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![geprüftes Mitglied](images/geprueft12.gif) | Geschrieben am 16.03.2008 um 06:28 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von birker am 16.03.2008 um 06:29 Uhr ]
Hallo,
ich habe vor einigen Jahren auch 'mal eine negative Erfahrung gemacht.
Ich vekaufte damals an einem WE meinen BMW an einen "netten" jungen Mann, der mir versicherte, das Fahrzeug am Montag umzumelden. Ich hab's ihm geglaubt...
bis ich nach einigen Monaten zwei Beitragsrechnungen von meiner Versicherung bekam, obwohl ich nur ein Fahrzeug besaß...
Seit dem verkaufe ich nie wieder ein Auto mit meinem Nummernschild.
--
Grüße aus dem Rhein-Sieg-Kreis : Christoph
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| Geschrieben am 16.03.2008 um 10:05 Uhr  
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andi2003 schrieb:
Hallo Graf Andreas,
du hast dich doch wohl nicht von deinem SLK getrennt................................?
Gruß andi2003
--
leben und leben lassen
Moin Andi
- nein, der schwarze Renner scharrt schon mit den Hufen und will endlich mal wieder auf die Strasse
--
Gräfliche Grüße vom Grafen
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User seit 10.10.2001
| Geschrieben am 16.03.2008 um 11:42 Uhr  
| Hallo Andreas,
aus eigener schlechter Erfahrung kann ich sagen, daß der bisherige Halter bis zur Ummeldung/Abmeldung des KFZs steuerpflichtig ist, ohne wenn und aber, undzwar bis zu zwei Jahren. Privatrechtlich kann man natürlich versuchen, sich den Schaden ersetzten zu lassen.
I.d.R. sagt dir die Zualssungsstelle auch telefonisch, ob eine Ummeldung stattgefunden hat, war jedenfalls bei mir so. Nach Verkauf habe ich dort einige Tage später immer Auskunft bekommen.
Die Versicherung kannst du meines Wissens kündigen. Wird das Fahrzeug dann nicht umgemeldet, ist es eine Fall für die Polizei, die versuchen wird, den Wagen zu finden und zwangsweise still zu legen.
--
Viele Grüße
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| Geschrieben am 16.03.2008 um 11:59 Uhr  
| Hallo
Hatte vor vielen Jahren auch so einen Fall. Auto mit Nummerschild verkauft und der Käufer hat sich nicht mehr gerührt. Da ich seine Adresse hatte beschloß ich mit meinen Schwager vorbeizufahren, die Tür wurde nicht geöffnet aber das Auto stand vor der Tür. Mit einem Schraubendreher die Nummerschilder abgeschraubt und gut war.
--
mfG Peter
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| Geschrieben am 16.03.2008 um 12:10 Uhr  
|
Marcus aus Hannover schrieb:
Hallo Andreas,
aus eigener schlechter Erfahrung kann ich sagen, daß der bisherige Halter bis zur Ummeldung/Abmeldung des KFZs steuerpflichtig ist, ohne wenn und aber, undzwar bis zu zwei Jahren. Privatrechtlich kann man natürlich versuchen, sich den Schaden ersetzten zu lassen.
I.d.R. sagt dir die Zualssungsstelle auch telefonisch, ob eine Ummeldung stattgefunden hat, war jedenfalls bei mir so. Nach Verkauf habe ich dort einige Tage später immer Auskunft bekommen.
Die Versicherung kannst du meines Wissens kündigen. Wird das Fahrzeug dann nicht umgemeldet, ist es eine Fall für die Polizei, die versuchen wird, den Wagen zu finden und zwangsweise still zu legen.
--
Viele Grüße
Marcus
Moin Marcus
Danke deinem Hinweis- ich werde Morgen einmal die Behörden kontaktieren bzw meine Versicherung befragen. Bislang hatte ich noch nie Probleme- ich möchte auch die Sache nicht verdammen- bislang hat es im Bekanntenkreis immer super geklappt und ich hoffe noch das der neue Käufer mit dem Nachweis nur etwas schluderig war bzw ernste Probleme in der Familie vorrang hatten.
Dennoch bin ich etwas skeptisch, kein Feedback auf mehrere Mails zu erhalten
Mal sehen was Morgen am Telefon berichtet wird .
In Eigenregie zu handeln halte ich allerdings für eine schlechte Idee- was nützen mir rausgekratzte Landkreisstempel oder selbst entfernte Kennzeichen (rechtlich eh bedenklich)
ich selbst kann eh nichts ab/ummelden bzw der Käufer dann auch nicht mehr
--
Gräfliche Grüße vom Grafen
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| Geschrieben am 16.03.2008 um 17:37 Uhr  
| Hallo Graf
Er kann mit dem Wagen nicht mehr fahren und somit deine Versicherung nicht schädigen das ist Fakt. Den Wagen bzw kannst du mit den Nr-Schildern bei deiner Versicherung kündigen. Wir haben doch hier Versicherungskaufleute die dich Aufklären können z.b. unser Frank.
--
mfG Peter
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| Geschrieben am 17.03.2008 um 05:15 Uhr  
| Moin Peter
Die Versicherung ist mit dem Schreiben an diese schon gekündigt- es geht m.E. um die Steuer die weiterläuft und halt schon bezahlt ist- die Rückerstattung ab Verkaufsdatum wird somit weiter reduziert
Der Bursche hat sich am Woend immer noch nicht gemeldet- jetzt gibt es Dampf auf den Kessel
--
Gräfliche Grüße vom Grafen
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