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Klatsch und Tratsch » » Thema: Angeparkt ... nicht zugeparkt. Eine immer währende Geschichte ? |
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenstudent
Beiträge: 1115
User seit 03.11.2013
| Geschrieben am 17.05.2019 um 10:35 Uhr  
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real_lucky schrieb:
psr-slk schrieb:
... macht ja nur Sinn etwas zu mieten, was man auch tatsächlich unbeschadet/gefahrlos nutzen kann und da wäre auch der Vermieter in einer gewissen (vor-)vertraglichen Pflicht (bin da aber auch nur Laie).
--
Gruß Peter
Hi,
die Ansätze gefallen mir richtig gut . Beim " ... tatsächlich unbeschadet/gefahrlos nutzen kann ..." steht ja aber der neue Mieter in der Pflicht. Zu meiner Zeit der Anmietung gab es ja keinen Grund am zweifeln.
Und im Rahmen der " ... vorvertraglichen Pflichten ..." hätte der Vermieter die Pflicht zur Prüfung der Vertraglichen konsequenzen aller Mieter gegenüber. Grundsätzlich kann der Vermieter natürlich zunächst jede Art von Mietvertrag schließen.
Was aber ist, wenn er an einen offenen Fischverkaufsstand verrmietet? Bleibt den anderen Mietern dann nur die Flucht (sprich Kündigung)? Oder können die alten Mieter sich gegen die Gasemmisionen des Fischstandes, gegen den Vermieter, wehren?
Und wenn sich die Altmieter berechtigt dagegen wehren können ... gilt das dann auch, wie bei mir, gegen zu große Autos in der unmittelbaren Nachbarschaft?
Na ja, und was die Möglichkeiten eines Pollers, Mauer, Natodraht etc. angeht.... ich darf ja nicht mal jemanden behindern der sich wiederrechtlich voll auf meinen Parkplatz stellt ... dann hab' ich die A...Karte. Traurig, aber war - ein Land wo Täterschutz vor Opferschutz steht...
Gruß
Gerdi
--
Hmmmm ... interessant
Servus Gerdi,
es gibt immer Möglichkeiten wenn man nur will.
Mir ist es mal passiert, dass der Nebenparker sein zusätzliches Motorrad genau im Bereich der Trennlinie der beiden Parkplätze abgestellt hat. Also die Reifen waren noch auf seiner Seite. Trotzdem konnte ich die Fahrertüre nicht öffnen da Verkleidung, Spiegel, Ständer und sonstige Anbauteile unmöglich machten. Beim 1. Mal einen Zettel mit der Bitte um Unterlassung geschrieben. Hat er ignoriert und dann den Weg zum Vermieter gewählt mit der Begründung ich zahle für einen Platz den ich nicht nutzen kann. Ich habe dann erfahren, dass der Nebenparker die Ansagen des Vermieters ignoriert hat und ihm gekündigt wurde.
Nein Behinderung geht nicht. Aber man kann jemanden der einen den Parkplatz blokiert in Absprache mit dem Vermieter abschleppen lassen, auch das selbst praktiziert. Privatgrundstrück, Hausrtecht und derjenige zahlt die Abschleppkosten und hat den Ärger und das Gerenne. Geht jedenfalls alles in Bayern.
--
Grüße
Heinz
"Ohne Gaudi is ois nix!" (Fredl Fesl)
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenoberprimaner
Beiträge: 626
User seit 27.01.2018
| Geschrieben am 17.05.2019 um 11:06 Uhr  
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Silversurfer350 schrieb:
....
Geht jedenfalls alles in Bayern.
--
Grüße
Heinz
....
in meine Kindheit war es so, das - aus Österreich kommend - beim Grenzübertritt dort Schilder standen "Es grüßt Sie der Freistaat Bayern". Sonst Nix. Dann bist Du durch die ganze Republik genn Norden gedüst .. und erst kurz vorm Übertritt der Elbe stand dort "Willkommen in der Freien- und Hansestadt Hamburg".
Das hieß ... bis dahin galt bayrisches Recht. Leider nicht in Hamburg . Ob das immer noch so ist? Ich weiß es nicht. War lange nicht mehr da unten...
Mal sehen ob sich der Vermieter noch meldet, bevor ich mal wieder zum RA renne.....
Gruß
Gerdi
--
Hmmmm ... interessant | Antworten
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Beitrag von:
User existiert nicht mehr bei MBSLK.de | Geschrieben am 17.05.2019 um 11:12 Uhr  
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Silversurfer350 schrieb:
Nein Behinderung geht nicht. Aber man kann jemanden der einen den Parkplatz blokiert in Absprache mit dem Vermieter abschleppen lassen, auch das selbst praktiziert. Privatgrundstrück, Hausrtecht und derjenige zahlt die Abschleppkosten und hat den Ärger und das Gerenne. Geht jedenfalls alles in Bayern.
Das ist aber auch eine etwas haarige Sache, da es ja wohl etwas schwammige Formulierungen gibt, oder? Will sagen das es ein wenig in Gewohnheitsrecht übergeht bezüglich der Dauer des Umstandes. Zu kurz ist ein Problem, zu lang ebenfalls...? | Antworten
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenritter
Beiträge: 3846
User seit 31.05.2006
| Geschrieben am 17.05.2019 um 11:14 Uhr  
| Hinweis, ich habe es wohl nicht deutlich genug herausgestellt, ich hatte
jw61 angesprochen und zitiert ab dem Vermieter was wollen...
daher die Punkte
—————
@jw61
Dem Vermieter des Parkplatz was wollen...
Ein Blick in den Mietvertrag könnte auch nicht schaden, macht ja nur Sinn etwas zu mieten, was man auch tatsächlich unbeschadet/gefahrlos nutzen kann und da wäre auch der Vermieter in einer gewissen (vor-)vertraglichen Pflicht (bin da aber auch nur Laie).
—————
Ab „Ein Blick.... bis Laie).“ ist nicht von mir psr-slk
--
Gruß Peter | Antworten
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenritter
Beiträge: 3846
User seit 31.05.2006
| Geschrieben am 17.05.2019 um 11:51 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von psr-slk am 17.05.2019 um 11:54 Uhr ]
@ Gerdi,
ich habe nach alle den tw. haarigen Kommentaren noch mal Dein Eingangsthread gelesen.
Bin zwar kein RA, für mich stellt sich die Situation allerdings genau so dar, wie in vielen Parkhäusern der Städte, speziell älteren Baudatums mit Normparklücken.
Für die heutigen Durchschnittsautos der Mittelklasse, die oft schon breiter sind als Helmut Kohls Dienst S-Klasse von 1982, sind die Parkbuchten mit 2,3 m Breite halt grenzwertig und bei Dickschiffen wie Q7 auch von diesen nicht mehr anfahrbar. Ausgeschildert wird in Parkhäusern aber bisher nur die Höhe, damit sich Hochdachbusse nicht skalpieren. Breitenbeschränkungen gibt es nicht, außer schon gehabt, in Parkautomaten, also Vorrichtungen, wo man das Auto auf eine Plattform innerhalb von einer Rohrumrandung stellen musste, aussteigen und dann das Auto hinter einem Tor verschwand. Ulkig und auch bisher befremdlich, ist wie automatisierte Kofferaufgabe am Bahnhof. Würde da ein zu breites Auto den Nachbar beschädigen, haftet der Betreiber der Anlage. Konnte aber doch einen nicht gerade kleinen Mondeo Kombi damit verfrachten.
Ich bin in Frankreich, da geht es noch enger zu, schon wieder aus Parkhäusern rausgefahren. Speziell der SLK mit der bauchigen Karosse und den langen Türen macht keine Freude. Übrigen auch nicht an den Autobahnzahlstellen, da sind mir immer die Arme zu kurz um die Karte zu ziehen oder gar noch selbst mit Scheckkarte zu zahlen.
Wenn Dein Nachbar mit seinem Van von der Größe so einparken kann, dass es für beide passt, ist dem Vermieter nichts anzulasten.
Wenn der Nachbar die fahrtechnisch nicht beherrscht, sauber einzuparken oder meint, wenn ich drin bin ist es gut, ist das seine Sache. Er darf leider innerhalb seines Parkraums stehen wie er will.
Hat er nun Dein Auto bzw. hier den Spiegel angefahren, hat das auch grundsätzlich erst mal nichts mit dem Parkraum zu tun, das geht ja überall.
Dir bleibt nur das Anfahren durch den Nachbarn zu beweisen und bezüglich Parkplatz ggf. auf einen anderen Platz zu wechseln. Nur kann das ggf dann kurz danach wieder so sein.
--
Gruß Peter | Antworten
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Beitrag von:
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Schreiberlevel: Forenstudent
Beiträge: 1115
User seit 03.11.2013
| Geschrieben am 17.05.2019 um 12:09 Uhr  
|
SLK-M schrieb:
Silversurfer350 schrieb:
Nein Behinderung geht nicht. Aber man kann jemanden der einen den Parkplatz blokiert in Absprache mit dem Vermieter abschleppen lassen, auch das selbst praktiziert. Privatgrundstrück, Hausrtecht und derjenige zahlt die Abschleppkosten und hat den Ärger und das Gerenne. Geht jedenfalls alles in Bayern.
Das ist aber auch eine etwas haarige Sache, da es ja wohl etwas schwammige Formulierungen gibt, oder? Will sagen das es ein wenig in Gewohnheitsrecht übergeht bezüglich der Dauer des Umstandes. Zu kurz ist ein Problem, zu lang ebenfalls...?
Wenn Du die Zeitdauer meinst so lagen zwischen Entdeckung und Durchführung über 8 Stunden wo der Platz der "Fremdnutzung" unterlag. Also genügend Zeit wo sich der unberechtigt dort aufhaltende PKW hätte entfernen können. Und in dieser Zeit war ich vor Ort denn das A******h wollte ich mir nicht entgehen lassen.
--
Grüße
Heinz
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Schreiberlevel: Forenstudent
Beiträge: 1115
User seit 03.11.2013
| Geschrieben am 17.05.2019 um 12:10 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von Silversurfer350 am 17.05.2019 um 12:11 Uhr ]
real_lucky schrieb:
Silversurfer350 schrieb:
....
Geht jedenfalls alles in Bayern.
--
Grüße
Heinz
....
in meine Kindheit war es so, das - aus Österreich kommend - beim Grenzübertritt dort Schilder standen "Es grüßt Sie der Freistaat Bayern". Sonst Nix. Dann bist Du durch die ganze Republik genn Norden gedüst .. und erst kurz vorm Übertritt der Elbe stand dort "Willkommen in der Freien- und Hansestadt Hamburg".
Das hieß ... bis dahin galt bayrisches Recht. Leider nicht in Hamburg . Ob das immer noch so ist? Ich weiß es nicht. War lange nicht mehr da unten...
Mal sehen ob sich der Vermieter noch meldet, bevor ich mal wieder zum RA renne.....
Gruß
Gerdi
--
Hmmmm ... interessant
Es liegen immer noch Welten (wenn auch mittlerweile weniger) zwischen dem Freistaat und dem Rest der Republik und darüber bin ich nicht böse.
--
Grüße
Heinz
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Schreiberlevel: Forenprinz
Beiträge: 5499
User seit vor Apr. 03
| Geschrieben am 17.05.2019 um 12:17 Uhr  
| Leider wird dieses Problem zunehmen!
Ohne gegenseitige Rücksichtnahme klappt es leider nicht und solch uneinsichtigen Menschen gibt es leider jede Menge.
Wie gesagt, kenne das mit den Türen. Der SL ist ohne Spiegel rund 188 cm breit, mit Spiegeln rund 210 cm!
Selbst wenn ich in einen Parkplatz rückwärts einparke und die Beifahrerseite soweit als möglich zur Außenlinie hin parke, hat der Nachbar ein Problem! Oder eben ich, weil der mir beim ein- oder aussteigen das Auto verbeult!
Ich bin auch froh dass wir rechtzeitg vor dem Kauf unseres S212 einen anderen TG-Platz anmieten konnten, denn im alten Platz hätten wir auch ein großes Problem bekommen.
Da erfolgte die Zufahr via Aufzug und das T-Modell wäre vermutlich in der Breite noch gegangen, aber mit der Länge hätte es wahrscheinlich nicht gereicht!
Ebensowenig kämen wir mit beiden Fahrzeugen in einem Doppelparker zurecht.
Die Norm müsste endlich den Tatschen angepast werden, aber was mit dem Altbestand!
Für Gerdi`s Problem bleibt nur zu hoffen dass entweder der (Park)Nachbar einsichtig wird und besser parkt, sofern das in der Situation möglich ist, oder eben die beiden Vermieter sich einigen.
Aber in dem Fall auf Vermieter zu hoffen ist auch kaum zielführend.
Mein SL hat einer der Mitnutzer der Garage mittels Anhängerkupplung an der Front beschädigt. Schöner Abruck auf dem Kennzeichen, Edelstahlkennzeichenhalter verbogen usw..
Da keine festen Plätze vergeben sind, gab es mehrere "Verdächtige" mit Anhängerkupplung. Aber es war mir nicht möglich den zu identifizieren der den Schaden verursacht hatte und der Vermieter rückte die Daten der anderen Mieter nicht raus!
Da "Privatgelände" taucht die Polizei nicht auf und so hätte mit sehr großem Aufwand und wenig Aussicht auf erfolg ein Sachverständiger das Tatfahrzeug ermitteln müssen und ich dann via Zentralruf der Autoversicherer die Versicherung des entsprechenden Fahrzeuges ermitteln und den Schaden melden müssen.
Macht kein Mensch in der Größenordnung!
Ich drücke Gerdi auf alle Fälle die Daumen das eine befriedigende Lösung gefunden wird!
Gruß
Frank
--
„Ich gehöre einer Generation an, für die Multitasking bedeutet, auf dem Klo zu sitzen und eine Zeitung zu lesen.“
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Beitrag von:
User existiert nicht mehr bei MBSLK.de | Geschrieben am 17.05.2019 um 14:59 Uhr  
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Silversurfer350 schrieb:
Wenn Du die Zeitdauer meinst so lagen zwischen Entdeckung und Durchführung über 8 Stunden wo der Platz der "Fremdnutzung" unterlag. Also genügend Zeit wo sich der unberechtigt dort aufhaltende PKW hätte entfernen können. Und in dieser Zeit war ich vor Ort denn das A******h wollte ich mir nicht entgehen lassen.
Da war was, ja. Hilft aber auch nix wenn wechselnde Parker in einem beengten Bereich ständig blockieren, oder? Dann ist man wohl gekniffen (oder sperrt irgendwie ab). Beim Abschlepper muss man darauf achten das die das Geld eintreiben, aber das dürfen sie wohl vor der Freigabe des Fahrzeugs!? Verantwortlich für Schäden beim Abschleppen ist eigentlich wer? | Antworten
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenritter
Beiträge: 3080
User seit 04.08.2009
| Geschrieben am 17.05.2019 um 15:16 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von jw61 am 17.05.2019 um 15:17 Uhr ]
psr-slk schrieb:
Hinweis, ich habe es wohl nicht deutlich genug herausgestellt, ich hatte
jw61 angesprochen und zitiert ab dem Vermieter was wollen...
daher die Punkte
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@jw61
Dem Vermieter des Parkplatz was wollen...
Ein Blick in den Mietvertrag könnte auch nicht schaden, macht ja nur Sinn etwas zu mieten, was man auch tatsächlich unbeschadet/gefahrlos nutzen kann und da wäre auch der Vermieter in einer gewissen (vor-)vertraglichen Pflicht (bin da aber auch nur Laie).
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Ab „Ein Blick.... bis Laie).“ ist nicht von mir psr-slk
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Gruß Peter
Bitte zukünftig den Button "Antworten mit Zitat" nutzen, dann passieren solche Missverständnisse darüber, was von dir geschrieben bzw. nur zitiert wurde, nicht!
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