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| Geschrieben am 22.02.2008 um 13:27 Uhr  
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guterrat schrieb:
Hallo blasius,
eine Nötigung liegt dann vor, wenn der Falschparker zugeparkt wird und er nicht wegfahren kann. In diesm Moment nötigst du ihn vor Ort zu bleiben, wenn er wegfahren will. Du beschränkst seine Bewegungsfreiheit.
Der Tatbestand der Nötigung ist in § 240 Strafgesetzbuch (StGB) geregelt und lautet:
(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.
(3) Der Versuch ist strafbar.
Gruß
Jupp
nicht unbedingt........
wo ich vorher gewohnt habe, haben sich manchmal einfach Fremde auf meinen Einstellplatz gestellt.
Habe die Falschparker einfach zugeparkt. Ein Fahrer hat die Polizei gerufen, die haben bei mir gekingelt und dann habe ich behauptet, dass sich dort öfters Bekannte auf meinen Platz stellen und ich mit denen vereinbart habe dass ich sie zuparke und sie dann zu mir kommen wenn sie weg wollen. Habe den Beamten dann erklärt dass es mir leid tut, ich aber nicht ahnen konnte dass sich dort ein Fremder hinstellt.
Daraufhin sagten die Beamten dem Fahrer dass es ein Versehen sei und somit keine Nötigung.
Ich hatte sogar dann noch einen draufgesetzt und gesagt dass ich nun schon etwas Alkohol getrunken hätte. Da meinten diese dass dies Pech sei und der Fahrer dann am nächsten Morgen erst weg käme .......... der Fahrer hat dort nie mehr geparkt
--
Gruß
Thomas
Montags Fussball ist auch OK ,
aber in Sachen Korruption macht uns keiner was vor
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(nicht mehr aktiv)
| Geschrieben am 06.06.2008 um 15:35 Uhr  
| Moin..
So, war mal wieder daran gehindert mein Fahrzeug heute Morgen zu nutzen
Meine Garage ist so eng das ich nur gerade ausfahren kann-- der Mieter einer Wohnung im Mehrfamilienhaus, welchen ich schon einmal auf sein Fehlverhalten angesprochen habe, hat gestern erneut meine Zufahrt blockiert
Daraufhin wollte ich den Vermieter anrufen- kein Anschluss unter dieser Nummer- daraufhin ist mir eingefallen einmal eine Todesanzeige des alten Herrn in der Zeitung gelesen zu haben und seinerzeit hoffte vom Erben Post zu bekommen. Nichts ist bis heute geschehen--ich frage mich wirklich wie manche Leute so Ihre Angelegenheiten regeln
Habe dann die Bank kontaktiert und gebeten mit dem Kontoinhaber oder besser Erben Kontakt aufzunehmen. Heute Rückruf der Bank...Kontoinhaber ist telefonisch nicht erreichbar...man will ihm Post zukommen lassen.
Hoffe somit an den Vermieter (meinem für die Garage) heranzukommen und ihn dann mal freundlich fragen wie er sich das so vorstellt das ich mein Fahrzeug nicht nutzen kann, zu spät zur Arbeit komme und noch extra für die Fahrgelegenheit bezahlen muss
Mal schauen was kommt...
--
Gräfliche Grüße vom Grafen
----------------------------------
Ick bün all hier - Grüße aus der Stadt mit Has' & Igel !
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| Hallo Andreas,
lass doch mal die Miete weg, vielleicht meldet sich dann jemand schneller...
Zur Sache:
- ist denn dein Garagenvermieter dafür zuständig, dass ein Dritter dir nicht deine Garage zuparkt?
- hast du versucht, den Schaden zu mindern, in dem du vor Inanspruchnahme eines anderen Verkehrsmittels den Mieter ausfindig gemacht und angesprochen hast?
Gruß
Guido
--
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