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Klatsch und Tratsch » » Thema: Garage durch Falschparker zugeparkt................
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   blasius

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Beiträge: 149
User seit 25.06.2007
 Geschrieben am 20.02.2008 um 12:58 Uhr   
Sch...

da muss man wohl ein Kind oder einen geistig gestörten das Steuer übernehmen lassen...

hmmm...

blasius

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   guterrat

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Beiträge: 1960
User seit 30.03.2005
 Geschrieben am 20.02.2008 um 13:02 Uhr   
Hallo Blasius,
du darfst dein Steuer nur an eine geeignete Person mit Fürhrerschein übergeben.

Gruß
Jupp

--
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   blasius

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Beiträge: 149
User seit 25.06.2007
 Geschrieben am 20.02.2008 um 17:38 Uhr   
hallo,

is aber nun wohl keine Straftat, oder?

mfG,

blasius

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   guterrat

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Beiträge: 1960
User seit 30.03.2005
 Geschrieben am 20.02.2008 um 18:06 Uhr   
Hallo blasius,
wenn du als Fahrzeughalter einen Nichtführerscheininhaber dein Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr überläßt, ist doch jedem bekannt, dass du eine Straftat begehst.

Gruß
Jupp

--
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   Timo

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Beiträge: 2666
User seit vor Apr. 03
geprüftes Mitglied
 Geschrieben am 21.02.2008 um 10:20 Uhr   
[ Beitrag wurde zuletzt editiert von Timo am 21.02.2008 um 10:20 Uhr ]

Oder einfach die Luft aus den Reifen lassen Den Tipp mit dem Wagenheber finde ich aber auch echt klasse

--
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Es gibt viel zu tun, lassen wir´s liegen

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   guterrat

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Beiträge: 1960
User seit 30.03.2005
 Geschrieben am 22.02.2008 um 12:09 Uhr   
Hallo Timo,
Luft raus lassen, ist nur ein Mittel denjenigen zu ärgern und sich ab zu reagieren. Aber der Wagen steht immer noch da und behindert dich an der Zufahrt.
Aber manchmal hilft es ja schon einmal Frust abzulassen.

Gruß
Jupp

--
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Beiträge: 7678
User seit 13.04.2003
 Geschrieben am 22.02.2008 um 13:27 Uhr   


guterrat schrieb:
Hallo blasius,
eine Nötigung liegt dann vor, wenn der Falschparker zugeparkt wird und er nicht wegfahren kann. In diesm Moment nötigst du ihn vor Ort zu bleiben, wenn er wegfahren will. Du beschränkst seine Bewegungsfreiheit.

Der Tatbestand der Nötigung ist in § 240 Strafgesetzbuch (StGB) geregelt und lautet:

(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.

(3) Der Versuch ist strafbar.

Gruß
Jupp


nicht unbedingt........
wo ich vorher gewohnt habe, haben sich manchmal einfach Fremde auf meinen Einstellplatz gestellt.
Habe die Falschparker einfach zugeparkt. Ein Fahrer hat die Polizei gerufen, die haben bei mir gekingelt und dann habe ich behauptet, dass sich dort öfters Bekannte auf meinen Platz stellen und ich mit denen vereinbart habe dass ich sie zuparke und sie dann zu mir kommen wenn sie weg wollen. Habe den Beamten dann erklärt dass es mir leid tut, ich aber nicht ahnen konnte dass sich dort ein Fremder hinstellt.
Daraufhin sagten die Beamten dem Fahrer dass es ein Versehen sei und somit keine Nötigung.
Ich hatte sogar dann noch einen draufgesetzt und gesagt dass ich nun schon etwas Alkohol getrunken hätte. Da meinten diese dass dies Pech sei und der Fahrer dann am nächsten Morgen erst weg käme .......... der Fahrer hat dort nie mehr geparkt

--
Gruß
Thomas
Montags Fussball ist auch OK ,
aber in Sachen Korruption macht uns keiner was vor

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   guterrat

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Beiträge: 1960
User seit 30.03.2005
 Geschrieben am 22.02.2008 um 14:30 Uhr   
Hallo Thomas,
natürlich kann das mal gut gehen. Aber spätesten, wenn zufällig der gleiche Polizeibeamte zum Dritten Mal gekommen wäre, hätte dir das ja nur noch ein Schwachsinniger glauben können.

Kann man natürlich mal machen. Aber das ist keine Lösung für das grundsätzliche Problem.

Gruß
Jupp

--
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(nicht mehr aktiv)

 Geschrieben am 06.06.2008 um 15:35 Uhr   
Moin..

So, war mal wieder daran gehindert mein Fahrzeug heute Morgen zu nutzen
Meine Garage ist so eng das ich nur gerade ausfahren kann-- der Mieter einer Wohnung im Mehrfamilienhaus, welchen ich schon einmal auf sein Fehlverhalten angesprochen habe, hat gestern erneut meine Zufahrt blockiert

Daraufhin wollte ich den Vermieter anrufen- kein Anschluss unter dieser Nummer- daraufhin ist mir eingefallen einmal eine Todesanzeige des alten Herrn in der Zeitung gelesen zu haben und seinerzeit hoffte vom Erben Post zu bekommen. Nichts ist bis heute geschehen--ich frage mich wirklich wie manche Leute so Ihre Angelegenheiten regeln
Habe dann die Bank kontaktiert und gebeten mit dem Kontoinhaber oder besser Erben Kontakt aufzunehmen. Heute Rückruf der Bank...Kontoinhaber ist telefonisch nicht erreichbar...man will ihm Post zukommen lassen.

Hoffe somit an den Vermieter (meinem für die Garage) heranzukommen und ihn dann mal freundlich fragen wie er sich das so vorstellt das ich mein Fahrzeug nicht nutzen kann, zu spät zur Arbeit komme und noch extra für die Fahrgelegenheit bezahlen muss

Mal schauen was kommt...

--
Gräfliche Grüße vom Grafen
----------------------------------

Ick bün all hier - Grüße aus der Stadt mit Has' & Igel !



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   SLK172

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Forenkaiser
Beiträge: 16805
User seit 11.09.2004

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geprüftes Mitglied
 Geschrieben am 06.06.2008 um 16:13 Uhr   
Hallo Andreas,

lass doch mal die Miete weg, vielleicht meldet sich dann jemand schneller...

Zur Sache:
- ist denn dein Garagenvermieter dafür zuständig, dass ein Dritter dir nicht deine Garage zuparkt?
- hast du versucht, den Schaden zu mindern, in dem du vor Inanspruchnahme eines anderen Verkehrsmittels den Mieter ausfindig gemacht und angesprochen hast?

Gruß

Guido

--
*** SLK280 schwarz/schwarz ***

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