Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forendoktor
Beiträge: 1960
User seit 30.03.2005
| |
|
Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenkaiser
Beiträge: 16846
User seit 11.09.2004
| |
|
Affiliate-Anzeigen:
|
|
|
Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenprinz
Beiträge: 7323
User seit 13.12.2002
| |
|
Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenkaiser
Beiträge: 13726
User seit 20.12.2001
| |
|
Affiliate-Anzeigen:
|
|
|
Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenkönig
Beiträge: 8600
User seit 17.04.2005
| Geschrieben am 14.12.2007 um 14:30 Uhr  
| Hi GONZO!
Oh mann, was fuer ein Mist. Mein echtes Mitgefuehlt! Tipps haben die anderen ja schon gute gegeben. Kann man nur hoffen, dass sich alles zum Guten fuer Dich wendet. Toi Toi Toi!
Gruesse,
Achim
--
R171 280 'Silberpfeil', iridium/schwarz, 7G+Tasten
Comand APS, DSM, Bilstein B16 PSS9
AMG Spoiler/Aerowings/KI/V8 ESD/Styling V | Antworten
Antworten mit Zitat
E-Mail an QT Moderatoren-Team informieren Themen-Abo bestellen |
|
|
Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenquartaner
Beiträge: 109
User seit 23.01.2007
| Geschrieben am 14.12.2007 um 14:46 Uhr  
| Moin Gonzo,
auch von mir "viel Glück"bei der Durchsetzung Deiner Ansprüche; ich habe eben mal mit meiner Versicherung gesprochen und folgende Auskünfte erhalten: Die sogenannte Nachhaftungszeit von Versicherungen beträgt 1 Monat ( Jupp geht allerdings von 3 Monaten aus).
Ansonsten müsstest Du privatrechtlich wohl wegen Sachbeschädigung gegen den Verursacher vorgehen. Das wäre aber allenfalls erfolgreich, wenn dieser auch zahlen könnte. Alternativ hilft dann nur die eigene Vollkasko oder, leider,leider das eigene Portemonnaie.
Falls Du rechtsschutzversichert bist:jetzt einschalten.
Gruß, falko | Antworten
Antworten mit Zitat
E-Mail an falko Moderatoren-Team informieren Themen-Abo bestellen |
|
|
Affiliate-Anzeigen:
|
|
|
Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenkaiser
Beiträge: 16846
User seit 11.09.2004
| Geschrieben am 14.12.2007 um 15:29 Uhr  
| Hallo,
Frage an die Versicherungsexperten: falls die Versicherung von der Leistung befreit wird, bedeutet das dann, dass der Fahrer haftet und nicht der Halter?
Oder ist der Halter dann dran, wenn der Fahrer nicht wissen konnte, dass der Wagen nicht versichert war?
Ich denke, es wird ein großer Unterschied sein, ob man das Geld vom Fahrer oder dem gewerblichen Halter einklagen will.
Gruß
Guido
--
*** SLK280 schwarz/schwarz *** | Antworten
Antworten mit Zitat
E-Mail an SLK172 Moderatoren-Team informieren Themen-Abo bestellen |
|
|
Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenfürst
Beiträge: 4142
User seit 23.09.2006
| Geschrieben am 14.12.2007 um 15:33 Uhr  
| Hi Gonzo,
echt scheiße sowas - da kann man nur irgendwie hoffen, das die Versicherungskündigung noch nicht allzu lange her ist.
Wer seine Versicherung schon nicht mehr bezahlen kann und sogar Fahrerflucht begeht, kann garantiert nachher nicht für den Schaden aufkommen.
Da hilft nur noch die eigene Vollkasko und natürlich (und das sollte man wirklich in Erwägung ziehen) Russen-Inkasso und solche Vereine.
Gruß
Gerhard
| Antworten
Antworten mit Zitat
E-Mail an Gerd122 Moderatoren-Team informieren Themen-Abo bestellen |
|
|
Affiliate-Anzeigen:
|
|
|
Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forendoktor
Beiträge: 1960
User seit 30.03.2005
| |
|
Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenkaiser
Beiträge: 10903
User seit 04.11.2004
| Geschrieben am 14.12.2007 um 16:13 Uhr  
| Moin Hannes!
Ohaaaa!
Kurierdienst ohne Versicherung? Was war das denn für ne Nase?
Shit sowas - und das kurz vor dem Jahreswechsel. Was mich immer annervt bei unverschuldeten Unfällen ist diese ganze Rennerei...!
Ich hoffe Du bekommst das alles zur Zufriedenheit geregelt.
Alles Gute dafür!!!
--
___________________________________
Viele Grüße aus Hamburgs Umland > Olaf
SLK 230 FL, Linaritblau inkl. SS-Posaune, Chromdings und hassunichgesehn...
Die Raute im Herzen... | Antworten
Antworten mit Zitat
E-Mail an Olaf M Moderatoren-Team informieren Themen-Abo bestellen |
|
|