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Klatsch und Tratsch » » Thema: Verwarnung wegen Brabussportauspuff
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   Duke

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Beiträge: 4053
User seit vor Apr. 03
 Geschrieben am 30.03.2005 um 10:45 Uhr   
Oder lief der Wagen noch, während die ganze Sache ihren Lauf nahm? Das könnte ich mir vorstellen...

--
American beer is like making love in a canoe...fucking close to water

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   GE-RD 350

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Beiträge: 1315
User seit 11.04.2001
 Geschrieben am 30.03.2005 um 11:33 Uhr   


SLK-Andy schrieb:
Nun kommt mir noch eine andere Idee. Du hast doch einen 171er. Wenn du das Licht auf 'Automatik' stellst, schaltet es sich bei Dämmerung selbst ein. Wie ist das denn mit den Neblern? Gehn die auch von alleine an. Das wäre nämlich ein evtl. Ansatzpunkt für deinen Anwalt. "Es ist ja nicht auszuschließen, dass die Nebler mit angegangen sind, falls es doch zwei waren und Rudy es gar nicht bemerkt hat....



Hi Andy,

die Nebelscheinwerfer sowie die Nebelrückleuchte sind in der Stellung
"Auto" nicht einzuschalten - dazu muss auf manuelles Abblendlicht
geschaltet werden, nur dann lässt sich der Schalter rausziehen und
die Nebelbeleuchtung einschalten...

greetz Gerd

--
"Schalker ist das Größte was ein Mensch in diesem Leben werden kann."

(übrigens werden in diesem Jahr in Doofmund Kinder eingeschult,
die noch niemals in ihrem Leben einen Sieg des BxB über den S04
erlebt haben !!)

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   SLK-Andy

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Beiträge: 2349
User seit 21.01.2004
geprüftes Mitglied
 Geschrieben am 30.03.2005 um 11:52 Uhr   


GE-RD 350 schrieb:



SLK-Andy schrieb:
Nun kommt mir noch eine andere Idee. Du hast doch einen 171er. Wenn du das Licht auf 'Automatik' stellst, schaltet es sich bei Dämmerung selbst ein. Wie ist das denn mit den Neblern? Gehn die auch von alleine an. Das wäre nämlich ein evtl. Ansatzpunkt für deinen Anwalt. "Es ist ja nicht auszuschließen, dass die Nebler mit angegangen sind, falls es doch zwei waren und Rudy es gar nicht bemerkt hat....



Hi Andy,

die Nebelscheinwerfer sowie die Nebelrückleuchte sind in der Stellung
"Auto" nicht einzuschalten - dazu muss auf manuelles Abblendlicht
geschaltet werden, nur dann lässt sich der Schalter rausziehen und
die Nebelbeleuchtung einschalten...

greetz Gerd

--
"Schalker ist das Größte was ein Mensch in diesem Leben werden kann."

(übrigens werden in diesem Jahr in Doofmund Kinder eingeschult,
die noch niemals in ihrem Leben einen Sieg des BxB über den S04
erlebt haben !!)




D.h., dass sich die Nebler auch von alleine anschaltern, oder?
So kann man doch argumentieren. "Ich habe es immer auf 'Auto' und kümmere mich nicht darum. Ich verlasse mich da ganz auf die Technik von Mercedes.

M.E. hat der richter bezüglich der Nebler somit keine andere Wahl, als das Bußgeldverfahren diesbezüglich einzustellen.

mfgANDY

--
!!! Grüße von http://www.slks.de !!!
Ich rase nicht, ich fliege nur tief !!

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Forenobertertianer
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User seit vor Apr. 03
 Geschrieben am 30.03.2005 um 11:55 Uhr   
Hallo,

hatte vor Jahren mal einen ähnlichen Fall - ich fühlte mich durch Beamte schikaniert, wurde in den Mannschaftswagen gebeten und dann wurde mir unmissverständlich deutlich gemacht, dass ich gegen die Aussagen von 3 Beamten nicht die geringste Chance hätte. Ich habe daraufhin kleine Brötchen gebacken und eine devote Haltung angenommen.

Aber - anschließend sofort eine Dienstaufsichtbeschwerde verfasst.
Ergebnis - ich bekam eine freundliche Einladung vom Dienststellenleiter. Dieser teilte mir mit, daß ich mir das nochmals mit der Dienstaufsichtbeschwerde überlegen solle - weil dies einen Eintrag in der Personalakte der Beamten zur Folge hat.

Meine Antwort - ich erwarte eine Entschuldigung der drei Beamten.
Gemacht getan - die Beamten haben sich entschuldigt, ich habe die DAB zerrissen und das Thema war durch.

Vielleicht hilft es in Deinem Fall

Gruss
Achim

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   Chris300SEL

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User seit 18.05.2004
 Geschrieben am 30.03.2005 um 16:40 Uhr   
Hallo Andy,


SLK-Andy schrieb:

@ Chris: Wer trägt die Beweislast? - Vor Gericht geht es darum, dass der Richter zuerst auch nicht mehr, als den Bußgeldbescheid und evtl. ein paar Auszüge aus deiner "straßenverkehrlichen" Laufbahn vor sich hat. Nun lässt er sich den Vorfall vom Polizeibeamten schildern. Der Verteidiger des Betroffenen kann nun noch ein paar Fragen stellen. Nun wird der Betroffene selbst noch einmal angehört. Und aus diesem Gespräche heraus macht sich der Richter ein Bild über den Vorfall und entscheidet. Normalerweise sind bei solchen kleinigkeiten auch keine zwei Polizeibeamte bei der Verhandlung, sondern lediglich der, welcher die Anzeige geschrieben hat.

Sorry, entweder bin ich unwissend oder naiv. Habe bisher noch keine Erfahrung mit solchen Verhandlungen gehabt. Aber dennoch: ich bin immer noch der Meinung, dass wir uns in einem Rechtsstaat befinden und das im Falle einer Verhandlung das Vorliegen eines Vergehens anhand von Beweisen zu belegen wäre. Aus diesem Grund gibt es ja auch diese tollen Kameras usw. Da kann nicht einfach ein grünes Männchen kommen und behaupten: ich hab's genau gesehen: Du warst zu schnell. Ebensowenig kann ich mir vorstellen, dass jemand hergeht und behauptet: Du hast unnötig Lärm verursacht. Ich kann mir das eben einfach nicht vorstellen, da ich einfach antworten würde: ich habe keinen unnötigen Lärm verursacht. So. Wer muss jetzt nachweisen, dass (oder dass nicht) unnötiger Lärm verursacht wurde. Dies kann doch nicht -wie Axel auch bereits erwähnt hat- auf Basis der Mehrheit der Meinungen stattfinden.....

CU
Chris

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   SLK-Andy

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Beiträge: 2349
User seit 21.01.2004
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 Geschrieben am 30.03.2005 um 20:26 Uhr   
Hi Chris.

Du hast gerade einen Geschwindigkeitsverstoß erwähnt. In diesem Fall ist es natürlich nicht möglich, ohne eine geeichte Messung (es gibt auch Ausnahmen) den Verstoß zu verfolgen.

Sonst ist es fast immer ohne Bild möglich. Was ist denn z.B. wenn du mit dem Handy während der Fahrt telefonierst oder bei rot über die Ampel (keine Blitzerampel) fährst? Sollen die Polizeibeamten nun schnell ihre Kamera raus holen und dich fotografieren?

Es ist eben mal so. Du hast ja von der Situation auch kein Bild, oder??

Wie ich oben schon geschrieben habe, ist die Idee mit dem 'Auto'-Licht. Das könnte ein Ansatzpunkt sein. Ansonsten sehe ich für die Nebelscheinwerfer keine große Chance.

Was mit unnötigem Lärm gemeint ist, weiß ich nicht, also kann ich dazu nichts sagen.

mfgANDY

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   Chris300SEL

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Forenstudent
Beiträge: 1240
User seit 18.05.2004
 Geschrieben am 30.03.2005 um 21:31 Uhr   
Hi Andy,

ich weiss, ich bin penetrant, aber....


Sonst ist es fast immer ohne Bild möglich. Was ist denn z.B. wenn du mit dem Handy während der Fahrt telefonierst oder bei rot über die Ampel (keine Blitzerampel) fährst? Sollen die Polizeibeamten nun schnell ihre Kamera raus holen und dich fotografieren?

Also, wenn ich telefoniere während des Fahrens käme als Möglichkeit für einen Beweis im Streitfall (=Verhandlung, und nur um diesen Fall geht es) dafür z.B. Kommunikationsdatensätze der Telefongesellschaft in Frage. Wäre in Anbetracht des Vergehens absolut unangemessen, aber taugt doch als Beweis. Wenn man mir jetzt sagt, ich hätte telefoniert und ich habe NICHT telefoniert dann stellt sich doch die Frage, wer muss es beweisen. Dies war ja meine eigentliche Frage. Ich würde nicht zahlen, wenn ich tatsächlich nicht telefoniert hätte. Du etwa ?

Bei der roten Ampel ist die Beweissituation auch schwierig. Deshalb baut man ja die Blitzer dran - eben um einen Beweis zu haben. Ansonsten könnte ich ja auch an jede Ampel einen unserer 5,2 Mio. Arbeitslosen stellen, der ganz einfach beobachtet und damit Geld einfährt (sorry für den Zynismus). Vielleicht sollte ich solche Ideen gar nicht erst öffentlich verbreiten



Es ist eben mal so. Du hast ja von der Situation auch kein Bild, oder??

Wie das Beispiel Handy zeigt, brauchts nicht in jeder Situation ein Bild. Ich glaube, dass Anklagen in einige Situationen aufgrund mangels an Beweisen einfach fallen gelassen werden MÜSSEN. Das dürfte z.B. auch beim Überfahren der roten (nicht Blitz) Ampel schwierig sein, sofern kein Verkehrsteilnehmer geschädigt wurde und man den Täter nicht unmittelbar inflagranti erwischt (z.B. unangeschnallt im Auto).



Was mit unnötigem Lärm gemeint ist, weiß ich nicht, also kann ich dazu nichts sagen.

Bei mir ist es umgekehrt - ich hab mich hier nur auf den "unnötigen Lärm" konzentriert, weil mich dieser Passus aufgrund seiner Unschärfe herausgefordert hat

CU
Chris

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   SLK-Andy

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User seit 21.01.2004
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 Geschrieben am 30.03.2005 um 23:28 Uhr   
Hi Chris.

Ich bin auch gespannt, was beim unnötigen Lärm raus kommt.

Die Abfrage der Telefonverbindung ist bei einem solchen Fall übrigens sehr unverhältnismäßig und wird auch nie gemacht.

Du kannst mir glauben, dass sowohl bei Handy als auch bei einem Rotlichtverstoß auf keinen Fall weitere Gutachten oder Daten herangezogen werden. Wie ich oben beschrieben habe, kommt es zur Anhörung des Polizeibeamten und des Betroffenen.

Um dir mal Aufschluss zu geben, wie 'wichtig' so eine Verhandlung ist:
Es wird max. 1/2 Std. dafür angesetzt. Hierbei ist auch die 'Begrüßung' und das Schriftliche am Ende beeinhaltet.

Lassen wir uns einfach überraschen, wie es weitergeht.

Also, Rudy. Du musst berichten.

mfgANDY

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   Schalke-Power

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Beiträge: 12887
User seit 21.11.2004
 Geschrieben am 30.03.2005 um 23:36 Uhr   


SLK-Andy schrieb:



GE-RD 350 schrieb:



SLK-Andy schrieb:
Nun kommt mir noch eine andere Idee. Du hast doch einen 171er. Wenn du das Licht auf 'Automatik' stellst, schaltet es sich bei Dämmerung selbst ein. Wie ist das denn mit den Neblern? Gehn die auch von alleine an. Das wäre nämlich ein evtl. Ansatzpunkt für deinen Anwalt. "Es ist ja nicht auszuschließen, dass die Nebler mit angegangen sind, falls es doch zwei waren und Rudy es gar nicht bemerkt hat....



Hi Andy,

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geschaltet werden, nur dann lässt sich der Schalter rausziehen und
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greetz Gerd

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D.h., dass sich die Nebler auch von alleine anschaltern, oder?
So kann man doch argumentieren. "Ich habe es immer auf 'Auto' und kümmere mich nicht darum. Ich verlasse mich da ganz auf die Technik von Mercedes.

M.E. hat der richter bezüglich der Nebler somit keine andere Wahl, als das Bußgeldverfahren diesbezüglich einzustellen.

mfgANDY

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Hallo Andy

nein sie gehen nicht von alleine an


ciao Marco

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SLK "Silberpfeil"

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   yogie

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Forenuntersekundaner
Beiträge: 292
User seit 05.10.2004
 Geschrieben am 30.03.2005 um 23:46 Uhr   


icecubes schrieb:

Es geht mir einfach um das Prinzip!
Der Beamte hat mich nicht aus seinem Beruflichen interesse
angehalten.Es war einfach aus Schikane neid oder was weiß ich....
So nun lasse ich mir das gefallen und bezahle diesen Betrag einfach.
Nun kommt der gleiche Beamte oder ein Freund v, Ihm Morgen wieder lächelnd vorbei und sagt ìch kenne Sie doch irgendwoher ???Stimmt sie haben immer noch den Auspuff dran,oh und das Nebellicht ist auch wieder an .....
Ich möchte Ihm einfach einen Denkzettel verpassen,das er das nicht mit jedem nach Lust und Laune abziehen kann.
*** Wenn ich einen Fehler begehe stehe ich gerne dafür gerade aber so, nicht mit mir ***

--
@@ Rudy @@

-auf der Straße zählt der Augenblick-



Tja ,
vor 20 Jahren hätte ich auch so geantwortet...
Ob der Beamte nun nur neidig war,oder ob ihn doch mehr das fehlende Blinklicht störte,wird sein Geheimniss bleiben.Und wenn ihr euch dann von Anfang an so richtig sympathisch fandet.....
Aber wenn du nun einen riesen Terz machst und dem guten Ordnungshüter zeigst ,wo Bartel den Most holt, wer sagt dir dann das du Recht bekommst und Ruhe hast.Vielleicht gewinnst du auch nen Freund fürs Leben,der lange Zeit nichts besseres zu tun hat als hinter dir her zu schnüffeln. Und irgendwann machst du was falsch und schon ist er da...
Nein,sowas wegen paar Euronen. Wenn es um die Fahrerlaubniss ging. OK.
Dann würd ich mir nen Anwalt nehmen.
Aber nach dem mir ein Richter mal privat und im Vertrauen zuraunte, manchmal solle man sich lieber in der Dunkelheit einen Knüppel nehmen und damit den Gegener beindrucken, weis ich , was ich Justizia zu halten habe...

Also, ich wünsch Dir viel Erfolg,solltest du in den "Kampf " ziehen,aber wundere dich nachher nicht ,wenn du nichts erreichst...

Gruß,Jürgen

--
** Hund oder Ehefrau...., kommt drauf an ob man sich nur den Teppich versauen lassen will oder das ganze Leben**

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