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| Geschrieben am 15.03.2008 um 12:30 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von Graf Zahl am 15.03.2008 um 12:34 Uhr ]
Moin..
Möchte mich nach einer Ab/Ummeldung eine KFZ nach dem Verkauf erkundigen- welche Möglichkeiten habe ich zu erfahren ob der Käufer dieses schon getan hat ?
Gem. Kaufverstag wird immer von einer "unverzüglichen Ummeldung" gesprochen- meines Wissens heißt das 2 Werktage-- nun habe ich bislang vom Käufer keinen Nachweis darüber erhalten obwohl dieser Nachweis verbindlich im Kaufvertrag festgehalten wurde. Email Nachfragen wurden leider nicht beantwortet
Zum Glück habe ich einen vierfachen Kaufvertrag erstellen lassen wobei zwei Ausführungen an die Zulassungsstelle und Versicherung geschickt wurden- dieses habe ich schon vor einer Woche erledigt .
Hat einer Infos wie diese Stellen damit umgehen ? Wird das zeitnah verfolgt ? Welche Möglichkeiten habe ich herauszufinden ob eine Ab/Ummeldung bereits erfolgte und wenn nein--- ob ein Besuch beim Anwalt nach dieser Zeit schon möglich ist ?. Rechtsschutz zum Glück vorhanden
***Offtopic-- die Signatur fehlt schon wieder; ferner besteht keine Möglichkeit diese nachträglich anzuhängen- der Bug sollte behoben werden***
Also dann manuelle Grüße aus der Stadt mit Has' und Igel,
Grüße vom Grafen | Antworten
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| Geschrieben am 15.03.2008 um 12:41 Uhr  
| Hallo,
ich kann Dir leider keiner genauen Infos geben. Aber als ich meinen SLK im Sommer 2007 privat verkauft habe, wurde vorher auch im Vertrag folgender Satz eingabut: "Der Käufer verpflichtet sich, das Fahrzeug schnellstmöglich umzumelden". Ich hatte glücklicherweise einen seriösen Käufer, der mir die Ummeldung später noch per E-Mail bestätigte. Da der Wagen in eine ganz andere Stadt ging und ein neues Kennzeichen bekam, war mein altes Kennzeichen schon nach vier Tagen wieder im Internet zu reservieren, was mir die Um- bzw. Abmeldung bescheinigte. Schau doch mal, ob Dein altes Kennzeichen wieder frei ist (http://www.wunschkennzeichen.de). Ansonsten kommen auch später noch Unterlagen von der Versicherung, die die Ummeldung quasi bescheinigen.
--
Gruß, S.
...wartet auf den SLK 200 K MOPF. Liefertermin: Mai | Antworten
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| Geschrieben am 15.03.2008 um 12:48 Uhr  
| Moin, wartender Mopf Eigner
Danke für den Tipp mit dem Wunschkennzeichen..das Fahrzeug ging in einen anderen Landkreis und könnte folgedessen tatsächlich dort in der Suche auftauchen...
Mal schauen...
--
Gräfliche Grüße vom Grafen
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| Geschrieben am 15.03.2008 um 14:04 Uhr  
| Hallo Graf,
das ist immer wieder ein Problem, das noch zugelassene Auto zu verkaufen.
Sollte der Käufer das Fahrzeug nicht ummelden, fährt er weiter auf deine schon bezahlte Versicherung und Steuer.
Du kannst das Fahrzeug nicht abmelden, da die der Brief und die Kennzeichen fehlen.
Die Versicherung und Zulassungsstelle anschreiben, ist nur ein Hinweis für diese, hat aber keine rechtliche Folge oder gar Abmeldung zur Folge.
Ruf doch einfach bei der Zulassungsstelle an, schilder dein Problem, die geben dir dann Auskunft, ob das Fahrzeug schon abgemeldet ist.
Gruß
Jupp
--
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Fahr nie schneller als dein Schutzengel fliegen kann! | Antworten
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| Geschrieben am 15.03.2008 um 14:18 Uhr  
| Moin Jupp
Ein Problem war das bislang noch nie- weder als Käufer noch als Verkäufer.
Werde mal versuchen am Montag auf der Zuslassungsstelle anzurufen; hoffe weiterhin auf eine Email des Käufers und auf weitere Infos von Euch
--
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| Geschrieben am 15.03.2008 um 14:46 Uhr  
| Moin Jupp
Nach einiger Recherche im Web besteht die Möglichkeit einer Zwangsstillegung nach §29 C-- ob der Wagen schon umgemeldet wurde kann auch die Polizei mitteilen.
--
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User existiert nicht mehr bei MBSLK.de | Geschrieben am 15.03.2008 um 17:27 Uhr  
| Ich habe bisher konsequent mein FZG selbst abgemeldet, bevor ich es verkauft habe. Ich sehe keinen Grund, warum man wildfremden Menschen in so einer Sache vertrauen sollte. Da hängen mir zu viele mögliche Kosten dran, wenn's der Neubesitzer drauf anlegt.
Man kann das neuerworbene FZG ja schließlich mit einem Kurzzeitkennzeichen überführen.
--
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Heutzutage ist man schon Individualist, wenn man sein Auto im Serienzustand beläßt. | Antworten
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