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| Geschrieben am 24.03.2004 um 22:05 Uhr  
| Ja ja.............. ich hab mir das im Forum auch schon alles durchgelesen.
Todesgefahr bei Unfall, keine Insassenversicherung. Probleme mit Einbau, nicht von einer Fachwerkstatt eingebaut daher auch keine Bescheinigung usw usw.
Nur mein TÜV läuft im April ab und ich hab wirklich kein Bock die Dinger auszubauen.
Das mit ABE und Bescheinigung muß aber trotzdrm zu realisieren sein.
Soweit ich weiß steht selten auf den Überrollbügel der Hersteller drauf.
Wieso dann nicht irrgendeine ABE kopieren???
Und eine Bescheinigung mit modifiziertem Kennzeichen usw. sollte auch gehen.
Also wie bekomme ich meine Verbrecher-Bügel trotzdem durch den TÜV
MFG SLK V8 | Antworten
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| Geschrieben am 24.03.2004 um 22:10 Uhr  
| Moin..
Gibt es denn eine ABE für diese Bügel..egal ob V oder U Form ???
Denke nein...
XTC hat meines Wissens für die neuen V Bügel eine ABE dabei...was dir aber wohl bei U Form nicht viel nützen wird...
Ich würde einfach so zum TÜV fahren....gehe mal davon aus das dich keiner danach fragen wird. Der SLK fahrer ist nun mal kein Rowdy im Tuningwahn..er wird da schon korrekt sein
Gruß Andreas
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| Geschrieben am 24.03.2004 um 22:40 Uhr  
| Moin..
Ganz einfach..über das Fahrerverzeichnis !!!
DJH als Suchbegriff eingeben und schon tut sich eine Flut von Fahrern auf--diese Herrschaften solltest du mal kontaktieren..vielleicht kopiert dir ja jemand seine ABE
Gruß Andreas
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| Geschrieben am 24.03.2004 um 23:11 Uhr  
| ich habe genau das gleiche problem.
meine bügel habe ich als inxx gekauft, die kopierte gutachterliche stellungname ist für bügel der firma "jom" osä. (habe ich im auto).
in dieser gutachterlichen stellungnahme steht, dass der firmenschriftzug auf den bügeln steht, tut er aber nicht, da steht leider gar nichts.
ich habe einen guten draht zu einen gtü prüfer, der kann mir
diese leider nicht ohne abe oder korrektes gutachten eintragen, ich müsste, wenn ich sie unbedingt eingetragen haben möchte zum baurat fahren und denen anhand der bauanleitung in etwa erklären, wie sie eingebaut wurde. dann würde sie sicher eingetragen werden. die sog, gutachterliche stellungnahme ist eigentlich nichts wert aber für mich immer noch besser als gar nichts. das gleiche gilt übrigends auch für mein wsa 2000 windschott. in dem beipackzettel steht weder die genaue bezecihnung noch eine art abe, ect. ist eigentlich auch nichts wert und kann auf grund dieses scheines nicht eingetragen werden. ist bei dem teil aber absolut nicht notwendig meint mein prüfer. die bügel wäre schon sinnvoller aber da lasse ich es wohl drauf ankommen.
die variation mit einen "wischi waschi" gutachten von ähnlichen bügeln könnte man ja mal probieren.
gruss
BasE
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