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Klatsch und Tratsch » » Thema: Garage durch Falschparker zugeparkt................ |
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenuntersekundaner
Beiträge: 287
User seit 04.07.2005
| Geschrieben am 18.02.2008 um 13:23 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von TealC am 18.02.2008 um 20:07 Uhr ]
Hallo,
ich könnte was wir hier in Deutschland für Gesetze haben.
Komm ich am Samstag um 22:00 Uhr nach Hause und möchte in die Tiefgarage fahren (Tiefgarage mit insgesamt 40 Stellplätzen).
Diese war aber von einem Mercedes CLK zugeparkt. Hab natürlich erstmal auf die Hupe gedrückt, in der Hoffnung, das der Fahrer irgendwo blos kurz einen Besuch abstattet und gleich wieder wegfährt.
Pustekuchen, nach mehrmaligen gehupe um 22:00 Uhr kam niemand, also hab ich die Polizei gerufen.
Diese kam relativ schnell und machte eine Halteranfrage über die Zentrale.
Der CLK-Fahrer war aber nicht zu erreichen und auch nicht in der Nähe wohnhaft. Die Polizisten steckte Ihm ein Ticket von 15,- Euro an die Scheibe und ich fragte ob dieser nun Abgeschleppt wird.
Da sagen die, nein das dürften Sie nicht und wenn ich einen Abschleppdienst beauftarge, müsse ich diesen selber zahlen und von dem Falschparker die Kosten wieder einholen.
HÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄ
Was soll das denn??? Wegen dem komm ich nicht zu meinem Eigentum (Garage) und die Polizei kann nichts machen??
Sie meinten nur wenn ich rausfahren müßte, dann könnten Sie Ihn Abschleppen lassen, aber nur, wenn ein besonderer Grund vorliegt.
Also manchmal könnt ich ko..en wenn ich das höre.
Da hat einer mehr Rechte als Falschparker wie sonst einer.
Ne, ne armes Deutschland sag ich da nur.
P.S.: Hab mich inzwischen wieder beruhigt
--
Gruß
Armin
--
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenkaiser
Beiträge: 10901
User seit 04.11.2004
| Geschrieben am 18.02.2008 um 13:56 Uhr  
|
delphin_diver schrieb:
Da sagen die, nein das dürften Sie nicht und wenn ich einen Abschleppdienst beauftarge, müsse ich diesen selber zahlen und von dem Falschparker die Kosten wieder einholen.
Moin!
So steht es geschrieben, egal ob einer vor Deiner Garage parkt oder z.B. auf Deinem Stellplatz steht.
Sonst wollte keiner rein oder raus?
--
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forendoktor
Beiträge: 1652
User seit 22.06.2005
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenritter
Beiträge: 3843
User seit 08.08.2005
| Geschrieben am 18.02.2008 um 14:17 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von ABC am 18.02.2008 um 14:17 Uhr ]
Hallo Armin,
ich verstehe die Aufregung nicht, der Halter hätte Dir die Abschleppkosten doch erstatten müssen, es geht doch nur um das Ausfallrisiko! Oder erwartest Du, dass der Staat dies für Dich übernimmt?
--
Grüße
ABC
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenuntersekundaner
Beiträge: 287
User seit 04.07.2005
| Geschrieben am 18.02.2008 um 14:19 Uhr  
| Hallo O.L.A.F.,
ne, sonst wollte wohl anscheinend keiner rein oder raus zu diesem Zeitpunkt.
Da hat der CLK-Fahrer wohl glück gehabt, dass ich der einzigste war.
O.L.A.F. schrieb:
delphin_diver schrieb:
Da sagen die, nein das dürften Sie nicht und wenn ich einen Abschleppdienst beauftarge, müsse ich diesen selber zahlen und von dem Falschparker die Kosten wieder einholen.
Moin!
So steht es geschrieben, egal ob einer vor Deiner Garage parkt oder z.B. auf Deinem Stellplatz steht.
Sonst wollte keiner rein oder raus?
--
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Gruß
Armin
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Schreiberlevel: Forenkönig
Beiträge: 7678
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Schreiberlevel: Forendoppeldoktor
Beiträge: 2118
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Schreiberlevel: Forendoktor
Beiträge: 1960
User seit 30.03.2005
| Geschrieben am 18.02.2008 um 15:33 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von guterrat am 18.02.2008 um 16:31 Uhr ]
Hallo,
warum wundern wir uns über einen solchen oder ähnlichen Vorfall.
Wir, die Autofahrer, haben mit unserer Rechtschutzversicherung dafür gesorgt, als Falschparker, dass das Gesetz in dieser Art verwässert worden ist.
Ursprünglich war das ein klarer Fall zum Abschleppen. Aber durch zu viele Einsprüche, wo der Eine oder Andere Recht bekam ist alles so verwässert.
Vor Gericht hat man schließlich Anspruch auf ein Urteil, nicht auf Recht. Sollte dann Recht und Richtig zusammentreffen ist das ein Glücksfall.
Gruß
Jupp
--
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Beitrag von:
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Schreiberlevel: Forenfürst
Beiträge: 4142
User seit 23.09.2006
| Geschrieben am 18.02.2008 um 16:07 Uhr  
|
ABC schrieb:
... der Halter hätte Dir die Abschleppkosten doch erstatten müssen, es geht doch nur um das Ausfallrisiko! Oder erwartest Du, dass der Staat dies für Dich übernimmt? ...
Hi,
leider ist aber in der heutigen Zeit nicht sichergestellt, das der "Falschparker" die Abschleppkosten auch bezahlen kann. Und sicherheitshalber sein Auto verwerten, darf man leider auch nicht. Und da ist das Problem.
--
Gruß
Gerhard
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Beitrag von:
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Schreiberlevel: Forendoktor
Beiträge: 1858
User seit 07.11.2003
| Geschrieben am 18.02.2008 um 17:50 Uhr  
| Hallo Armin,
das kenn ich auch, mindestens einmal im Jahr verwechselt jemand die Einfahrt zum Innenhof mit 4 Garagen mit einem Parkplatz. Da aber diese Einfahrt mit behördlichem Siegel als Feuerwehreinfahrt zu einem zweiten Haus erklärt ist, wird dann durch den Hausmeister die Polizei verständigt und abgeschleppt ... bei Feuerwehreinfahrt geht das gaaaanz schnell. Mir aber zu langsam und ich bin froh, dass der Gehsteig breit genug ist um die 5m nach rechts zur nächsten Ausfahrt zu gelangen - nein, ich fahr nicht auf dem Gehsteig, ich trage dann mein Auto auf Händen
Ach ja, das einzige was mir einfällt zu solchen Autofahrern, einfach mal etwas aus der Hand rutschen lassen, hilft garantiert wie man sieht:
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