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Klatsch und Tratsch » » Thema: Verwarnung wegen Brabussportauspuff
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   das Sülzkotlett

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Beiträge: 2735
User seit 01.01.2008
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 Geschrieben am 29.03.2005 um 20:15 Uhr   
Hi zusammen,

hier noch aus meiner Erinnerung die Regelung zum Thema 'zulässige Lautstärke des Sportauspuffs', so wie Paule uns das mal beigebracht hat, als wir die Standgeräuschmessungen durchgeführt haben:

Der Auspuff - egal ob original oder nachgerüstet - darf nur so laut sein, daß die vorgegeben Originalwerte für Stand- und Fahrgeräusch im Fahrzeugschein (Ziffer 30 und 31 im Fahrzeugschein; bei meinem SLK 83 bzw. 74 dB(A)) nicht überschritten werden. Die Toleranz nach oben beträgt 5 dB(A), was in meinem Falle zulässige Maximallautstärken von 88 bzw. 79 dB(A) für Stand- bzw. Fahrgeräusch ergibt.

Die Messprotokolle und -bedingungen sind etwas komplexer, hier meine Erinnerung zum Thema 'Standgeräusch': Messmikrophon in 1m Abstand und 45° versetzt in Auspuffhöhe, im Leerlauf Motor auf 2/3 der Nenndrehzahl bringen (beim SLK die berühmten ~4200 U/min, also kurz bevor die Elektronik im Leerlauf abregelt), dann Fuß vom Gas und ab diesem Moment Schallpegel messen.

Nach dieser Messmethode liegt so mancher SLK hier, auch mit durchaus gängigen Auspuffanlagen inclusive ABE, über den erlaubten Toleranzmaxima.

Gruß
Micha

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   Chris300SEL

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Beiträge: 1240
User seit 18.05.2004
 Geschrieben am 29.03.2005 um 21:11 Uhr   


1. Sie verursachten bei der Benutzung des Fahrzeugs unnötigen Lärm § 30 Abs.1,§ 49 StVO,§ 24 StVG;117 BKat


Das ist jetzt interessant. Hast Du Dir mal die gesetzlichen Regelungen angesehen ? Das einzige, was den Tatbestand kennzeichnet ist der §30 (1):
"(1) Bei der Benutzung von Fahrzeugen sind unnötiger Lärm und vermeidbare Abgasbelästigungen verboten. Es ist insbesondere verboten, Fahrzeugmotoren unnötig laufen zu lassen und Fahrzeugtüren übermäßig laut zu schließen. Unnützes Hin- und Herfahren ist innerhalb geschlossener Ortschaften verboten, wenn andere dadurch belästigt werden."
Nach Deiner Schilderung dürfte nur der Satz 1 Relevanz haben. Die restlichen Paragraphen beschrieben nur den Umgang im Falle eines festgestellten Verstosses gegen §30 (1).

Also wäre für den konkreten Fall zu klären: woraus lässt sich der Tatbestand des "unnötigen" Lärms ableiten ? Das muss jetzt eigentlich gar nichts mit der verbauten Auspuffanlage zu tun haben, da der §30 (1) auch angewendet werden kann in den Fällen Laufenlassen des Motors oder Hochjagen des Motors. Siehe hierzu auch:
http://www.stadtentwicklung.berlin.de/umwelt/umweltratgeber/de/laerm/verkehr.shtml

Dürfte ein Beweisproblem für die Staatsanwaltschaft geben. Aber: Du sprachst von den grünen Männchen (also mehr als einer) = 2 Aussagen vom POM gegen Deine Aussage, hmmm. Bin kein Experte, würde es aber wohl mal drauf ankommen lassen.

CU
Chris

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   axk0815

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Beiträge: 1348
User seit 22.08.2003
 Geschrieben am 29.03.2005 um 21:58 Uhr   


Chris300SEL schrieb:

...Dürfte ein Beweisproblem für die Staatsanwaltschaft geben...



@Chris: Welcher Staatsanwalt?! Da wir hier im Ordnungswidrigkeitenverfahren sind, muss ich dich in Bezug auf einen Staatsanwalt leider enttäuschen. Da sind lediglich der vorsitzende Richter, der Betroffene (evtl. mit Rechtsanwalt) und die Zeugen (z.B. Polizeibeamter) zugegen...

Grundsätzlich kommt es auch nicht darauf an, welche Seite mehr Zeugen "auffahren" kann, sondern viel mehr auf die Glaubwürdigkeit des Einzelnen an. Aber wenn der Verteidiger die Anklage nicht entkräften kann, kannst du in der Regel von einer Verurteilung ausgehen.

Beachte: Der Richter ist in der Verhandlung nicht an den Bußgeldkatalog gebunden. Aus einer Verwarnung von 10 Euro könnte so theoretisch auch eine Verurteilung zu meinet wegen 100 Euro werden. Dazu kommen natürlich noch Auslagen und Gebühren...
Ist übrigens nicht aus der Luft gegriffen. Alles schon erlebt...

@Rudy: Werde morgen bei Gelegenheit mal den gesetzlichen Kommentar und die RdS zu deinem Fall durchlesen. Vielleicht kann ich dir ja dann ein Stück weiterhelfen?!

VG, Alex



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   Chris300SEL

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Beiträge: 1240
User seit 18.05.2004
 Geschrieben am 29.03.2005 um 22:25 Uhr   
Hallo Alex,


@Chris: Welcher Staatsanwalt?! Da wir hier im Ordnungswidrigkeitenverfahren sind, muss ich dich in Bezug auf einen Staatsanwalt leider enttäuschen. Da sind lediglich der vorsitzende Richter, der Betroffene (evtl. mit Rechtsanwalt) und die Zeugen (z.B. Polizeibeamter) zugegen...

Aha, Danke für die Aufklärung. Enttäuscht mich auch nicht im geringsten, sondern beruhigt mich - wir sind ja ansonsten stets ausreichend "reguliert"


Aber wenn der Verteidiger die Anklage nicht entkräften kann, kannst du in der Regel von einer Verurteilung ausgehen.

Hmm, wer hat denn jetzt eigentlich die Beweislast ? Wenn ich Dich richtig verstanden habe müsste der Verteidiger darlegen, dass die vorgeworfene Ordnungswidrigkeit NICHT begangen wurde. Ist das wirklich so ?

Ciao
Chris

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   yogie

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Forenuntersekundaner
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Beiträge: 292
User seit 05.10.2004
 Geschrieben am 29.03.2005 um 23:52 Uhr   
Hallo allerseits,
normalerweise finde ich es auch richtig, um sein Recht zu kämpfen ,wenn man sich ungerecht behandelt fühlt.
Nur ist es oft ein Unterschied Recht zu haben und auch Recht zu bekommen.
Da der Beschuldigte ja den Verstoss des "nicht Blinkens" zugibt,geht es sich ja eigentlich nur noch um 25 €.
Sicherlich ist es ärgerlich,etwas zu bezahlen,wenn man es für falsch hält.
Anderseits kann die Sache auch viel teurer werden,wie einige Mitschreiber schon andeuteten....
Also bei der Summe und den unklaren Möglichkeiten wie es ausgehen könnte, würde ich die Faust in der Tasche machen.
Ist bestimmt unbefriedigend aber schnell und billig.

Gruß,Yogie

--
** Hund oder Ehefrau...., kommt drauf an ob man sich nur den Teppich versauen lassen will oder das ganze Leben**

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   icecubes

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Beiträge: 2063
User seit vor Apr. 03
 Geschrieben am 30.03.2005 um 01:22 Uhr   
Es geht mir einfach um das Prinzip!
Der Beamte hat mich nicht aus seinem Beruflichen interesse
angehalten.Es war einfach aus Schikane neid oder was weiß ich....
So nun lasse ich mir das gefallen und bezahle diesen Betrag einfach.
Nun kommt der gleiche Beamte oder ein Freund v, Ihm Morgen wieder lächelnd vorbei und sagt ìch kenne Sie doch irgendwoher ???Stimmt sie haben immer noch den Auspuff dran,oh und das Nebellicht ist auch wieder an .....
Ich möchte Ihm einfach einen Denkzettel verpassen,das er das nicht mit jedem nach Lust und Laune abziehen kann.
*** Wenn ich einen Fehler begehe stehe ich gerne dafür gerade aber so, nicht mit mir ***

--
@@ Rudy @@

-auf der Straße zählt der Augenblick-

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   Schalke-Power

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Forenkaiser
Beiträge: 12887
User seit 21.11.2004
 Geschrieben am 30.03.2005 um 08:48 Uhr   


icecubes schrieb:

Es geht mir einfach um das Prinzip!
Der Beamte hat mich nicht aus seinem Beruflichen interesse
angehalten.Es war einfach aus Schikane neid oder was weiß ich....
So nun lasse ich mir das gefallen und bezahle diesen Betrag einfach.
Nun kommt der gleiche Beamte oder ein Freund v, Ihm Morgen wieder lächelnd vorbei und sagt ìch kenne Sie doch irgendwoher ???Stimmt sie haben immer noch den Auspuff dran,oh und das Nebellicht ist auch wieder an .....
Ich möchte Ihm einfach einen Denkzettel verpassen,das er das nicht mit jedem nach Lust und Laune abziehen kann.
*** Wenn ich einen Fehler begehe stehe ich gerne dafür gerade aber so, nicht mit mir ***

--
@@ Rudy @@

-auf der Straße zählt der Augenblick-



Hallo

würde ich genau so sehen.
Also ich würde klagen bis der Arzt kommt wie du schon sagst hast nichts falsch gemacht und es geht um das Prinzip. Suche dir ein Experte der dich vertritt am besten einen der bei den Bullen schon bekannt ist wenn du verstehs was ich meine
Also wünsch dir viel Glück und bleib hart

ciao Marco

--
SLK "Silberpfeil"

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   Krister

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Beiträge: 401
User seit 25.08.2004
 Geschrieben am 30.03.2005 um 09:46 Uhr   


Schalke-Power schrieb:



icecubes schrieb:

Es geht mir einfach um das Prinzip!
Der Beamte hat mich nicht aus seinem Beruflichen interesse
angehalten.Es war einfach aus Schikane neid oder was weiß ich....
So nun lasse ich mir das gefallen und bezahle diesen Betrag einfach.
Nun kommt der gleiche Beamte oder ein Freund v, Ihm Morgen wieder lächelnd vorbei und sagt ìch kenne Sie doch irgendwoher ???Stimmt sie haben immer noch den Auspuff dran,oh und das Nebellicht ist auch wieder an .....
Ich möchte Ihm einfach einen Denkzettel verpassen,das er das nicht mit jedem nach Lust und Laune abziehen kann.
*** Wenn ich einen Fehler begehe stehe ich gerne dafür gerade aber so, nicht mit mir ***

--
@@ Rudy @@

-auf der Straße zählt der Augenblick-



Hallo

würde ich genau so sehen.
Also ich würde klagen bis der Arzt kommt wie du schon sagst hast nichts falsch gemacht und es geht um das Prinzip. Suche dir ein Experte der dich vertritt am besten einen der bei den Bullen schon bekannt ist wenn du verstehs was ich meine
Also wünsch dir viel Glück und bleib hart

ciao Marco

--
SLK "Silberpfeil"



moin,

hmmm... kein Wunder das die Gerichte überlastet sind. Keine Frage - ich würde mich genauso ärgern wenn das alles so abgelaufen ist, wie geschildert. Es verdeutlicht auch noch mal, das man sogar bei uns einer gewissen Willkür ausgesetzt ist.

Aber

lohnt es sich wegen 30 EUR die Welle mit Gericht etc. zu machen. Ich würde glaube ich zahlen und mit der gewonnenen Zeit besseres Anstellen als zum Anwalt, Richter Polizeimeister o.ä. laufen. Je länger man sich damit beschäftigt desto mehr Zeit vertut man damit sich zu ärgern. Und das ist es in meinen Augen nicht Wert...

--
Grüße aus Bielefeld, Krister

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   Duke

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Beiträge: 4053
User seit vor Apr. 03
 Geschrieben am 30.03.2005 um 10:27 Uhr   
Hi,
das hier erinert mich stark an einen ähnlichen Fall bei mir. Aus heiterem Himmel kam ein Schreiben wegen Handynutzung während der Fahrt. Der Polizist hat zig mal bei meinen Eltern angerufen und rum telefoniert. Wegen der damals noch 30 DM. Witz an der Sache: ich habe eine Freisprecheinrichtung im Fahrzeug. Zudem hatte ich kein Polizeifahrzeug gesehen. Er darauf: Er war privat unterwegs... Ein Schuft wer nun böses dabei denkt. Hab dann auf Stur gestellt, was ihn zu der Aussage brachte: Wir zu zweit vorm Richter, da glaubt dieser ihm eher als mir. Tja, was soll ich weiter dazu sagen....

--
American beer is like making love in a canoe...fucking close to water

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Beiträge: 2350
User seit 21.01.2004
geprüftes Mitglied
 Geschrieben am 30.03.2005 um 10:35 Uhr   
@ Chris: Wer trägt die Beweislast? - Vor Gericht geht es darum, dass der Richter zuerst auch nicht mehr, als den Bußgeldbescheid und evtl. ein paar Auszüge aus deiner "straßenverkehrlichen" Laufbahn vor sich hat. Nun lässt er sich den Vorfall vom Polizeibeamten schildern. Der Verteidiger des Betroffenen kann nun noch ein paar Fragen stellen. Nun wird der Betroffene selbst noch einmal angehört. Und aus diesem Gespräche heraus macht sich der Richter ein Bild über den Vorfall und entscheidet. Normalerweise sind bei solchen kleinigkeiten auch keine zwei Polizeibeamte bei der Verhandlung, sondern lediglich der, welcher die Anzeige geschrieben hat.

@ Rudi: Mich persönlich würde es interessieren, was er mit unnötigen Lärm meinte. Bist du normal gefahren, oder wie kommt er darauf?
Was das Abbiegelicht angeht, würde ich wirklich einen Gutachter, welcher vom Richter beauftragt wird, abwarten.

Nun kommt mir noch eine andere Idee. Du hast doch einen 171er. Wenn du das Licht auf 'Automatik' stellst, schaltet es sich bei Dämmerung selbst ein. Wie ist das denn mit den Neblern? Gehn die auch von alleine an. Das wäre nämlich ein evtl. Ansatzpunkt für deinen Anwalt. "Es ist ja nicht auszuschließen, dass die Nebler mit angegangen sind, falls es doch zwei waren und Rudy es gar nicht bemerkt hat...."

mfgANDY

--
!!! Grüße von http://www.slks.de !!!
Ich rase nicht, ich fliege nur tief !!

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