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Klatsch und Tratsch » » Thema: Unfall und keinen Plan :)
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Beiträge: 759
User seit 29.12.2011
 Geschrieben am 28.10.2013 um 11:07 Uhr   
... genau, dann aber auch bitte den Anwalt selbst bezahlen, oder abwarten, ob der Schaden wirklich unbefriedigend reguliert wird.

Dann wird nämlich sowieso gestritten.

--
Aphrodisiakum: R171 Facelift SLK 350

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   Madmax

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Beiträge: 4955
User seit 05.11.2003
geprüftes Mitglied
 Geschrieben am 28.10.2013 um 12:12 Uhr   

Moin zusammen,

ich sehe das auch wie Olli, die Versicherungen kürzen gerne mal und hoffen auf die Unkenntnis der bei Schadensabwicklungen doch sehr komplexen Rechtslage.

Anwaltliche Hilfe ist für den Geschädigten auch aus meiner Sicht empfehlenswert.

Ironie an diesen Geschichten:

Die Versicherungen treiben durch rechtlich unbegründete Kürzungen und den dadurch eingeschalteten Anwalt die Schadenshöhe selbst in die Höhe:

Bei mir ein Streitwert von rund 300 Euro für eine Reparatur des Stossfängers mit Kontrolle auf "innere" Schäden, das die Vers. nicht zahlte.
Nach Besuch eines Anwaltes wurde der Streitwert plus Anwaltskosten bezahlt. Muss so was sein?

Was Recht ist sollte auch Recht bleiben und ohne wenn und Aber reguliert werden.


--
Herzliche Grüße,

Matthias

Anders sein möchte jeder wohl einmal, aber wehe ihm, er wird dabei anders anders, als es den anderen gefällt

http://www.verruecktespaar.de

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   Kompressor

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Beiträge: 449
User seit 30.08.2008
 Geschrieben am 28.10.2013 um 12:17 Uhr   
[ Beitrag wurde zuletzt editiert von Kompressor am 28.10.2013 um 12:19 Uhr ]

Nun,
wenn du ein altes auto hast, so wie wir mit unserem 170ger, und dazu noch den fehler machst wenig kiometer zu fahren und vorallem das teil in einem übernatürlich guten zustand zu halten, dann bist du im falle eines totalschadens der BLÖDMANN.
erstens wirst du nur sehr schwer einen gleichwertigen ersatz finden und der sogenannte wiederbeschaffungswert den du kriegst, der reicht nur für eine abgerockte karre mit den selben daten was motor und baujahr betrifft

also wenn´s kracht dann bitte kein totaler

--
gruß
Ralf

ihr seid nur neidisch weil die leisen stimmen nur zu mir sprechen...


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   Foxi



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Beiträge: 7321
User seit 13.12.2002

User fördert mbslk.de
geprüftes Mitglied
 Geschrieben am 28.10.2013 um 12:26 Uhr   
Hi,

mein SLK ging damals in die Restwertbörse. Der Preis vom Höchstbietenden wurde beim wiederbeschaffungswert dann abgezogen. Ich hatte dann vier Wochen Zeit mit zu überlegen ob der Höchstbietende dann den SLK bekommt.
Den der hat in so gekauft wie er vom Gutachter fotografiert wurde. Also das gesamte Zubehör wie Navi, 18“ Alufelgen….
Ich habe dann nach Rücksprache mit der Versicherung den SLK selber über mein Autohaus verkauft. Dann aber ohne Zubehör.
Aber die Preise von der Restwertbörse sind anscheinend schon das maximale was auch andere Schrotthändler zahlen.
Nur brauchte die Versicherung fast vier Wochen bis ein Ergebnis der Restwertböse vorhanden war und dann noch mal 8 Wochen bis ich mein Geld hatte.

Gruß Foxi

--
Viele Grüße aus dem schönen Badnerländle von Tanja, Finja, Florian und Michael !!

9½ Jahre http://www.slk-stammtisch-karlsruhe.com
http://www.vogelmichael.de/MBSLK/Stammtische.htm

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Forenquartaner
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Beiträge: 136
User seit 09.11.2012
geprüftes Mitglied
 Geschrieben am 28.10.2013 um 13:53 Uhr   
Bei unserm unverschuldeten Unfall:
- wurden die Abschleppkosten bis heute noch nicht vollständig beglichen (unfall war freitag abends nach 19.00 Uhr, polizei brauchte viel Zeit, viel Wasser und Öl auf der Strasse etc)
- wurden die Gutachten der DEKRA von der Versicherung nicht anerkannt und sie beauftragte ein zusätzliches Gutachten, das jedoch zu dem selben Ergebnis kam
- musste ein Gutachten erstellt werden für den Totalschaden am Hänger. Wert Hänger €600, Kosten Gutachten €500
- wurde der Wiederbeschaffungskosten zunächst OHNE Mwst erstattet. Erst nach Neubeschaffung eines Fahrzeuges mit Mwst wurde dies auch erstattet.
Bemerke: Gegnerversicherung ist die s.g. beste Versicherung in Deutschland

--
Gruß vom Niederrhein,
Ton

200K, 09/09, Automatik, paladiumsilver, MB5-Doppelspeicher, Holzlenkrad, AgilityControl-Fahrwerk
Raleigh, blaumetalic, Felgen Paris-Roubaix, Pedale Look-titanium, Naben, Tretlager, Derailleur etc Campagnolo Superrecord

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   S - FP 230

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Beiträge: 5461
User seit vor Apr. 03
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 Geschrieben am 28.10.2013 um 15:29 Uhr   
Als jemand aus der Branche, zum Glück nicht Kfz, kann ich mich den Vorrednern bei größeren oder unklaren Schäden leider nur anschließen.

Die Regulierungspraxis ist mittlerweile tlw. sehr sehr negativ geworden.

Aktuelles Beispiel eines Kunden. GLK mit sehr großem Hagelschaden. Der Versicherer wollte ihn auf Gutachterbasis mit EURO 9.500 abfinden. Als wir nachgeschaucht haben mußten wir feststellen, dass die als Stundensatz EUR 75 angesetzt hatten.

Wer Mercedes kennt weis dass die dafür allenfalls den Scheibenwaschbehälter auffüllen. Wir haben ein Gegengutachten machen lassen was bei EURO 12.000 endete!

Es gibt noch Versicherer welche ordentlich arbeiten, aber die Quote nimmt ab.

Alerdings muß ich hier auch zu deren Verteidigung sagen, dass es mittlerweile immer wieder zum guten Ton gehört den Versicherer hinters Licht zu führen und doch immer wieder versucht wird sich auf Kosten des Versicherers zu bereichern.

Gruß

Frank



--
„Das Schlimme ist, dass die Unfähigkeit zu denken so oft mit der Unfähigkeit zu schweigen Hand in Hand geht.“

Hans Krailsheimer, Schriftsteller

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   drrerpol

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Beiträge: 1652
User seit 22.06.2005
 Geschrieben am 29.10.2013 um 11:44 Uhr   
Mal ein anderer Aspekt, der vielleicht helfen könnte:
Gestern kam wieder mal bei wiso, dass im Falle eines Schadens Reparaturkosten bis zu über 30% des Restwertes angesetzt werden können (ich kannte das schon, glaubt aber immer an eine Ente). Diese Vorgehensweise wurde angeblich vom BGH entschieden und mehrmals bestätigt.

Nach meinem laienhaften Verständnis: Bei einem Auto, dass EUR 5.000 Zeitwert hat, können bis zu EUR 6.500,- an Reparaturkosten bei der gegnerischen Versicherung geltend gemacht werden.

doc

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   kwmainz

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Beiträge: 11913
User seit 05.03.2008
geprüftes Mitglied
 Geschrieben am 29.10.2013 um 11:52 Uhr   


drrerpol schrieb:
Nach meinem laienhaften Verständnis: Bei einem Auto, dass EUR 5.000 Zeitwert hat, können bis zu EUR 6.500,- an Reparaturkosten bei der gegnerischen Versicherung geltend gemacht werden.





Hi,

ja, wenn die Reparatur per Rechnung durchgeführt wurde, dasselbe gilt auch bei einem Totalschaden

Gruß aus Meenz / Werner

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Beiträge: 260
User seit 24.07.2006
 Geschrieben am 29.10.2013 um 19:33 Uhr   


TonyDom schrieb:



gabstar schrieb:
Moin Moin,

in diesem (eindeutigen) Fall bist du Geschädigter, also ein "Haftpflicht-Fall". In einem solchen Fall kann sich der Geschädigte (also du) einen Rechtsbeistand aussuchen, die Kosten dafür übernimmt der Unfallverursacher bzw. dessen Kfz-Haftpflicht-Versicherung.



Das ist so nicht richtig!

Gerade bei einem eindeutigem Fall, wo Schuld und Schadenshöhe vollkommen üblich ermittelt wird, kann die Versicherung die Zahlung des Rechtsanwaltes verweigern. Edit: (betont auf KANN, in der Regel verweigern sie allerdings nicht)

Meiner Meinung nach aber auch zurecht.

Wg. jedem Pfurz einen Rechtsanwalt zu beauftragen, wo eigentlich alles klar ist, da soll derjenige mal schön seinen Anwalt selbst bezahlen, und nicht unnötig Kosten verursachen. Diese Kosten schlagen sich nämlich auf uns alle nieder, weswegen die Prämien ständig erhöht werden.

--
Aphrodisiakum: R171 Facelift SLK 350



Moin Moin,

ich stimme mit deiner Aussage überein, dass man nicht wegen jedes kleinen Bagtellschadens (die Grenze liegt hier gemäß Rechtsprechung zwischen 600€ und 1.000€) Schadenshöhe einen RA hinzuziehen sollte. Letztendlich müssen wir alle das über unsere Prämie bezahlen. In dem konkreten Fall verwies ich auch darauf, dies der gegnerischen Versicherung mitzuteilen. Sobald jedoch eine Person zu Schaden gekommen ist, wie in diesem Fall beschrieben, ist dies meiner persönlichen Meinung nach ein MUSS. Insbesondere wenn ich lese "Auffahrunfall und 60-80km/h" (ob dies nun stimmt oder nicht ist auch egal). Da kann auch keine Versicherung mit Verstoß gegen Schadenminderungspflicht argumentieren.

Aloha
Gerald

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Beiträge: 92
User seit 09.06.2013
 Geschrieben am 03.11.2013 um 11:56 Uhr   
Moin Moin,

es gibt neues...aber leider wenig gutes!

Auto ist ein echter Totalschaden, Reparaturkosten lt. Gutachten 69xx€. Restwert des Fahrzeugs 4300€ (hatte noch keine Gelegenheit, wo er ein vergleichbares Fahrzeug zu diesem Preis gefunden hat...da würde ich dann nämlich zugreifen!).
Restwert: 800€.

Ohne einen Rechtsanwalt würde ich nicht klarkommen. Leider. Der Unfall wurde vom Verursacher bis heute noch nicht gemeldet. Meine Freundin hat nun doch ziemliche körperliche Probleme und ist krank geschrieben.
Dazu kommen so Sachen wie Nutzungsausfall, Schmerzensgeld und und und.

Zu allem Übel kommt nun der Ärger mit dem Verkauften Totalschaden, welchen ich an einen "privaten" welcher sich nun als Händler ausgibt....dieser droht und zickt...
unglaublich! Was hier angeführt wird ist an sich unfassbar!

Ich glaube in Zukunft werde ich wirklich nur noch alles über Vertragshändler abwickeln.

Was mich dieser Unfall in den letzten Tagen an nerven gekostet hat...echt ätzend!

Naja wird hoffentlich bald zu einem guten Ende kommen.

Grüße

Jo


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