Beitrag von:
User existiert nicht mehr bei MBSLK.de | |
|
Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenkönig
Beiträge: 8176
User seit 17.07.2004
| |
|
Affiliate-Anzeigen:
|
|
|
Beitrag von:
User existiert nicht mehr bei MBSLK.de | |
|
Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenstudent
Beiträge: 1242
User seit 12.10.2003
| |
|
Affiliate-Anzeigen:
|
|
|
Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenstudent
Beiträge: 1001
User seit 15.05.2001
| Geschrieben am 30.01.2005 um 17:27 Uhr  
|
SLK Liebhaber schrieb:
Hab gerade mit meiner Tante telefoniert. Sie ist Polizistin. Laut ihrer Aussage, ist blinken links eine Nötigung und wird bestraft. Wenn einer genötigt wird weil der Hintermann links blinkt, kann er ihn anzeigen. Das ist eine Straftat.
Nun mal langsam...
So kann man das nicht stehen lassen
Aus http://www.finanztip.de/recht/verkehr/lichthup.htm:
Andauerndes Hupen oder Blinklicht
Dieses Verhalten ist besonders häufig. Der Nachfahrende versucht auf der Autobahn, den Vorausfahrenden durch die Lichthupe oder durch den eingeschalteten linken Blinker dazu zu veranlassen, die Überholspur zu räumen. Nach der ständigen Rechtsprechung liegt in einem solchen Verhalten eine bloße Belästigung (und ist wegen fehlerhafter Betätigung der Lichtanlage des Fahrzeugs natürlich ordnungswidrig), jedoch keine Nötigung (OLG Düsseldorf, NZV 1996, S. 288). Aus der ganzen Angelegenheit kann aber blitzschnell eine Nötigung werden, wenn der Hintermann seinem Begehr dadurch Nachdruck verschafft, in dem er zusätzlich zu dicht auffährt.
Also nochmal zum Mitschreiben:
1) Kurzes Blinken, Lichthupe oder Hupe sind zum Anzeigen der Überholabsicht außerorts nach STVO erlaubt.
2) Länger dauerndes Blinken, Lichthupe oder Hupe sind eine Ordnungswidrigkeit, weil von einem nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch ausgegangen werden muß.
3) Kommt zu 2) noch zu dichtes Auffahren hinzu, wird aus der OWi eine Nötigung (= Straftatsbestand).
Viele Grüße und IANAL
Michael
--
Ist er zu stark, bist Du zu schwach! | Antworten
Antworten mit Zitat
E-Mail an MP Moderatoren-Team informieren Themen-Abo bestellen |
|
|
Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Diplomforenuser
Beiträge: 1465
User seit 11.01.2004
| |
|
Affiliate-Anzeigen:
|
|
|
Beitrag von:
User existiert nicht mehr bei MBSLK.de | |
|
Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenstudent
Beiträge: 1240
User seit 18.05.2004
| Geschrieben am 30.01.2005 um 18:15 Uhr  
| BTW, gibts eigentlich auch einen Tatbestand, wenn jemand (ohne Gefährdung anderer) von ganz links über alle Autobahnspuren hinweg nach rechts zieht ?
Muss zugeben, dass ich so etwas ab und zu mal mache, weil ich mich über notorische Linksfahrer ärgere (selbstverständlich immer mit der gegebenen Vorsicht). Allerdings gibt es da auch viele Negativbeispiele, die ohne ausreichenden Sicherheitsabstand rüberziehen.
CU
Chris | Antworten
Antworten mit Zitat
E-Mail an Chris300SEL Moderatoren-Team informieren Themen-Abo bestellen |
|
|
Affiliate-Anzeigen:
|
|
|
Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenstudent
Beiträge: 1242
User seit 12.10.2003
| Geschrieben am 30.01.2005 um 20:01 Uhr  
| Hallo
Wie schon gesagt, ich hab mich dabei auf die Aussage meiner Tante die ja Polizeibeamtin ist berufen. Sie sagte mir ganz klar, blinker links ist verboten. So hab ich das weitergegeben.
Der Link den mein Vorredner eingestellt hat, bestätigt das allerdings auch meiner meinung nach. Denn mal ehrlich, wenn einer links blinkt, tut er das nicht auch einer Entfernung von 50 Metern sondern er fährt relativ dicht(10 Meter) auf. Dadurch ist es dann schon wieder eine Nötigung.
Oder wer von euch blinkt schon aus 50 oder 100 Metern Entfernung? Der Vordermann sieht das doch auf die Entfernung noch gar nicht oder?
Gruß SLK Liebhaber | Antworten
Antworten mit Zitat
E-Mail an SLK Liebhaber Moderatoren-Team informieren Themen-Abo bestellen |
|
|
Beitrag von:
User existiert nicht mehr bei MBSLK.de | Geschrieben am 30.01.2005 um 22:59 Uhr  
|
Denn mal ehrlich, wenn einer links blinkt, tut er das nicht auch einer Entfernung von 50 Metern sondern er fährt relativ dicht(10 Meter) auf.
Mal als kleine rechnerische Anregung: Nehmen wir mal die Reaktionszeit eines Menschen mit einer Sekunde an, und das Tempo auf der linken Spur mit 200 km/h. 200 km/h bedeutet auch etwas über 50 Meter pro Sekunde! Da finde ich 50 Meter Sicherheitsabstand schon reichlich wenig, von einem Auffahren auf 10 Meter mag ich gar nicht sprechen. Hast Du eigentlich eine Vorstellung wie verdammt dicht das ist???
MJ | Antworten
Antworten mit Zitat
Moderatoren-Team informieren Themen-Abo bestellen |
|
|