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Klatsch und Tratsch » » Thema: Frage ebay Rechtskräftig oder nicht?
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   Tomm

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Beiträge: 1787
User seit 28.11.2001
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 Geschrieben am 05.11.2006 um 21:37 Uhr   
Hallo Hans,

ich kann deinen Ärger verstehen. Kläre aber mit RS-Versicherung erstmal ob, die Kosten übernommen werden.

Das Problem wird aber sein, dass Du von dem Käufer weiterhin verlagen musst seine Pflichten aus dem Kaufvertrag zu erfüllen. D.h. den Preis zu bezahlen und das Mopped abzuholen.

Wenn der Käufer sich trotz eines Schreiben von deinem Anwalt weiterhin weigert bleibt nur der Klageweg. Und das dauert bekanntlich laaaaaange.

Bis dahin kannst Du mit dem Mopped nix machen. Das ist das Problem.

Besser ist es in die Auktion eine sog. Vertragsstrafe von 20% des Kaufpreises aufzunehmen für den Fall, dass der Käufer seine pflichten auf dem Kaufvertrag nicht erfüllt. Dann kannst Du das Mopped an jemand anderes verkaufen und dem ursprünglichen Käufer etwas Ärger machen.

Gruß

Thomas

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   Olaf M

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Beiträge: 10889
User seit 04.11.2004
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 Geschrieben am 05.11.2006 um 22:23 Uhr   


Tomm schrieb:

Hallo Hans,

ich kann deinen Ärger verstehen. Kläre aber mit RS-Versicherung erstmal ob, die Kosten übernommen werden.

Das Problem wird aber sein, dass Du von dem Käufer weiterhin verlagen musst seine Pflichten aus dem Kaufvertrag zu erfüllen. D.h. den Preis zu bezahlen und das Mopped abzuholen.

Wenn der Käufer sich trotz eines Schreiben von deinem Anwalt weiterhin weigert bleibt nur der Klageweg. Und das dauert bekanntlich laaaaaange.

Bis dahin kannst Du mit dem Mopped nix machen. Das ist das Problem.



Sehe ich auch so. Bei dem Einschalten eines RA und somit einem schwebenden Verfahren ist das Mopped komplett auf Eis gelegt.

Wenn dann würde ich dem Anwalt sagen er sollte nur ein Schreiben auflegen indem steht das er, der Höchstbieter, mit dem Gebot ein rechtsverbindliches Geschäft eingegangen ist und der Anbieter bei Nichtzahlung erwägt ihn, den Höchstbieter, zu verklagen.

Mehr muss der RA ja gar nicht machen. Die Androhung selbst eröffnet m.E. kein Verfahren!

Der Sinn ist aber dann, dass der Höchstbieter erst einmal ein nettes Schreiben mit Briefkopf Deines RAs bekommt.

Btw: Die Klärung der Deckung würde ich auch vorher angehen, die VS macht da sicherlich gerne ein "Nein!"

--
Viele Grüße aus Hamburgs Umland ~ Olaf

SLK 230 FL, Linaritblau.
Ich geh dann mal frische Luft schnappen...

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   Schalke-Power

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Beiträge: 12887
User seit 21.11.2004
 Geschrieben am 06.11.2006 um 05:17 Uhr   
Hallo Hans

hatte ich mal bei einem Handy. Mir ging es ums Prinzip und der Typ hatte an dem Tag 3 Handys ersteigert und darüber schon 2 negative Bewertungen. Habe dann den Anwalt eingeschaltet. Als dann der Gerichtsvollzieher bei ihm vor der Tür stand, zahlte er

--
ciao Marco

"Schalker dürfen das......."

***http://forum.mwslk.de/***

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   lulu011

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Beiträge: 4684
User seit 28.08.2005
geprüftes Mitglied
 Geschrieben am 06.11.2006 um 09:57 Uhr   
Hi ich sehe das auch so, wenn das Motorrad auf Eis liegt ist mir das egal, mir geht es hier nicht um die Kohle das ist zweitrangig! Mir geht es ums Prinzip und ich werde da alles nötige tun um dem Käufer klar zu machen, das er nicht einfachso mir nicht's dir nicht's mal eben etwas ersteigern kann und dann nach mir die Sinflut!
Und wenn meine RSV nicht greift zahle ich das selber ein Brief kostet erstmal nicht die Welt mal schauen wir er darauf reagiert!
Gruß Hans

--
genieße jeden Tag so als wäre es dein letzter!

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Beiträge: 4470
User seit 08.05.2005
geprüftes Mitglied
 Geschrieben am 06.11.2006 um 13:00 Uhr   


lulu011 schrieb:

Und wenn meine RSV nicht greift zahle ich das selber ein Brief kostet erstmal nicht die Welt mal schauen wir er darauf reagiert!
Gruß Hans

--
genieße jeden Tag so als wäre es dein letzter!




Servas.

Also da würde ich mich nicht drauf verlassen. RA kann man auch nach Zeitaufwand beazhlen, .... und so ein Brief kann auch kosten. Rede da aus eigener Erfahrung....

--
Gruss, Karsten
___________________________________
Tuning ist...

...wenn's der Kenner sieht!
...kein Prollgehabe
...die schönste form seinen SLK zu ehren!

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   teamioli

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Beiträge: 2524
User seit 09.09.2004
 Geschrieben am 06.11.2006 um 14:47 Uhr   
Moin,

Schreiben von RA mit Fristsetzung, wenn abgelaufen - Vollstreckungsbeschluß über RA beim Amtsgericht beantragen und Vollstecken lassen.
Sönke

--
Zum offen fahren ist es nie zu kalt - nur zu nass.

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   Topper

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Beiträge: 446
User seit 30.09.2005
 Geschrieben am 07.11.2006 um 09:02 Uhr   
Hallo,

also ich kann nur eins sagen:
Finger weg von Streitereien. Ebay als Hilfe kannst du vergessen. Hier kommen nur Standartantworten, aber keine echte Hilfe.
Ich habe es einmal auf einen harten Streit ankommen lassen. Käufer zahlt einen lächerlichen Betrag von knapp 60,- Euro nicht. geht nun schon seit 14 Monate. Jetzt bekomme ich auch noch eine Einladung vom Amtsgericht für eine Zeugenaussage--- wegen 60 Euro. Solchen Leuten kann man(n) nur einen Kabelbrand im PC wünschen! Das beste die Sache vergessen, Artikel wiedereinstellen und fertig !

Gruß

Arno

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   slktorti

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Beiträge: 510
User seit 21.06.2005
 Geschrieben am 08.11.2006 um 02:58 Uhr   


Frank-WOB schrieb:
Ich habe auch schonmal die ortsansässige Polizeidienststelle angerufen und nachgefragt ob Mr.X bereits auffällig sei...das mailte ich ihm, in diesem Fall wars allerdings ein Verkäufer und schwupps war das Paket nach 2 Tagen da.

Es gibt überall schwarze Schafe...toi toi toi für dich.


Beste Grüße
Frank


--
Verschiedene Meinungen, unterschiedliche Auffassungen, ohne Kontraste gäbe es auch keine Farben und MBSLK.


Wenn Du dort eine Auskunft über Auffälligkeiten (noch dazu am Telefon) bekommen hast, haben die Beamten selbt ein Sraftatsbestand erfüllt.

--
Gruss Torsten
... die Wahrheit liegt irgendwo da draußen.

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   SLK172

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User seit 11.09.2004

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 Geschrieben am 10.11.2006 um 18:35 Uhr   


Frank-WOB schrieb:

Als VK bekommt man ja die Adresse des Käufers und dann habe ich das I-Net bemüht um an die Telefonnummer zu kommen, das hat meist geholfen das deutliche und überraschende Gespräch.

Wenn die Tel-Nr. nicht zu finden ist, dann über den Wohnort, die Strasse nette Nachbarn höflich darum bitten Mr.X einen Zettel unter der Tür durchzuschieben.

Ich habe auch schonmal die ortsansässige Polizeidienststelle angerufen und nachgefragt ob Mr.X bereits auffällig sei...das mailte ich ihm, in diesem Fall wars allerdings ein Verkäufer und schwupps war das Paket nach 2 Tagen da.


Hallo,

möchte mich an dieser Stelle mal für den guten Tip bedanken. Der scheint es gebracht zu haben in meinem Fall: ich hatte vor fast 2 Monaten einen Artikel um die 20 EUR verkauft und unvorsichtigerweise schon vor Eingang der Zahlung verschickt, weil ich anschließend ein paar Tage unterwegs war und die Käuferin nur positive Bewertungen hatte.

Zunächst passierte trotz Androhung von Mahnbescheid und Anzeige nichts. Anschließend habe ich eine schriftliche Mahnung per Einschreiben geschickt. Zuletzt habe ich der Käuferin über das Kontaktformular mitgeteilt, dass ich mich bei ihrem zuständigen Polizeirevier (in Berlin) über sie erkundigen werde (sie hatte in der Zwischenzeit von einem anderen Verkäufer eine negative Bewertung erhalten) und dass ich bei einer demnächst anstehenden Dienstreise vorbeischauen würde, um das Geld ggf. bar in Empfang zu nehmen. Falls sie nicht zu Hause wäre, würde ich einfach bei den Nachbarn klingeln...

Und was soll ich sagen? 3 Tage später war die Kohle da inkl. eingeforderter Einschreibegebühren

Gruß

Guido

--
*** http://www.slk-stuttgart.de ***

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