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Beitrag von:
User existiert nicht mehr bei MBSLK.de | Geschrieben am 05.05.2004 um 21:38 Uhr  
| ich kann mir nur vorstellen wenn du zum tüv fahren solltest zum eintragen (kosten ???kann nicht die welt kosten) werden die wohl nix sagen .
so kenn ich des von erzählungen die mit pkw hingefahren sind wo des auto komplett umgebaut wurde , irgendwie muß man ja hin . tragen is wohl nicht ... bzw ein anruf beim tüv kann da wohl helfen ....
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| Geschrieben am 05.05.2004 um 21:49 Uhr  
| Hallo Theo,
eBay-Schotts sind sicher deutlich günstiger als die, die wir hier in der Community empfehlen, nicht alle sind allerdings zwecks Reflektionsvermeidung nach hinten schräggestellt, und vor allem gibts nicht für alle 'ne ABE oder ein Gutachten.
Ohne entsprechende Unterlagen wirds mit der Eintragung beim TÜV schwierig, die normale Eintragung für 35 euro auf Gutachten-Basis fällt wohl aus.
Dir bleibt nur die Alternative, ohne entsprechende Legalisierung mit dem Teil rumzufahren - das ist halt der Preis des 'Schnäppchens' - oder Dir ein Windschott mit ABE oder Gutachten zuzulegen, wenn Dir die Eintragung dann doch so wichtig ist.
Daß SLK-Fahrer auf eBay günstig Zubehörteile ergattern und nachher nach Gutachten oder Legalisierungsmöglichkeiten suchen, ist keine Seltenheit (siehe neben Windschotts Chrombügel, Felgen etc) und endet regelmäßig in einer Diskussion über die Fahrzeug-Betriebserlaubnis und Versicherungsdeckungen.
Gruß
Micha
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Gründungsmitglied und Mitpräsident der Schwalbacher Gespräche | Antworten
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User seit vor Apr. 03
| Geschrieben am 05.05.2004 um 22:05 Uhr  
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Theo001 schrieb:
Hallo,
hat Die Polizei schonmal bei einer Kontrolle nach der ABE des (Plexi)Windschotts gefragt?
Was passiert einem wenn der Herr in Grün einen schlechten Tag hat und man diese ABE nicht vorweisen kann?
Gruß
Theo
Hallo Theo,
hier ein Auszug aus StVZO § 40 +§ 22a :
Sämtliche Scheiben - ausgenommen Spiegel sowie Abdeckscheiben von lichttechnischen Einrichtungen und Instrumenten - müssen aus Sicherheitsglas bestehen. Als Sicherheitsglas gilt Glas oder ein glasähnlicher Stoff, deren Bruchstücke keine ernstlichen Verletzungen verursachen können. Scheiben aus Sicherheitsglas, die für die Sicht des Fahrzeugführers von Bedeutung sind, müssen klar, lichtdurchlässig und verzerrungsfrei sein.
§ 22a Bauartgenehmigung für Fahrzeugteile
Der § 22a Absatz 1 Nr.3 StVZO fordert eine allgemeine Bauartgenehmigung für Scheiben aus Sicherheitsglas und Folien auf Scheiben (Nachweis eines definierten Bruch- und Festigkeitsverhaltens; definierte lichttechnische Eigenschaften, usw.).
Fahrzeugteile, die in einer amtlich genehmigten Bauart ausgeführt sein müssen, dürfen zur Verwendung im Geltungsbereich dieser Verordnung nur feilgeboten, veräußert, erworben oder verwendet werden, wenn sie mit einem amtlich vorgeschriebenen und zugeteilten Prüfzeichen gekennzeichnet sind.
Cu
Harald
--
Http://Liedtkeh.bei.t-online.de
http://www.Windschott-design.de | Antworten
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User seit 29.02.2004
| Geschrieben am 05.05.2004 um 22:18 Uhr  
| Hallo Micha, hallo Harald,
dass ich mich auf dünnen Eis bewege, weiss ich, deshalb die Frage.
Auch stimmt es mit den Refektionen, da das Schott 90 Grad steht.
Was ich wissen wollte ist, sagt der nette Herr in grün i.d.R. nur "Du,
Du, Du" und "ausbauen" beim ersten Mal oder sind gleich viele Euronen (vieleicht so viele wie ein Schott mit ABE kostet) und ggf Punkte fällig?
Auch was Harald anschneided, wie sieht es bei einem Unfall (auch unverschulded) aus?
Quintessenz: sofort raus oder sparen und solange mit dem Schott ohne ABE?
(Erwarte natürlich keine Rechtsberatung sondern nur Meinungen und Erfahrungen)
Danke
Theo | Antworten
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User seit 21.03.2004
| Geschrieben am 05.05.2004 um 22:28 Uhr  
| Frage: Lohnt sich das Schwitzen und die Ungewissheit für die paar Euro "Ersparnis"? Möchtest Du dich nicht im Fall eines Falles sicher fühlen? Angenommen es kommt zum Crash und Du gehst danach zum Chirurg um Dir dein Kopf zusammensetzen zu lassen...? Wäre es das Wert?
Würde es begutachten lassen oder gegen was brauchbares tauschen
Grüße
Stephan
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