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Klatsch und Tratsch » » Thema: Gebrauchten mit Vorschaden als unfallfrei gekauft - zurückgeben oder Preisnachlass? |
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenoberprimaner
Beiträge: 566
User seit 29.06.2009
| Geschrieben am 20.04.2024 um 16:27 Uhr  
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S - FP 230 schrieb:
Betreffs Rechtsschutz.
In einem solchen Fall hilft Verkehrsrechtsschutz nicht! Da benötigt man einen Vertragsrechtsschutz.
Nur kleiner Tipp am Rande !
Gruß
Frank
'n Abend,
das ist nicht richtig. Im Verkehrsrechtsschutz ist das Vertrags- und Sachenrecht mitversichert. Damit ist der Kauf und Verkauf des Fahrzeugs gemeint, genauso sind auch Streitigkeiten aus Versicherungsverträgen mitversichert.
--
Semper fidelis
Viele Grüße von Volker | Antworten
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenprinz
Beiträge: 5499
User seit vor Apr. 03
| Geschrieben am 20.04.2024 um 16:34 Uhr  
|
Kapitän schrieb:
S - FP 230 schrieb:
Betreffs Rechtsschutz.
In einem solchen Fall hilft Verkehrsrechtsschutz nicht! Da benötigt man einen Vertragsrechtsschutz.
Nur kleiner Tipp am Rande !
Gruß
Frank
'n Abend,
das ist nicht richtig. Im Verkehrsrechtsschutz ist das Vertrags- und Sachenrecht mitversichert. Damit ist der Kauf und Verkauf des Fahrzeugs gemeint, genauso sind auch Streitigkeiten aus Versicherungsverträgen mitversichert.
--
Semper fidelis
Viele Grüße von Volker
Habe mich schlau gemacht und Du hast Recht!
War mir so nicht bewußt bzw. mein jahrzehntealtes Versicherungswissen aus Lehrzeiten ist mittlerweile überholt !
Sorry!
Gruß
Frank
--
Manchmal frage ich mich, ob die Welt von klugen Menschen regiert wird, die uns zum Narren halten, oder von Schwachköpfen, die es ernst meinen. (Mark Twain) | Antworten
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forendoppeldoktor
Beiträge: 2001
User seit 21.08.2016
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenritter
Beiträge: 3846
User seit 31.05.2006
| Geschrieben am 20.04.2024 um 23:53 Uhr  
| Astra Sportstourer 2 Jahre 12.000 km für 16.000 bei einem NP von ca. 30.000 € hätte einen auch stutzig machen müssen. 50% Wertverlust in 2 Jahren ist für die Fahrzeugklasse und der derzeitigen Marktlage unüblich. Ein Wert zwischen 60 und 65% hätte der Wagen normalerweise. Sieht so aus das der Wagen als Unfaller über Restwert abgerechnet wurde und zum Selbstkostenpreis repariert.
Meine Meinung, wenn geschweißt werden musste und gerichtet, hat man immer versteckte Lackschäden in Hohlräumen die zum vorzeitigen Rostbefall führen können, da selten hier lackiert und bestenfalls mit einer dann regelmäßigen Hohlraumkonservierung Rost gebremst werden kann.
Wenn der Händler das Auto zurücknimmt, dann machen. Es gibt genug junge Gebrauchte ohne Unfallschaden ggfs vergleichbar dann eigentlich etwas höher im Preis, siehe 65%. Restwert.
--
Gruß Peter | Antworten
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenunterprimaner
Beiträge: 440
User seit 07.07.2016
| Geschrieben am 22.04.2024 um 11:52 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von dapapa am 22.04.2024 um 11:54 Uhr ]
psr-slk schrieb:
Astra Sportstourer 2 Jahre 12.000 km für 16.000 bei einem NP von ca. 30.000 € hätte einen auch stutzig machen müssen. 50% Wertverlust in 2 Jahren ist für die Fahrzeugklasse und der derzeitigen Marktlage unüblich. Ein Wert zwischen 60 und 65% hätte der Wagen normalerweise. Sieht so aus das der Wagen als Unfaller über Restwert abgerechnet wurde und zum Selbstkostenpreis repariert.
Meine Meinung, wenn geschweißt werden musste und gerichtet, hat man immer versteckte Lackschäden in Hohlräumen die zum vorzeitigen Rostbefall führen können, da selten hier lackiert und bestenfalls mit einer dann regelmäßigen Hohlraumkonservierung Rost gebremst werden kann.
Wenn der Händler das Auto zurücknimmt, dann machen. Es gibt genug junge Gebrauchte ohne Unfallschaden ggfs vergleichbar dann eigentlich etwas höher im Preis, siehe 65%. Restwert.
--
Gruß Peter
Auto war aus Insolvenz - daher bin ich schon davon ausgegangen, dass der Händler nicht lügt.
Der Händler hat halt im Kaufvertrag geschrieben: Unfallfrei laut Ankauf
Hat aber mir nachdem ich ihm von der Rechnung erzählt habe gesagt, dass er ein Gutachten vom Auto hat und dort wurde auf eine nachlackierte Motorhaube hingewiesen.
Ist m.E. ein Fehler und fast schon eine arglistige Täuschung. Andere Händler würden halt auf die Nachlackierung hinweisen und nicht einfach so die Unfallfreiheit bescheinigen.
Anyway - er hat gesagt er nimmt es zurück. Befreundeter RA hat sich die Unterlagen auch mal kurz angeschaut und gemeint, ihn einschalten, wenn der Händler zicken macht. Dann kostet es dem Händler halt 1000 Euro mehr. Aber die Sachlage ist wohl eindeutig hier.
Mal sehen wie die Rückwandlung nun abläuft. Erledigt ist die Sache ja erst, wenn das Geld wieder da ist. Dann noch mit der Versicherung rumschlagen. Tochter ist erst einmal vom Autokauf bedient und überlegt sich einen Neuwagen zu holen .
Erstes eigenes Auto und dann gleich reingelegt. Grosser Händler mit guten Bewertungen. Auf mehr kann man kaum achten.
PS: da 2022 der neue Astra rauskam, sind die Kisten schon mit einem erheblichen Nachlass verkauft worden. Ich denke mehr als 25k hat der nicht mehr gekostet neu.
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Beitrag von:
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Schreiberlevel: Forendoppeldoktor
Beiträge: 2001
User seit 21.08.2016
| Geschrieben am 22.04.2024 um 13:19 Uhr  
| Ich habe mir auch schon einen Unfallwagen andrehen lassen.
Sah das Auto im Internet bei Mobile.
Am andren Tag zum Händlergefahren, um mir den Wagen an zu schauen.
Tolle Ausstattung, toller Preis. niedrige Laufleistung erste Hand.
Was kann man da noch falsch machen.
Ich hatte keinen Verdacht, das hier etwas faul ist.
Die Frage , ob das Auto unfallfrei ist, verneinte der Händler sofort.
Auch auf die Rückfrage danach, gab er bereitwillig Antwort, die Beifahrerseite sei mal nachlackiert worden, sagte er.
Man sah es nicht.
Das Auto war aber so geschickt mit der Reparierten Seite an die Wand gestellt worden, das man nicht richtig drauf sehen konnte.
Erst als ich etwas tiefer Bohrte, wurde er leicht Ruppig.
Das hätte mir schon zu denken geben müssen.
Ich kaufte und das der Wagen eine Unfall hatte; wurde auch im Kaufvertrag aufgenommen. Allerdings nichts genaues.
Ein halbes Jahr später bei der TÜV Prüfung, fiel dem Prüfer auf , das Rad hinten rechts steht zu weit nach innen.
Bei einem Werkstatttermin hatte ich Klarheit.
Denn nach der Fahrwerksausmessung waren keine Zweifel mehr, mir einen Unfallwagen angeschafft zu haben.
Drei Querlenker mussten erneuert werden.
Die kosten dafür waren verhältnismäßig gering ( 690 Euro mit Einstellung )
Ich hatte den Händler vor der Reparatur zwar zur Rede gestellt, aber für einen Streit eventuell vor Gericht, fehlte mir einfach die Kraft, weil ich damals Gesundheitlich sehr angeschlagen war.
SG. W.
--
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Schreiberlevel: Forenunterprimaner
Beiträge: 440
User seit 07.07.2016
| Geschrieben am 04.05.2024 um 21:50 Uhr  
| Abschlussbericht
Auto wurde zurückgegeben - Händler hat noch ein wenig rum diskutiert wegen der gefahrenen KM, aber dann letztlich doch den vollen Kaufpreis in Bar erstattet.
Auto wird auch schon wieder zum selben Preis bei mobile angeboten. Es steht zwar in der Anzeige nicht mehr Unfallfrei drin, aber es wird auch nicht in der Anzeige darauf hingewiesen, dass es einen reparierten Unfallschaden hatte.
Bloss als Unfallwagen ist der Preis dann zu hoch. Der versucht es wahrscheinlich einfach wieder.
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Schreiberlevel: Forendoppeldoktor
Beiträge: 2001
User seit 21.08.2016
| Geschrieben am 05.05.2024 um 15:06 Uhr  
|
dapapa schrieb:
Auto wird auch schon wieder zum selben Preis bei mobile angeboten. Es steht zwar in der Anzeige nicht mehr Unfallfrei drin, aber es wird auch nicht in der Anzeige darauf hingewiesen, dass es einen reparierten Unfallschaden hatte.
Bloss als Unfallwagen ist der Preis dann zu hoch. Der versucht es wahrscheinlich einfach wieder.
Das ist gängige Praxis.
Damit bewegt sich der Autohandel zwar am Rande der Legalität, aber einen direkten Betrug kann man dem Händler auch nicht unterstellen, wenn der Käufer durch den Vermerk im Kaufvertrag in Kenntnis gesetzt wird, das es sich um einen Unfallwagen handelt, der Käufer aber sein Recht als Kunde nicht war nimmt, genauer darauf einzugehen. Durch dieses Versäumnis, entsteht nach Ablauf eines kurzen Rückgaberechts , somit ein Einverständnis.
SG W.
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Beiträge: 16846
User seit 11.09.2004
| Geschrieben am 05.05.2024 um 16:59 Uhr  
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zermanik schrieb:
Durch dieses Versäumnis, entsteht nach Ablauf eines kurzen Rückgaberechts , somit ein Einverständnis.
Hallo Werner,
wenn du den Kaufvertrag im Autohaus unterzeichnet hast, gibt es kein "kurzes Rückgaberecht". Das ist allenfalls eine juristische Legende.
Gruß
Guido
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Schreiberlevel: Forendoppeldoktor
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