Angebotstext fehlen sollte, gerade der Hinweis auf irgendwelche § . Wäre evtl. für viele hier hilfreich, oder?
--
Besser is das,
So denn, Jörg
***Der beste Beweis dafür dass es intelligentes Leben im Universum gibt ist dass noch keiner versucht hat Kontakt mit uns aufzunehmen*** | Antworten
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