| Linkblock
| |
|
|
Die MBSLK.de-Foren » » Klatsch und Tratsch
Klatsch und Tratsch » » Thema: Rabatte für Schwerbehinderte auch bei DC |
Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenabiturient
Beiträge: 894
User seit 05.02.2004
| Geschrieben am 09.09.2004 um 16:57 Uhr  
| Sind seit einigen Tagen mit einem Bekannten unterwegs der sich ein neues Auto kaufen will! Da dieser schwerbehindert ist haben wir erfahren, dass es daher einige Rabatte bei den Autoherstellern gibt. Hier also eine kleine Liste, welche uns nun bekannt ist:
Audi, VW, Skoda (und wohl auch Seat): 15%
Ford: 20%
DC: 10%
Die Regelung bei DC ist brandneu. Die Rabatte werden erst seit Mitte August bei allen Fahrzeugtypen eingeräumt. Darüber hinaus gibts NIX, da sich der Händler und das Werk den Rabatt teilt. Selbst Überführung und Zulassung gibt es dann nicht mehr für lau. Dies ist die Aussage unserer DC Niederlassung in Dinslaken!
Falls Ihr andere Erfahrungen macht, so bitte ich hier um Erfahrungsberichte.
Beim VW-Konzern wird der Rabatt für Schwerbehinderte komplett vom Werk übernommen und man kann daher auch die Rabatte durch den Händler zusätzlich aushandeln.
So das wars zu diesem Thema. Vielleicht kann ja der eine odere andere etwas damit anfangen!
--
Gruß vom Niederrhein
Andreas | Antworten
Antworten mit Zitat
E-Mail an SLKAP777 Moderatoren-Team informieren Themen-Abo bestellen |
| |
Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forensextaner
Beiträge: 73
User seit 15.11.2003
| Geschrieben am 14.09.2004 um 15:57 Uhr  
| Hallo,
Hier noch die Details zu dem Thema.
Zitat DC:
Als bezugsberechtigter Kundenkreis gelten:
Schwerbehinderte mit einem GdB > 50% und eines der folgenden Kennzeichen : G (Gehbehindert) ,aG (außergewöhnlich Gehbehindert), B (notwendige ständige Begleitung) oder H (Hilflos) sowie Contergangeschädigte und von Armamputationen Betroffene.
Vormundschaftsberechtigte Eltern schwerbehinderter Kinder i.S.d. oben der genannten Kriterien sowie angehöhrige Kinder schwerbehinderter Eltern.
Beim Erwerb eines fabrikneuen Mercedes-Benz PKw wird auf den Bruttolistenpreis inklusive Sonderausstattung eine Sonderkondition von 10 % gewährt. Die Gewährung des Nachlasses auf behindertenspezifische Sonderumbauten ab Werk bzw. auf Umbauten von Aufbauherstellern ist verbindlich ausgeschlossen.
Diese Regelung findet nur auf die nachfolgend definierten Baureihen bzw. deren Nachfolger Anwendung.
A-Klasse, C-Klasse, CL-Klasse, CLK-Klasse, CLS-Klasse, E-Klasse, S-Klasse, SL-Klasse, SLK-Klasse und G-Klasse,
Änderungen dieser Regelung behalten wir uns zu jeder Zeit vor.
Gruss Rolf
--
Lebe Deine Träume, statt ein Leben lang zu träumen. | Antworten
Antworten mit Zitat
E-Mail an Robe93 Moderatoren-Team informieren Themen-Abo bestellen |
| | Affiliate-Anzeigen:
|
| |
Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenuntersekundaner
Beiträge: 254
User seit 26.09.2003
| | |
Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenfürst
Beiträge: 4593
User seit 09.05.2004
| | | Affiliate-Anzeigen:
|
| |
Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenabiturient
Beiträge: 894
User seit 05.02.2004
| Geschrieben am 15.09.2004 um 10:57 Uhr  
| Hallo Rolf!
Die zusätzlichen Merkzeichen zum Grad der Behinderung (mehr als 50%) wurden uns bei DC nicht als Voraussetzung zur Erlangung des Rabattes erwähnt. Somit bin ich über Deine Aussage ein wenig überrascht. Aber gut das werden wir bei der Verhandlung beim Erwerb des nächsten Autos klären.
Somit sind die anderen Autohersteller hier also etwas kulanter, was die Voraussetzungen und die Prozente betrifft. Aber was hilft das alles, wenn die keinen SLK anbieten. Obwohl ein A4 Cabriolet könnte uns schon gefährlich werden. Schauen wir mal!
Abschliessend stimmt natürlich die Aussage: Hauptsache gesund und keinen Schwerbehindertenausweis!
--
Gruß vom Niederrhein
Andreas | Antworten
Antworten mit Zitat
E-Mail an SLKAP777 Moderatoren-Team informieren Themen-Abo bestellen |
| |
Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forensextaner
Beiträge: 73
User seit 15.11.2003
| Geschrieben am 15.09.2004 um 14:01 Uhr  
| Hallo Andreas,
der Text, den ich oben zitiert habe, ist aus der Antwortmail von DC.
Außerdem habe ich in einer NL mit dem zuständigen Sachbearbeiter gesprochen, der mir die gleichen Kriterien genannt hat.
Es interessierte mich für einen Freund, der als Rollstuhlfahrer schon genug Kosten hat.
Den Bezugsberechtigten gönne ich die 10% Rabatt wirklich, denn die Kriterien sind schon hart und durch die Gesundheitsreform sind diese Menschen schon genug benachteiligt worden.
Gruß Rolf
--
Lebe Deine Träume, statt ein Leben lang zu träumen. | Antworten
Antworten mit Zitat
E-Mail an Robe93 Moderatoren-Team informieren Themen-Abo bestellen |
| | Affiliate-Anzeigen:
|
| |
Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenprinz
Beiträge: 5991
User seit 05.07.2002
| Geschrieben am 16.09.2004 um 00:29 Uhr  
|
SLKAP777 schrieb:
Somit sind die anderen Autohersteller hier also etwas kulanter, was die Voraussetzungen und die Prozente betrifft. Aber was hilft das alles, wenn die keinen SLK anbieten.
--
Gruß vom Niederrhein
Andreas
Hi Andreas,
warum wird kein SLK angeboten?
Rolf hat doch geschrieben:
Diese Regelung findet nur auf die nachfolgend definierten Baureihen bzw. deren Nachfolger Anwendung.
A-Klasse, C-Klasse, CL-Klasse, CLK-Klasse, CLS-Klasse, E-Klasse, S-Klasse, SL-Klasse, SLK-Klasse und G-Klasse,
--
Grüße aus Selb
Mathias
SLK 200 - designo Kühlschrank-metallic
http://www.limbi-net.de/coppermine/index.php?cat=2 | Antworten
Antworten mit Zitat
E-Mail an Limbi Moderatoren-Team informieren Themen-Abo bestellen |
| |
Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forensextaner
Beiträge: 73
User seit 15.11.2003
| | | Affiliate-Anzeigen:
|
| |
Beitrag von:
User existiert nicht mehr bei MBSLK.de | Geschrieben am 20.09.2004 um 22:27 Uhr  
| Hallo,
ich war heute in der NL um mir das ganze mal aus der "ersten Reihe" erklären zu lassen. Wie oben beschrieben gibt es 10% auf die genannten Fahrzeuge und den Grad der Behinderung. Desweiteren muss das Fahrzeug auf den Behinderten zugelassen werden und darf erst nach 12 Monaten veräußert werden. Der Preis ist angeblich nicht mehr weiter verhandelbar.
Das ganze gibt es laut dem Verkäufer ab dem 01.09.2004.
Und falls jemand jetzt denkt ich spekuliere auf einen Rabatt, dem nehme ich den Wind gleich aus den Segeln. Mein Vater ist schwerbehindert und interessiert sich evtl. für die neue A Klasse.
--
Rheinländergruß Lutz | Antworten
Antworten mit Zitat
Moderatoren-Team informieren Themen-Abo bestellen |
| |
Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenabiturient
Beiträge: 894
User seit 05.02.2004
| Geschrieben am 21.09.2004 um 07:23 Uhr  
|
Robe93 schrieb:
Hallo Mathias,
Andreas meinte wohl das Audi und die anderen keinen SLK anbieten.
Gruß Rolf
--
Lebe Deine Träume, statt ein Leben lang zu träumen.
Jooohhh,genau, dass wollte ich damit sagen, aber andere Hersteller haben ja auch schöne Autos, die vielleicht für Körperbehinderte wesentlich praktischer sind.
@Lutz
Die Angaben sind also dann doch unterschiedlich bei den Händlern, wenn man Dir gesagt hat, dass ein Merkzeichen "G" oder "aG" nicht erforderlich ist um den Rabatt zu bekommen. Diese Aussage deckt sich mit der Aussage die ich bekommen habe.
Für ein so neues Modell wie die A-Klasse ist diese Regelung besonders interesant, da 10% sicherlich nicht zu verhandeln wären!
Also good Luck beim Kauf!
--
Gruß vom Niederrhein
Andreas | Antworten
Antworten mit Zitat
E-Mail an SLKAP777 Moderatoren-Team informieren Themen-Abo bestellen |
| |
|
|
| Wer ist online?
| | Anonym :1196 Mitglieder: 3 Im Chat : 0
|
| Google@MBSLK
| | |
| affil_r_u
| |
|
| google 160
| | |
|