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Klatsch und Tratsch » » Thema: Deutsche Rechtsprechung |
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Diplomforenuser
Beiträge: 1285
User seit 15.10.2012
| Geschrieben am 12.10.2015 um 12:04 Uhr  
| In der Hauptstadt wurde ein mehrfach vorbestrafter LKW-Fahrer (Berufskraftfahrer) wegen fahrlässiger Tötung eines Radfahrers (bei für den LKW roter Ampel) zu einer Geldstrafe von 150 Tagessätzen a 35 € verurteilt. Den Führerschein durfte er behalten.
In was für einem Land leben wir eigentlich ?
Hans
--
Black is back and beautiful
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenobersekundaner
Beiträge: 357
User seit 10.12.2014
| Geschrieben am 12.10.2015 um 12:30 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von M102 am 12.10.2015 um 13:04 Uhr ]
...tja, in Zeiten, wo man ja " für die Schulden eines anderen Staates nicht aufkommen muss", laut gültigem EU-Gesetz, es aber dann doch tut, weil "Volksvertreter" (?!?!) es so entscheiden, und Banken -nicht ein Land!-damit gegen geltendes Recht "retten"....
...in Zeiten, wo jeder "Schuztsuchende" sich im EU-Eintrittsland melden und registrieren lassen müstse, aber trotzdem JEDER nun direkt ins Schlaraffenland D durchreisen kann, egal, ob Schutzsuchend, überprüft, registriert, aus sicheren Ländern kommend, oder auch nicht...
..in Zeiten wo die Demokratie aufgehoben wurde, weil ein "Mädchen" meint, OHNE RÜCKSICHT auf Verluste super-menschlich sein zu müssen, und die "humanitäre Katastrophe" *hahaha* im Urlaubsla...hupps...ääähh..nein...natürlich im Kriegsgebiet Ungarn zu verhindern, und dabei grundlegende Gesetze im Stile eine Diktators missachtet und alleine entscheidet ...
....WUNDERN dich da etwa solche Urteile???
Mich wundert und überrascht in diesem Land nix mehr!
VG
Michael
...mittlerweile fast -aber auch nur fast- der Meinung, dass unsere Bundeskanzler bzw. -innen, Familie MIT Kindern haben MÜSSEN, damit die nicht so zukunftsneutral Entscheidungen treffen können..*hüstel* | Antworten
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Schreiberlevel: Forenabiturient
Beiträge: 852
User seit 17.03.2015
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... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenstudent
Beiträge: 1151
User seit 27.06.2015
| Geschrieben am 12.10.2015 um 12:51 Uhr  
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AndreaManuela schrieb:
Au - jetzt weiß ich auch die Antwort: in Deutschland!
--
r170 SLK 230, Lenkrad auf der Fahrerseite, 4 Räder, 2 Sitze, 1 Auspuff - und er ist GELB!
fast richtig, es muss heißen "Bananenrepublik Deutschland "
Aber das mit dem Kraft (oder besser Tod-)fahrer ist schon hart.....
Bestimmt bekommt er von seinem Chef noch eine höhere Strafe als von dem unabhängigen Richter....
Schließlich hat er dessen Eigentum beschädigt( bzw mit Blut verschmiert) und seine Zeitvorgabe nicht eingehalten......
Gilt die Kontrolle nach dem Unfall denn wenigstens als Ruhezeit damit er anschließend sich wieder auf die Jagd machen kann ?
Gruß UC
--
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Das Überflüssige ist eine sehr notwendige Sache (Voltaire)
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Beiträge: 16839
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Schreiberlevel: Diplomforenuser
Beiträge: 1285
User seit 15.10.2012
| Geschrieben am 12.10.2015 um 13:58 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von Madmax am 12.10.2015 um 14:35 Uhr ]
SLK172 schrieb:
Hallo Hans,
hast du bitte eine Quellenangabe? Ohne die genaueren Umstände zu kennen, finde ich eine Beurteilung solcher Fälle grundsätzlich schwierig.
Gruß
Guido
Klar doch: aus dem heutigen Tagesspiegel Checkpoint, dem täglichen Infoservice aus der Hauptstadt von Absurdistan. Hatte ich vor kurzem hier empfohlen...unglaublich was da alles drin steht über den täglichen Wahnsinn in Berlin.
Gruß Hans
--
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Beitrag von:
User existiert nicht mehr bei MBSLK.de | Geschrieben am 12.10.2015 um 15:01 Uhr  
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Hamilkar Barkas schrieb:
SLK172 schrieb:
Hallo Hans,
hast du bitte eine Quellenangabe? Ohne die genaueren Umstände zu kennen, finde ich eine Beurteilung solcher Fälle grundsätzlich schwierig.
Gruß
Guido
Klar doch: aus dem heutigen Tagesspiegel Checkpoint, dem täglichen Infoservice aus der Hauptstadt von Absurdistan. Hatte ich vor kurzem hier empfohlen...unglaublich was da alles drin steht über den täglichen Wahnsinn in Berlin.
Gruß Hans
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Hallo,
es ist schwierig hier ein passendes Statement abzugeben, da der Artikel zu wenig hergibt, um ein Bild über die Gesamtumstände zu haben und dieses Bild ist sehr wichtig.
Ansonsten spekuliere ich mal, dass er seine Fahrerlaubnis behalten durfte, da er ansonsten weder die Geldstrafe, noch das Schmerzensgeld für die Nebenklägerin hätte bezahlen können, da er LKW-Fahrer ist.
Ich bin aber fest davon überzeugt, dass ihm die Verwaltungsbehörde wegen des Rotlichtverstoßes noch ein Fahrverbot ausspricht, da es 4 Sekunden waren, gehe ich mal von 3 Monaten aus.
Damit ist ihm aber nicht die Fahrerlaubnis entzogen und er kann mit der Behörde vereinbaren, dass das Fahrverbot nur für privat gilt und er ansonsten trotzdem LKW fahren darf.
Gruss
Michael
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User seit 27.06.2015
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Schreiberlevel: Forenfürst
Beiträge: 4976
User seit 26.09.2011
| Geschrieben am 12.10.2015 um 18:31 Uhr  
| Doch,bei uns durfte ein Fahrer 2 Monate nur den LKW fahren weil die Firma nicht solang auf ihn verzichten konnte. 1Monat war er im Urlaub.
Mein Kolege(Instandhalter und wie ich auch Bereitschaft) ist damit nicht durchgekommen trotz Schreiben der Firma das er auch nachts vom Land zu uns kommen muß und es da keine öffentlichen Verkehrsmittel gibt.
Ich sach ja-Selbst schuld,nie so schnell das es den Lappen kostet.
Dabei ist die lösung garnicht so weit weg.Mein Kolege wurde für 800 Euro im Monat gefahren.War ein Dienst aus dem Internet. | Antworten
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