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Klatsch und Tratsch » » Thema: Verwarnung wegen Brabussportauspuff
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   Schalke-Power

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Beiträge: 12887
User seit 21.11.2004
 Geschrieben am 30.03.2005 um 23:50 Uhr   


Krister schrieb:



Schalke-Power schrieb:



icecubes schrieb:

Es geht mir einfach um das Prinzip!
Der Beamte hat mich nicht aus seinem Beruflichen interesse
angehalten.Es war einfach aus Schikane neid oder was weiß ich....
So nun lasse ich mir das gefallen und bezahle diesen Betrag einfach.
Nun kommt der gleiche Beamte oder ein Freund v, Ihm Morgen wieder lächelnd vorbei und sagt ìch kenne Sie doch irgendwoher ???Stimmt sie haben immer noch den Auspuff dran,oh und das Nebellicht ist auch wieder an .....
Ich möchte Ihm einfach einen Denkzettel verpassen,das er das nicht mit jedem nach Lust und Laune abziehen kann.
*** Wenn ich einen Fehler begehe stehe ich gerne dafür gerade aber so, nicht mit mir ***

--
@@ Rudy @@

-auf der Straße zählt der Augenblick-



Hallo

würde ich genau so sehen.
Also ich würde klagen bis der Arzt kommt wie du schon sagst hast nichts falsch gemacht und es geht um das Prinzip. Suche dir ein Experte der dich vertritt am besten einen der bei den Bullen schon bekannt ist wenn du verstehs was ich meine
Also wünsch dir viel Glück und bleib hart

ciao Marco

--
SLK "Silberpfeil"



moin,

hmmm... kein Wunder das die Gerichte überlastet sind. Keine Frage - ich würde mich genauso ärgern wenn das alles so abgelaufen ist, wie geschildert. Es verdeutlicht auch noch mal, das man sogar bei uns einer gewissen Willkür ausgesetzt ist.

Aber

lohnt es sich wegen 30 EUR die Welle mit Gericht etc. zu machen. Ich würde glaube ich zahlen und mit der gewonnenen Zeit besseres Anstellen als zum Anwalt, Richter Polizeimeister o.ä. laufen. Je länger man sich damit beschäftigt desto mehr Zeit vertut man damit sich zu ärgern. Und das ist es in meinen Augen nicht Wert...

--
Grüße aus Bielefeld, Krister



Tag

Gerichte überlastet sind??? Was soll das heißen das ich mein Recht nicht vertreten soll???? vielleicht sind sie auch überlastet weil es Beamte sind
und ob es jetzt um 30 Euro oder um 100 Euro geht ist doch wohl nicht das wichtigste sondern das Recht auch Recht bleiben soll.
Ausserdem gibt es glaube ich auch zuviele Leute die sagen ach komm ich bezahl und ruhe ist und das ist leider meistens die falsche Einstellung aber jeder wie er es mag.

ciao Marco

--
SLK "Silberpfeil"

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   Krister

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Forenunterprimaner
Beiträge: 401
User seit 25.08.2004
 Geschrieben am 31.03.2005 um 14:31 Uhr   
moin,

ist ja auch nur meine bescheidenen Meinung. Kann und soll jeder halten wie er will. Ich würde mir wegen so einer Geringfügigkeit nicht den ganzen Ärger machen...

Aber wie gesagt - jeder wie er möchte.

--
Grüße aus Bielefeld, Krister

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   Chris300SEL

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Forenstudent
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Beiträge: 1240
User seit 18.05.2004
 Geschrieben am 31.03.2005 um 16:37 Uhr   
Hi,

ich muss mal kurz nach Spass und Witze verlinken, passt ganz gut zu dieser Diskussion Wer's noch nicht kennt: man braucht ein wenig Zeit zum Lesen, lohnt sich aber.
http://www.mbslk.de/modules.php?op=modload&name=Forums&file=viewtopic&topic=18066&forum=15

CU
Chris

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   icecubes

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Beiträge: 2063
User seit vor Apr. 03
 Geschrieben am 31.03.2005 um 18:47 Uhr   
Einen Einspruch über das Verwarngeld bin ich gerade dabei zu
schreiben,und einen Termin beim Polizeichef hab ich mir auch geben lassen.
Ich bin gespannt

--
@@ Rudy @@

-auf der Straße zählt der Augenblick-

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   axk0815

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Beiträge: 1348
User seit 22.08.2003
 Geschrieben am 03.04.2005 um 14:04 Uhr   
[ Beitrag wurde zuletzt editiert von axk0815 am 03.04.2005 um 14:08 Uhr ]

@Schalke-Power: Du schreibst "Suche dir einen Experten der dich vertritt, am besten einen der bei den Bullen schon bekannt ist, wenn du verstehst was ich meine."
Also ich als "Bulle" verstehe nicht was du meinst?! Ich glaub du lebst in einer anderen Welt. Was meinst denn du, wie viel Rechtsanwälte ich als Polizist kenne - genügend! Und ich wüsste keinen, mit dem ich außerhalb des Gerichtssaales ein schlechtes Verhältnis hätte bzw. vor dem ich Angst haben müsste. So was schwebt in deiner Phantasie aber anscheinend herum. Wenn du mal in die Gebührenordnung der Rechtsanwälte schaust, wirst du aber schnell feststellen, wieso viele gerne mit dir vor Gericht ziehen. Im Endeffekt beschaffe ich ihnen ja nur Arbeit, die wiederum deren Geldbeutel füllt. Also sag mir einen Grund, wieso ein Rechtsanwalt mich als ständigen Gegner sehen sollte...

@Chris300SEL: Bei einer Ordnungswidrigkeit im Verkehr wird diese wohl in dem meisten Fällen durch einen Polizeibeamten direkt festgestellt, wobei dies aber auch jeder andere Bürger über die Polizei zur Anzeige bringen kann. Vor Gericht zählt dann der Zeugenbeweis. Der vorsitzende Richter muss im Rahmen der Verhandlung eben diese Aussage des geladenen Zeugen nach Glaubwürdigkeit würdigen. Es kommt also generell nicht auf die von dir bezeichnete Mehrheit der Meinungen an, sondern auf die Glaubwürdigkeit des Einzelnen.
In der Regel bzw. den überwiegenden Fällen wird der Richter die Glaubwürdigkeit des Polizeibeamten aber nicht anzweifeln, da der Staat bzw. die Exekutive und die Judikative ansonsten gleich einpacken könnten. In diesem Fall würde das im weitläufigen Sinne wohl eher wieder zur Einführung des Faustrechts führen...

@Andy: Bei euch wird für eine VOWi-Verhandlung gleich eine halbe Stunde angesetzt?! Bei uns sind dafür in der Regel Zeiten zwischen fünf Minuten und maximal 20 Minuten vorgesehen.

@icecubes: So, jetzt zu deinem eigentlichen Fall. Ich hab mir mal den Kommentar zum §30 StVO zu Gemüte geführt und da steht...

"Unnötiger Lärm wird verursacht durch:
1. unnötiges Laufen lassen des Motors stehender Fahrzeuge
2. Hochjagen des Motors im Leerlauf und beim Fahren in niedrigen Gängen
3. unnötig schnelles Beschleunigen des Fahrzeugs, namentlich beim Anfahren
4. zu schnelles Fahren in Kurven
5. unnötig lautes Zuschlagen von Wagentüren, Motorhauben und Kofferraumdeckeln"

Solltest du gegen keine dieser Ziffern verstoßen haben und dir tatsächlich die Lautstärke des Endtopfes angelastet werden, dann kommt hier bei Veränderungen entgegen der Zulassung eigentlich nur ein Erlöschen der Betriebserlaubnis in Betracht. Zur Führung eines Tatnachweis würde ich als Polizist in aller Regel mal ein Gutachten fertigen lassen, was bei Tatnachweis letztlich dann sowieso der Betroffene zu tragen hätte. Sollte der Auspuff erst gar keine Zulassung besitzen würde ich ihn bis zum Verfahrensabschluss sicherstellen bzw. beschlagnahmen. Bei dir ist anscheinend nichts dergleichen geschehen.
Fazit ist, dass der Auspuff bei normaler Fahrweise (!) nicht unter diesen Paragraphen fällt.

Aber was mich bei der ganzen Sache etwas stutzig macht, ist deine Äußerung, dass du drei Verwarnungsbescheide zu je 10 Euro erhalten hast. Nachdem ich diese Tatbestände in der Regel nicht verwarne, gehe ich mal von der Richtigkeit der Höhe aus. Wie ich das deinen Worten entnommen habe, sind dir diese Verstöße im Rahmen einer Kontrolle vorgeworfen worden und müssen somit wohl im zeitlich zusammenhängenden Rahmen geschehen sein. Demnach würden die Tatbestände zueinander aber in TATEINHEIT stehen.

Wenn ein Betroffener nämlich mehrere geringfügige (=Verwarnungen / keine Anzeigen) Ordnungswidrigkeiten begeht, für die eine Verwarnung mit Verwarnungsgeld (bis 35 Euro) in Betracht kommt, so wird nur ein Verwarnungsgeld, und zwar das höchste der in Betracht kommenden, erhoben.
Hier ist allerdings noch der Grundsatz der Geringfügigkeit zu prüfen, was in deinem Fall bedeuten würde, dass ich den höchsten Tatbestand (in deinem Fall sind ja alle gleich hoch) voll ansetze und von den weiteren Tatbeständen jeweils den halben Satz dazu addiere. Würde bedeuten 10 Euro (voller Satz) + 5 Euro (halber Satz des zweiten Verstoßes) + 5 Euro (halber Satz des dritten Verstoßes) = 20 Euro.
In diesem Fall liegt die Geringfügigkeitsberechnung mit 20 Euro noch im Verwarnungsbereich (geht bis einschließlich 35 Euro), wonach nur der höchste Satz verwarnt wird – und das wären eben "nur" 10 Euro !

Wenn du schon beim Dienststellenleiter einen Termin hast, dann bleib sachlich und zeig Verständnis für die Verfolgung von Verkehrsdelikten – alles andere würde dich nur unglaubwürdig machen. Vor allem würde ich ihn aber mal auf die eben bezeichnete Tateinheit der Verstöße zueinander ansprechen.

Eine Gerichtsverhandlung würde dir mit Deutschlands bestem Rechtsanwalt nichts bringen, außer dass der seine Taschen etwas voller macht *hihi*. Deine gesamten Chancen vor Gericht würde ich mal eher gegen Null einschätzen. Möchte dich aber von der Beauftragung eines Rechtsanwaltes nicht abhalten, die müssen ihr Geld ja schließlich auch irgendwie verdienen!

Hoffe ich konnte dir ein wenig weiterhelfen. Wenn du noch fragen hast, gerne...

VG, Alex







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   Escape99

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 Geschrieben am 03.04.2005 um 14:19 Uhr   
@ Alex
Hey, klasse Information aus allererster Hand. Ich bin mal gespannt wann Deine Kollegen meine Tüte staunend beäugen werden. Also, der SS ist schon heftig laut, aber mir gefällt es. Hoffe Deinen Kollegen hier in meinem Raum auch.
Meinste es würde was bringen, wenn ich die an Dich verweisen würde oder doch besser direkt zum Winkeladvokat???

--
Grüße aus Deutschlands Toskana

Tom
_________________________________________________________________________
Der mit dem SLK-Coupé.
http://www.kuba-slk-stammtisch.de

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   axk0815

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 Geschrieben am 03.04.2005 um 14:23 Uhr   
@Tom: Hab doch die gleiche "Tüte" und bis jetzt hat sich noch keiner beschwert...

VG, Alex

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   Escape99

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geprüftes Mitglied
 Geschrieben am 03.04.2005 um 14:33 Uhr   
Aber Alex, aber Du hast doch auch "Connections" zur Exekutive!

--
Grüße aus Deutschlands Toskana

Tom
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   SLK-Andy

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 Geschrieben am 03.04.2005 um 18:38 Uhr   
@ Alex: Bei uns sind meißtens 20 Minuten für eine Verhandlung angesetzt. Aber es dauert ja nie so lange.

mfgANDY

--
!!! Grüße von http://www.slks.de !!!
Ich rase nicht, ich fliege nur tief !!

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   Schalke-Power

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 Geschrieben am 03.04.2005 um 23:13 Uhr   
@Schalke-Power: Du schreibst "Suche dir einen Experten der dich vertritt, am besten einen der bei den Bullen schon bekannt ist, wenn du verstehst was ich meine."
Also ich als "Bulle" verstehe nicht was du meinst?! Ich glaub du lebst in einer anderen Welt. Was meinst denn du, wie viel Rechtsanwälte ich als Polizist kenne - genügend! Und ich wüsste keinen, mit dem ich außerhalb des Gerichtssaales ein schlechtes Verhältnis hätte bzw. vor dem ich Angst haben müsste. So was schwebt in deiner Phantasie aber anscheinend herum. Wenn du mal in die Gebührenordnung der Rechtsanwälte schaust, wirst du aber schnell feststellen, wieso viele gerne mit dir vor Gericht ziehen. Im Endeffekt beschaffe ich ihnen ja nur Arbeit, die wiederum deren Geldbeutel füllt. Also sag mir einen Grund, wieso ein Rechtsanwalt mich als ständigen Gegner sehen sollte...


Tag
naja da du ja Bulle bist erkläre ich dir das mal
es gibt Rechtsanwälte wie Sand am Meer und jeder hat sein spezial Gebiet.Ich meinte damit er sollte sich jemanden suchen der schon des öfteren gegen grün weiße vorgegangen ist und nicht Experte in sachen Scheidung ist und ob du ein gutes Verhältniss zu denen hast oder was auch immer bleibt dir doch überlassen.
Das zum Punkt lebe in einer anderen Welt was eher auf deine 2 Kollegen passt die meinen sie könnten lieber Gott spielen.

ciao Marco

--
SLK "Silberpfeil"

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