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... ist OFFLINE
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User existiert nicht mehr bei MBSLK.de | Geschrieben am 05.11.2006 um 15:14 Uhr  
| Moin moin Hans,
wie Ron bereits richtig erwähnt hat ist der Höchstbietende, der Käufer einen verbindlichen und rechtsgültigen Vertrag mit Dir eingegangen.
Anwaltskosten sind nicht ohne, daher würde ich erstmal mit Ebay in Kontakt treten und die Sachlage schildern.
Wenn Ebay Dir dann die Gebühren erstattet hast du zumindest keine finanziellen Nachteile.
Ich bin bei Ebay ziemlich umtriebig und hatte auch so einige Pappnasen die nicht bezahlen wollten, bzw. sich nicht meldeten.
Als VK bekommt man ja die Adresse des Käufers und dann habe ich das I-Net bemüht um an die Telefonnummer zu kommen, das hat meist geholfen das deutliche und überraschende Gespräch.
Wenn die Tel-Nr. nicht zu finden ist, dann über den Wohnort, die Strasse nette Nachbarn höflich darum bitten Mr.X einen Zettel unter der Tür durchzuschieben.
Ich habe auch schonmal die ortsansässige Polizeidienststelle angerufen und nachgefragt ob Mr.X bereits auffällig sei...das mailte ich ihm, in diesem Fall wars allerdings ein Verkäufer und schwupps war das Paket nach 2 Tagen da.
Es gibt überall schwarze Schafe...toi toi toi für dich.
Beste Grüße
Frank
--
Verschiedene Meinungen, unterschiedliche Auffassungen, ohne Kontraste gäbe es auch keine Farben und MBSLK. | Antworten
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... ist OFFLINE
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| Geschrieben am 05.11.2006 um 16:36 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von O.L.A.F. am 05.11.2006 um 16:37 Uhr ]
...wenn ein Zweitbieter ein ähnliches Angebot gemacht hat frage den ob er kaufen möchte. Vorher mußt Du allerdings den Höchstbieter fragen ob er vom Kauf zurücktreten will.
Ansonsten storniere alles über eBay (vor allem wg. der Anrechnung Deiner Gebühren) und stelle das Bike neu rein. Dieser Vorgang dauert allerdings seine Zeit...
Ist Streßfreier als mit dem Anwalt rumzuschießen.
--
Viele Grüße aus Hamburgs Umland ~ Olaf
SLK 230 FL, Linaritblau.
Ich geh dann mal frische Luft schnappen...
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| Geschrieben am 05.11.2006 um 17:13 Uhr  
| Hallo!
von welchem Zeitraum reden wir denn?
Ein Verkäufer kann bis zu 45 Tage nach Angebotsende (also dem Tag, an dem Käufer und Verkäufer einen rechtsverbindlichen Vertrag über den Verkauf bzw. Kauf des Artikels eingegangen sind) eine Unstimmigkeit wegen eines nicht bezahlten Artikels bei ebay melden. Laut geltender Rechtsauffassung muss der Verkäufer nach Angebotsende 7 Tage bis zur Meldung einer solchen Unstimmigkeit vergehen lassen.
Falls der Käufer zum Zeitpunkt deiner Meldung kein angemeldetes Ebay-Mitglied mehr sein sollte, erhält der Käufer eine Verwarnung wegen eines nicht bezahlten Artikels und der Verkäufer erhält eine Gutschrift der Verkaufsprovision, ohne weitere Schritte unternehmen zu müssen.
Liebe Grüße! | Antworten
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User seit 19.09.2006
| Geschrieben am 05.11.2006 um 18:20 Uhr  
| Hi, Du bist zwar im Recht, aber selbst wenn der Die das Mopped abnehmen muß und der will eigendlich gar nicht, wir er versuchen das Haar in der Suppe zu finden um den Kauf zu wandeln. Mit anderen Worten viel Ärger. Mail doch mal dem zweiten Bieter an, (wenn`s Dir reicht)
--
Gruss, Mattes "Zeige nie einem Esel eine unfertige Arbeit" | Antworten
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Schreiberlevel: Forenfürst
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User seit 28.08.2005
| Geschrieben am 05.11.2006 um 21:22 Uhr  
| Hi also eine Rechtsschutzversicherung habe ich zum Glück, den Zweitbieter habe ich geschrieben kein Interesse mehr! Und so einfach will ich es dem Käufer nicht machen, das sollte man sich vorher überlegen ob ich 2500Euro ausgeben will oder nicht! Ich habe auch geschrieben das Fahrzeug muß nach 7 Tagen abgeholt und Bar bezahlt werden! Sollte das bis dahin nicht erfolgen werde ich mir einen Anwalt nehmen da ich Zeit habe und ich dem Käufer gerne ein paar Unannehmlichkeiten machen möchte! Denn ich finde sowas eine Sauerau so nimmt man wirklich interessierten die Möglichkeit! Und sowas sollte nicht ungestraft bleiben sonst macht ja bald wirklich jeder was er will bei ebay!
Gruß Hans
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genieße jeden Tag so als wäre es dein letzter! | Antworten
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| Geschrieben am 05.11.2006 um 21:35 Uhr  
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lulu011 schrieb:
Hi also eine Rechtsschutzversicherung habe ich zum Glück, den Zweitbieter habe ich geschrieben kein Interesse mehr! Und so einfach will ich es dem Käufer nicht machen, das sollte man sich vorher überlegen...
Na denn, übergebe das Deinem Anwalt. Allerdings wird die Sache dann auch einiges dauern...
Ich finde solche Bieter auch zum allerdings habe ich das Problem zum Glück noch nie gehabt.
--
Viele Grüße aus Hamburgs Umland ~ Olaf
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Ich geh dann mal frische Luft schnappen...
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