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| Geschrieben am 30.01.2024 um 06:26 Uhr  
| Entwarnung! Nachdem man bei MBSLK mitgelesen hat, sind bei der EU-Kommission im Cockpit sämtliche Warnlampen aufgeleuchtet. Deshalb hat man ohne die Unterstützung von Correctiv einen eigenen "Faktencheck" im EU-Newsletter [1] veröffentlicht. Dort steht:
Schließlich noch ein Faktencheck in eigener Sache: In den vergangenen Tagen kursierte in den Sozialen Medien die Behauptung, die EU verbiete die Reparatur älterer Autos und wolle die Bürgerinnen und Bürger dazu zwingen, diese Fahrzeuge auf den Schrottplatz zu bringen. Das ist falsch. Egal, wie alt das Auto sein mag – solange es die im jeweiligen Land geltenden Vorschriften erfüllt, kann es repariert und genutzt werden. Und auch Oldtimer und Sammlerstücke, die nicht mehr auf den Straßen fahren sollen oder können, müssen natürlich nicht verschrottet werden. Der Vorschlag der Europäischen Kommission soll verhindern, dass nicht mehr verkehrstüchtige Fahrzeuge einfach ins Ausland verkauft und somit an den Abfallvorschriften vorbei „entsorgt“ werden - mit all den damit verbundenen Risiken für Umwelt und Gesundheit der Menschen in diesen Ländern.
Alles gut, also. Jetzt glauben nur noch Verschwörungstheoretiker, dass es sich bei diesem "Faktencheck" um eine Sauerkirsche handelt, die im Schokoladenmantel daherkommt.
"Egal, wie alt das Auto sein mag – solange es die im jeweiligen Land geltenden Vorschriften erfüllt, kann es repariert und genutzt werden."
Man beachte den Einschub. "solange es die im jeweiligen Land geltenden Vorschriften erfüllt". Alles klar?! Die anzuwendenden Vorschriften hat man im Entwurf der "Altautoverordnung" praktischerweise gleich festgelegt.
[1] http://tinyurl.com/eu-faktencheck (ec.europa.eu)
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Gruß c-man
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| Geschrieben am 30.01.2024 um 19:59 Uhr  
| c-man schrieb:
Entwarnung! Nachdem man bei MBSLK mitgelesen hat, sind bei der EU-Kommission im Cockpit sämtliche Warnlampen aufgeleuchtet. Deshalb hat man ohne die Unterstützung von Correctiv einen eigenen "Faktencheck" im EU-Newsletter [1] veröffentlicht. Dort steht:
[...]solange es die im jeweiligen Land geltenden Vorschriften erfüllt, kann es repariert und genutzt werden.
Also bei Correctiv sollte inzwischen auch der Letzte vorsichtig geworden sein. Interessant ist hier der Hinweis auf nationales Recht. Das stimmt natürlich, allerdings wären nationale Regierungen bekanntlich gezwungen, diese EU-Richtlinie in nationales Recht umzusetzen, falls es eine solche EU-Richtlinie gäbe. Ob es eine solche gibt oder geplant ist, weiß ich allerdings nicht.
Deswegen würde ich das noch keineswegs als "Entwarnung" ansehen.
Daniel
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| Geschrieben am 31.01.2024 um 03:03 Uhr  
| docquincy schrieb: Professor Fate schrieb:
Also bei Correctiv sollte inzwischen auch der Letzte vorsichtig geworden sein.
Weil?
Und was hat Correctiv mit dem Thema zu tun?
Keine Ahnung, c-man hat damit angefangen. Ich könnte Dir da einige Hintergründe zu brandaktuellen Themen aufzeigen und belegen (kann man aber auch selbst auf seriösen Nachrichtenportalen herausfinden, die jetzt allerdings nicht direkt zu ARD und ZDF gehören), aber ich denke, das gleitet dann zu sehr ins Offtopic ab.
Daniel
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| Geschrieben am 13.02.2024 um 09:56 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von hal9000 am 13.02.2024 um 10:05 Uhr ]
Hal.lo,
den zigtausend EU-Bürokraten in Brüssel und EU-Parlamentariern ist JEDE, wirklich JEDE verbraucherfeindliche Zwangsmaßnahme zuzutrauen: Glühbirnenverbot, Pläne zur Bargeldabschaffung, Staubsaugerleistungsdrosselung um nur einige wenige zu nennen. Diese Erfindung des Kollektivs "Correctiv" ist also nicht so an den Haaren herbeigezogen, wie nun seitens der EU eifrig dementiert wird ("Niemand hat die Absicht...").
Auch die hier besprochene, fast schon diktatorisch anmutende und und BRD-grundrechtswidrige (Art. 14 GG und Kommentierung hierzu) Zumutung aus Brüssel, kann doch nicht wirklich überraschen, oder?
Jedenfalls weiß ich nun, wen ich bei der bevorstehenden EU-Wahl wähle - und wen auf keinen Fall...
--
Herzliche Grüße!
Hal
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