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| Geschrieben am 15.04.2012 um 12:04 Uhr  
| Hallo
seit 18 Monaten und ein paar Tagen steht mein abgemeldeter, magmaroter SLK 200 in meiner Garage. Bisher konnte ich den nicht verkaufen. Und irgendwie will ich es auch gar nicht. Ist mein erstes Auto; ein tolles Auto, welches mich noch immer begeistert. Baujahr Ende 1999 und nur ca. 135.000 km. Da einige Teile neu gemacht worden sind, ist der wie ein Neuwagen - fühlt sich beim Fahren aber wie ein Oldtimer an.
Vor einer Woche habe ich die auf dem Dachboden gelagerte Batterie sicherheitshalber geladen und wieder eingebaut. Wagen sprang direkt an. Den zugestaubten Wagen gewaschen.
Auch dieses WE habe ich mich wieder um die Pflege gekümmert. Jetzt fehlt noch die Zulassung, damit ich damit wieder alltags fahren kann. Mein neuer, silberner SLK 350 FL war ansich nur für "Sonntagsfahrten" gedacht. Im ersten Winter hatte ich noch den dicken abgemeldet und bin mit dem roten gefahren, aber das erschien mir nicht gut. Die Sitzheizung ist beim dicken stärker und das Abbiegelicht, das ESP usw. besser für den Winterbetrieb. Also hatte ich im November 2010 den roten SLK abgemeldet. 2011 geriet dieser dann irgendwie in Vergessenheit - und ich fuhr nur noch silber. Der 171er hat ja schließlich auch seine Vorteile.
Ich hab gestern einen Brief von der HUK24 Versicherung erhalten, dass mir der Vertrag (KH+VK) gekündigt wird, da die beitragsfreie Ruhendversicherung nur 18 Monate gilt. Wie die Zeit vergeht. Hab dann erstmal per Mail darum gebeten den Vertrag leben zu lassen.
Nun die Zulassung. Die geht aber nur mit TÜV (nennt man jetzt HU = Hauptuntersuchung). Wie komm ich denn ohne gestempelte Kennzeichen zum TÜV? Okay, man darf mit den ungestempelten alten KFZ-Kennzeichen auf direktem Wege dahin fahren. Auch zur Zulassungsstelle. Allerdings wiederum nicht, wenn die Abmeldung mehr als 18 Monate zurückliegt. Dafür braucht man rote Kennzeichen. Die kann ich mir leihen, kein Problem. Die kann man aber nur verwenden, wenn eine KFZ-Haftpflichtversicherung besteht. Grmpf, und die besteht eben nicht mehr. Jetzt kann ich nur auf die Versicherung hoffen (s.o.) ...
Es gibt noch das Vollgutachten/Vollabnahme Gerücht. Vor ca. 5 Jahren wurde hier aber das Gesetz geändert. Erst bei Löschung eines KFZ aus dem KFZ-Register ist ein Vollgutachten notwendig. Eine Löschung erfolgt nach sieben Jahren. D.h. ich brauch nur die normale HU (ca. 94 EUR).
Würdet ihr den Wagen vorher bei Mercedes durchchecken lassen? (Und wie soll man dahin kommen?) Braucht der Wagen neues Öl? Ich schätz mal ja, aber erst nach HU und Zulassung. Ich lass den Ölwechsel immer bei Mr Wash im 45 km entfernten Krefeld machen.
Hoffentlich kriege ich diese Woche das alles hin - und kann dann mal wieder mit dem Magmaflitzer zum MBSLK.de Stammtisch düsen.
Gruß
Marcus | Antworten
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| Geschrieben am 15.04.2012 um 13:41 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von dave hd am 15.04.2012 um 13:43 Uhr ]
Marcus schrieb:
Hallo
Hoffentlich kriege ich diese Woche das alles hin - und kann dann mal wieder mit dem Magmaflitzer zum MBSLK.de Stammtisch düsen.
Gruß
Marcus
Hi...
wo ist das Problem??
Erst mal mit den roten Kennnzeichen und dem roten SLK zum Tüv!
Ggf. den Ölwechsel vorher machen lassen, wenn das Öl schon viele Km gefahren wurde. Ein frischer Ölwechsel ist hin und wieder bei der AU "hilfreich"...
Wenn er dann HA/AU hat, mit den alten Kennzeichen, (wenn die noch zu deinem Auto gehören, falls nicht, neue Nr. reservieren lassen und über gutschild.de neue Schilder bestellen) zur Zuslassungstelle fahren. Dazu braucht dein roter nicht bewegt zu werden!!
Dann mit den gestempelten Schildern zurück und am roten festmachen...und fahren...
Dann kannst du deinen Wagen immer noch durchchecken lassen, wenn du das nicht selbst erledigen kannst..
(Die Versicherungsbestätigung der Huk24 zur Zulassung hast du ja schon besorgt, oder)?
--
CU, Dave
...unterwegs im SLK 200 K... | Antworten
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| Geschrieben am 15.04.2012 um 14:21 Uhr  
| Letztlich kann ich zu folgendem sichere Aussagen machen:
Direkte Fahrten zur Erlangung einer Zulassung (d.h. Tüv und Zulassungsstelle) sind mit nicht zugelassenen Fahrzeugen erlaubt, solange ein Versicherungsschutz besteht. Lediglich die alten (entstempelten Kz.) anbringen. siehe § 19 Abs. 5 StVZO
Lass dir doch einfach für das Fz. eine neue Versicherungsnr. geben, die brauchst du bei der Anmeldung sowieso. Das reicht als Nachweis einer Versicherung aus.
Natürlich sind keine Fahrten mit Umwegen über Aldi, an Wochenenden und nach Öffnungszeiten zulässig. | Antworten
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| Geschrieben am 15.04.2012 um 16:56 Uhr  
| Hallo Marcus,
wenn du auf Nummer sicher gehen willst, schreib einfach deine Versicherung an und lass dir die Unterlagen für ein Kurzkennzeichen geben. Das ist 5 Tage gültig, damit kannst du dann ganz bequem zum TÜV und zur Zulassung fahren, sogar mit Umweg über Aldi
Vor dem TÜV würde ich noch eine Durchsicht der Beleuchtung machen, das kannst du auch als nicht-Schrauber.
Wenn der Wagen dann wieder Zugelassen ist, kann der erwähnte Ölwechsel mit Filter nicht schaden und die Bremsflüssigkeit zu wechseln macht ebenfalls Sinn, da diese alle 24 Monate gewechselt werden soll, auch wenn der Wagen die meiste Zeit gestanden hat.
Gude, Olli.
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"Es ist heilsam, sich mit farbigen Dingen zu umgeben. Was das Auge freut, erfrischt den Geist, und was den Geist erfrischt, erfrischt den Körper."
Prentice Mulford (1834 - 1891) | Antworten
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