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... ist OFFLINE
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User seit 18.05.2012
| Geschrieben am 20.05.2012 um 21:25 Uhr  
| Hallo,
anscheinend braucht man ja für ein Plexiglas Windschott keinerlei ABE oder TÜV Gutachten. Meine Frage:
Dann müsste man das Windschott doch ohne Probleme mit Tönungsfolie, wie sonst z.B. Heckscheiben, bekleben dürfen, oder?
Danke für eure Antworten. |
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenkaiser
Beiträge: 19124
User seit 26.07.2000
| Geschrieben am 20.05.2012 um 21:49 Uhr  
| Was bringt dich zu der Aussage, das man für ein Windschott keine ABE/Gutachten braucht? Die Gutachten die es gibt wurde bestimmt nicht erstellt, weil noch etwas Restbudget übrig war...
Gude, Olli.
--
"Es ist heilsam, sich mit farbigen Dingen zu umgeben. Was das Auge freut, erfrischt den Geist, und was den Geist erfrischt, erfrischt den Körper."
Prentice Mulford (1834 - 1891) |
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Schreiberlevel: Forengrundschüler
Beiträge: 32
User seit 18.05.2012
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... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenkaiser
Beiträge: 10903
User seit 04.11.2004
| Geschrieben am 20.05.2012 um 22:50 Uhr  
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Knoedl schrieb:
die aussage kommt hier aus dem forum! keine angst, die hab ich mir net aus den fingern gesaugt
Moin!
Es gibt aber sehr wahrscheinlich andere User die sich solche Aussagen aus den Fingern gesaugt haben und selbiges dann zum Besten geben...!
Ob Du bei einem WS mit (Festigkeits-) Gutachten etc. eine Tönungsfolie raufkleben kannst könnte Dir sehr wahrscheinlich ein TÜV-Prüfer beantworten.
--
Viele Grüße aus dem Süden von Hamburg >> Olaf
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Schreiberlevel: Forengrundschüler
Beiträge: 32
User seit 18.05.2012
| Geschrieben am 20.05.2012 um 22:53 Uhr  
| also irgendwie hatte ich mich schon darauf verlassen hier RICHTIGE antworten zu erhalten. braucht man nun für ein Windschott eine ABE oder nicht?
Unabhängig davon dürfte es doch egal sein ob ich eine zugelassene Tönungsfolie für die Heckscheibe dann auf ein Windschott klebe, oder nicht?
Jetzt bin ich noch mehr verwirrt |
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Schreiberlevel: Forenkaiser
Beiträge: 10903
User seit 04.11.2004
| Geschrieben am 20.05.2012 um 23:47 Uhr  
|
Knoedl schrieb:
also irgendwie hatte ich mich schon darauf verlassen hier RICHTIGE antworten zu erhalten. braucht man nun für ein Windschott eine ABE oder nicht?
Moin!
Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
B. Fahrzeuge
III. Bau- und Betriebsvorschriften
§40 Scheiben, Scheibenwischer, Scheibenwascher, Entfrostungs- und Trocknungsanlagen für Scheiben
(1) Sämtliche Scheiben - ausgenommen Spiegel sowie Abdeckscheiben von lichttechnischen Einrichtungen und Instrumenten - müssen aus Sicherheitsglas bestehen. Als Sicherheitsglas gilt Glas oder ein glasähnlicher Stoff, deren Bruchstücke keine ernstlichen Verletzungen verursachen können. Scheiben aus Sicherheitsglas, die für die Sicht des Fahrzeugführers von Bedeutung sind, müssen klar, lichtdurchlässig und verzerrungsfrei sein.
Das wäre eine RICHTIGE Antwort die nicht diskutierbar ist!
Wer sich ein x-beliebiges WS dranbaut das kein Festigkeits- bzw. Beständigkeitsgutachten hat kann im Falle eines Bruchs oder "wegfliegen" bei hohen Geschwindigkeiten bösen Ärger bekommen wenn dadurch Dritte geschädigt werden.
Die Frage zur Folie kann ich Dir nicht beantworten...!
--
Viele Grüße aus dem Süden von Hamburg >> Olaf
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Schreiberlevel: Forenstudent
Beiträge: 1087
User seit 08.12.2010
| Geschrieben am 21.05.2012 um 10:07 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von hausrocker am 21.05.2012 um 10:08 Uhr ]
Meine Lieblingsdiskussion.
Ich bin der Ansicht, dass das Windschott keine Scheibe im Sinne von Heck-, Windschutz- oder Seitenscheibe ist. Daher zieht auch die Vorschrift für Scheiben hier nicht.
Es ist meiner Argumentation ein "Innenanbauteil" und für diese Baugruppe braucht man weder eine ABE noch eine TÜV Eintragung oder TÜV Abnahme.
Das mit "Innenanbauteil" ist auch die Aussage von einem befreundeten TÜV Prüfer, der seinen TÜV Prüfer Ausbilder dafür gefragt hat. (Habe ich nicht schriftlich, aber darauf würde ich mich bei ner Polizeikontrolle mit absoluter Sicherheit berufen).
Bei fast allen Herstellern, die teure Windschotts bauen liegt auch keine ABE bei, sondern ein Gutachten (vom TÜV) dass eben keine ABE oder Eintragung notwendig ist. Diese Bescheinigung ist an sich universell nutzbar.
Die Hersteller, die eine ABE dabei haben, haben meiner Ansicht nach eine falsche oder alte EU Richtlinie angewand und sich ihr Produkt nach einer Richtlinie zertifizieren lassen, die an sich gar nicht passt.
Der komplette Thread ist hier, wo das noch detailierter von mir analysiert wurde, inkl. meiner Argumentation und Begründung:
http://tinyurl.com/cq6gqdj (MBSLK Link)
Und zu Tönung: Durch den originalen "Strumpf" kann man ja noch viel weniger durchsehen.
Selbst eine ABE die eine bestimmte Festigkeit bestätigt bringt einem übrigens meiner Ansicht nach gar nichts, wenn einem das Teil bei 200 km/h auf der Autobahn fliegen geht und das Fahrzeug hinter einem beschädigt. Für den Schaden ist man trotzdem verantwortlich. Egal ob mit oder ohne ABE, TÜV Eintragung oder sonstwas. Genau so auch, wenn man seinen Auspuff mit E-Prüfzeichen verliert. Da greift wohl nämlich immer sonst StVO §1(2):
StVO §1:
§ 1 Grundregeln
(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
(2) Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.
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Schreiberlevel: Forenoberprimaner
Beiträge: 528
User seit 05.10.2011
| Geschrieben am 21.05.2012 um 10:26 Uhr  
| Moin Moin
Hallo Hausrocker ich bin da voll und ganz Deiner Meinung, das hat mein TÜV Heini mir auch gesagt.
Allerdings hast Du noch etwas vergessen:
Das wäre eine RICHTIGE Antwort die nicht diskutierbar ist!
--
Lever dood as Slaav
Holger
Ostfriesen sind halt so
SLK 170 320er & Cl 203 Sportcoupe 200K & XVS 1100 Dragstar |
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Beitrag von:
User existiert nicht mehr bei MBSLK.de | Geschrieben am 21.05.2012 um 10:43 Uhr  
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"" anscheinend braucht man ja für ein Plexiglas Windschott keinerlei ABE oder TÜV Gutachten. Meine Frage:
Dann müsste man das Windschott doch ohne Probleme mit Tönungsfolie, wie sonst z.B. Heckscheiben, bekleben dürfen, oder? ""
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Man darf, meiner Meinung nach ... man darf es sogar völlig zukleben!
Ebenso darf man die Heckscheibe undurchsichtig machen weil, der SLK hat ja links und rechts einen Aussenspiegel und das ist in einem solchen Fall Vorschrift!
Bitte korrigiert, wenn ich voll daneben liege!
Gruss aus Siegen
Dieter |
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Beiträge: 899
User seit 03.05.2011
| Geschrieben am 21.05.2012 um 10:43 Uhr  
| Ich denke auch, dass der Hausrocker mit seinen Ausführungen Recht hat.
Ich überlege ebenfalls, mir das Glaswindschott hier aus dem Forum zuzulegen. Ich persönlich würde es aber keinesfalls mit Folie bekleben, da ich mir die teuer erworbenen Vorteile (gute Sicht nach hinten & unauffällige, kaum sichtbare Optik) wieder zu Nichte mache. Dann kann ich es auch gleich bei dem Strumpf belassen.
Lieben Gruss
Chris
--
SLK R170 FL Originalzustand mit AMG I Felgen
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