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Klatsch und Tratsch » » Thema: Polizeikontrolle auf Privatgrundstück zulässig?
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   SLK172

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 Geschrieben am 02.10.2009 um 10:45 Uhr   
[ Beitrag wurde zuletzt editiert von SLK171 am 02.10.2009 um 10:45 Uhr ]



monislk350 schrieb:
Ein Garagenhof ist natürlich keine Wohnung. Ein Grundstück mit Garage ist wohl Eigentum und da darf sie es nicht ! Blödsinn ... aber egal, lass sie rein .... ICH ! NICHT !


Hallo Moni,

es ist nun mal so, dass es letztlich von juristischen Spitzfindigkeiten abhängt, ob sie es dürfen oder nicht. Beim Garagenhof sind wir uns schon einig.

Genauso darf dich die Polizei direkt im Anschluss an eine Fahrt (also "aus dem Verkehrsgeschehen heraus") auch auf deinem Privatgrundstück kontrollieren, wenn dieses offen zugänglich ist von der Straße her (es stellt dann nämlich faktisch öffentlichen Verkehrsraum dar).

Etwas anderes wäre es, wenn du deinen Wagen in die Garage fährst, das Tor schließst, in die Wohnung gehst und 2 Minuten später klingeln sie mit einer allgemeinen Verkehrskontrolle ohne dringenden Verdacht.

Glaub es oder lass es bleiben.

Gruß

Guido



--
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   Olaf M

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 Geschrieben am 02.10.2009 um 13:11 Uhr   
[ Beitrag wurde zuletzt editiert von Olaf M am 02.10.2009 um 13:12 Uhr ]

Moin!

Interessante Statements bisher - aber es scheint ein Konsenz bzw. eine Richtung zu geben!

Ob die Rennleitung ohne begründeten Verdacht oder ohne Gefahr im Verzug sowas auf einem privaten Grundstück durchführen darf halte ich aber immer noch für fraglich.

Wenn ich mir in einem anderen Fall vorstelle dass ich auf meinen Privatgrundstück fahre, die Garage direkt neben dem Eigentumshaus und die Beamten hüpfen über meinen Gartenzaun und fordern mich auf (...weil es nur eine allgemeine VK ohne begründeten Verdacht ist) ich sollte meine Papiere vorzeigen und einen Alkotest machen - würde ich die Beamten freundlich aber mit Nachdruck dazu auffordern zuerst mein Privatgrundstück zu verlassen und sich vor (!) dem Gartenzaun des Grundstückes zu stellen. Danach gibt es u.U. meine Fahrzeugpapiere zur Ansicht.

Ob es sich bei einer privaten Garagenanlage ähnlich verhält ist eben fraglich, da sie Eigentum einer Gemeinschaft ist.

--
Viele Grüße aus dem Süden von Hamburg > Olaf
5. Jahre mit geupten 230FL, aktuell mit 32er Asphaltbrenner unterwegs...

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   hal9000

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 Geschrieben am 02.10.2009 um 14:54 Uhr   
[ Beitrag wurde zuletzt editiert von hal9000 am 02.10.2009 um 14:56 Uhr ]



monislk350 schrieb:
Guten Morgen,
ich sehe das etwas anders.
Sie sind nicht berechtigt in dein Haus oder Wohnung zu kommen.Es sei denn, sie haben einen Durchsuchungsbefehl. Ist das nicht der Fall, was sehr wahrscheinlich ist und du es bis ins Haus/Wohnung schaffst musst du dich nicht "zuerkennen" geben. Dann haben sie nur die Möglichkeit der eine Vorladung zu hinterlassen. Anders ist es, wenn der ZOLL klingelt.

DIE POLIZEI DARF DEIN EIGENTUM NICHT BETRETTEN , wenn kein Durchsuchungsbeschluss vorliegt.



--
SLK fahren ! Die schöne Art einen Ledersessel von "A" nach "B" zu bewegen.



Doch; sie darf es auch ohne Durchsuchungsbeschluß (nicht: "...befehl" - so heißt das nur im Fernsehen... ) bei "Gefahr im Verzug".

Und wann das vorliegt, hat der Beamte "nach pflichgemäßem Ermessen" und unter "Abwägung der Verhältnismässigkeit" zu entscheiden...

Man muss auch noch differnzeiren nach Wohnung, umfriedetem Besitztum und öffentlich zugänglichem Besitztum... --- im Einzelnen ziemlich kompliziert!

--
Herzliche Grüße!

Hal

---------

Das ist der ganze Jammer: Die Dummen sind so sicher und die Gescheiten so voller Zweifel!
(Bertrand Russel)

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   monislk350

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User seit 17.09.2009
 Geschrieben am 02.10.2009 um 15:25 Uhr   
[ Beitrag wurde zuletzt editiert von Lady am 03.10.2009 um 08:00 Uhr ]

Okay ! Ich glaube, es ist in unser allem Interesse, wenn ich sage :

FAHRE NICHT WENN DU TRINKST ! AUTO STEHEN LASSEN UND FREUNDLICH SEIN ZU DEN POLIZISTEN ! ... ich glaube, dann brauchen wir uns auch keine Gedanken darüber zu machen .... lass ich sie rein ... oder nicht ?

Mal ganz ehrlich ... SLK fahren ist auch viel geiler, als Bier zu trinken ... finde ich jendenfalls. In diesem Sinne wünsche ich mir und auch allen anderen, dass es niemals zu so einer Situation kommt, wo wir uns die Frage stellen müssen - hat der Polizist Recht ... oder Ich ?

Allen ein schönes Wochenende ! LG Dirk
Zusatz vom Moderatoren-Team: Dirk ist der Ehemann von Moni350! und meldet sich als USER hier an!
--
SLK fahren ! Die schöne Art einen Ledersessel von "A" nach "B" zu bewegen.

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   monislk350

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 Geschrieben am 02.10.2009 um 17:20 Uhr   
Sorry ! Ihr habt Recht ! .... Asche auf mein Haupt!
E N T S C H U L D I G U N G !

(P.S: ich habe es auch lieber, wenn ich weiß, mit wem ich es zu tun habe).

--
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   zolli

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 Geschrieben am 03.10.2009 um 07:34 Uhr   
Hallo,

würde nochmal gerne auf das Thema des Threads lenken ...

Mal so im Allgemeinen:
Die Jungs in grün machen ihren Job.
Und wenn sie mich auf meinem Grund und Boden freundlich um Fahrzeugpapiere bitten, sehe ich keien Grund gleich die Krallen auszufahren.

Ich denke jeder ist in seinem Job froh, wenns mögl. spannungsfrei zugeht.

Etwas anderes ist, wenn sich die Herren in grün gleich aufblasen und mir auf die blöde kommen ...

Ansonsten: Erstmal geschmeidig bleiben!


Entspannter Gruß,

Zolli

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   Olaf M

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Beiträge: 10892
User seit 04.11.2004
geprüftes Mitglied
 Geschrieben am 03.10.2009 um 15:11 Uhr   


zolli schrieb:
Hallo,

würde nochmal gerne auf das Thema des Threads lenken ...

Mal so im Allgemeinen:
Die Jungs in grün machen ihren Job.
Und wenn sie mich auf meinem Grund und Boden freundlich um Fahrzeugpapiere bitten, sehe ich keien Grund gleich die Krallen auszufahren.

Ich denke jeder ist in seinem Job froh, wenns mögl. spannungsfrei zugeht.

Etwas anderes ist, wenn sich die Herren in grün gleich aufblasen und mir auf die blöde kommen ...

Ansonsten: Erstmal geschmeidig bleiben!


Entspannter Gruß,

Zolli



Moin Zolli!

Das ist meine grundsätzliche Haltung während einer Kontrolle, meine wilden Jahre habe ich schon lange versenkt.

Zu der Zeit als ich zwanzig war (80er Jahre) war sowieso noch alles irgendwie lockerer, auch die Beamten in der Trachtenuniform.

Heute bin ich bei Kontrollen immer die Ruhe selbst (...solange ich nichts zu verbergen habe ) und führe netten Smaltalk mit der Exikutiven. Wie man in den Wald hinein ruft so schallt es bekanntlich auch wieder raus.

Wenn mir jedoch ein übereifriger Patzig kommt dann kann ich auch anders und erfülle "nur meine Pflicht" als Kontrollierter und bin mürrisch. Den DA und die DN lasse ich mir dann natürlich auch obligatorisch vorzeigen.

Mir ging es ja grundsätzlich um die Frage im Startpost und nicht wie man sich dabei verhält.

--
Viele Grüße aus dem Süden von Hamburg > Olaf
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 Geschrieben am 03.10.2009 um 19:36 Uhr   
[ Beitrag wurde zuletzt editiert von jw61 am 03.10.2009 um 19:41 Uhr ]



Olaf M schrieb:

...
Mir ging es ja grundsätzlich um die Frage im Startpost und nicht wie man sich dabei verhält.

--
Viele Grüße aus dem Süden von Hamburg > Olaf
5. Jahre mit geupten 230FL, aktuell mit 32er Asphaltbrenner unterwegs...




Die geschilderte Verkehrskontrolle auf dem Privatgrundstück in unmittelbarem Zusammenhang mit der vorherigen Teilnahme am Straßenverkehr ist grundsätzlich möglich, allerdings sollte man annehmen dürfen, das deine Bekannte den Beamten mit ihrem Fahrverhalten -offenbar hat sie es selber nicht bemerkt- Anlaß zum Einschreiten gegeben haben wird und somit die Kontrolle nicht willkürlich war. Mangelnde Einsicht (hier deiner Bekannten) dieses Fehlverhalten zu erkennen, wäre selbstverständlich kein Hindernis einzuschreiten. Für die Beamten gilt das Legalitätsprinzip, einfach ausgedrückt, sie haben keine (andere) Wahl, sie müssen handeln...

Die Atemalkoholkontrolle ist als freiwilliges Angebot anzusehen, wird diese abgelehnt, wird bei vorliegenden Ausfallerscheinungen regelmäßig -mit vorheriger richterlicher Anordnung bzw. bei Gefahr im Verzuge auf Anordnung eines Ermittlungsbeamten der Staatsanwaltschaft- eine Blutprobenentnahme durch einen Arzt vorgenommen.
Diese wird nötigenfalls mit unmittelbarem Zwang durchgesetzt.
Soweit sollte ein unbescholtener Bürger es nicht kommen lassen, darin dürften wir uns hier wohl einig sein.

--
Grüße an die SLK-Fans

Jürgen


R170 SLK 200K Final Edition Automatik EZ 11/03 - Originalzustand

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   Ramius

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 Geschrieben am 03.10.2009 um 20:06 Uhr   


ABC schrieb:

Hallo Olaf,

die beiden Punkte sind völlig unabhängig voneinander:
1. Eine Verkehrskontrolle ohne Verdacht ist sicherlich zulässig.
2. Die Polizei darf nicht auf private Grundstücke? Na prima, dann könnte ja jeder bei einer Alokholkontrolle auf die nächstbeste Hauseinfahrt fahren und dann der Polizei "ätschi bätschi" zurufen.

PS, @TealC:


...Fahrstiel deiner Bekannten...


Ich will ja nicht wissen, was die während der Fahrt im Auto macht Fahrstil im Sinne von Fahrweise schreibt sich ohne ie

--
Grüße
ABC
____________________________________________________________________

SLK Nr. 6 seit '97: R171 350 7G iridiums., EZ 07/2004
Es gibt immer Ausnahmen von der Regel - deshalb ist die Regel aber nicht falsch!
Themen statt Personen kritisieren!



Spontan fällt mir dazu
Eis am Stiel (mit ie)
ein.

Fragt sich nur was die nette Dame beim Autofahren gelutscht hat

--
Viele Grüsse

Ralf

Westfalenstammtisch:

http://www.westslk.de.vu
http://westslk.eluhost.de/portal.php
_________________________________________
SLK 230 K Special Edition, Brilliantsilber
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Beiträge: 1465
User seit 11.01.2004
 Geschrieben am 04.10.2009 um 12:05 Uhr   
Hallo,

muss ein Polizist eigentlich eine Kopfbedeckung bei einer Kontrolle tragen?
Wäre das ein Grund die Papiere nicht zu zeigen?

Achim

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