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| Geschrieben am 27.02.2004 um 13:21 Uhr  
| ...in diesem Falle empfehle ich ein bisschen stöbern im Archiv, Stichwort 'Windschott', oder gleich einen Abstecher zu den beiden Lieblings-Windschott-Lieferanten der Community, nämlich Dieter mit seinen WSAs und Harald mit seinem AWS, die sich beide im Abschnitt 'Sonderkonditionen' (Leiste links, unten) mit ihrem Webauftritt und Sonderpreisen für die Community empfehlen.
Mit diesen Schotts macht man nichts falsch, die Detailauswahl bleibt Geschmackssache.
Gruß
Micha | Antworten
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| Geschrieben am 27.02.2004 um 16:07 Uhr  
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Olli aus Mainhattan schrieb:
Die TÜV Frage ist ausserdem auch noch zu klären...
--
V8 - Jage nie, was Du nicht töten kannst.
Olli,
klär mich mal mit dem TÜV für das Winschott auf. Was muss denn da geTÜVt sein?!?
Ich habe mir ein Plexischott herstellen lassen und da ist nix mit dem TÜV. Hat mein Kleiner Schwarzer jetzt keine ABE mehr???
--
Grüße, Lutz
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| Geschrieben am 27.02.2004 um 16:22 Uhr  
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LuckySLK schrieb:
...klär mich mal mit dem TÜV für das Winschott auf. Was muss denn da geTÜVt sein?!?
Die WSAs z.B. werden mit einer ABE geliefert. Ich hab meine beiden WSAs sogar eintragen lassen im Schein & Brief.
Da auf die Windschotts bei offenem Dach relativ starke Kräfte wirken, und ein sich lösendes Windschott unmittelbar auf den Fahrer einwirken könnte, fällt es nach gängiger Interpretation unter sicherheitsrelevante, genehmigungspflichtige Teile.
In der WSA-ABE wird z.B. sogar eine maximal zulässige Fahrtgeschwindigkeit für den offenen SLK mit diesem Windschott angegeben, insofern wird das Thema wohl von den technischen Prüfstellen recht ernst genommen und genauer untersucht.
Im Falle eines durch Dein Eigenbau-Windschott verursachten oder mitverschuldetem Unfalls wird die Versicherung sicher etwas genauer hinsehen. Für die nächste HU oder Polizeikontrolle ist wegen des Teils aber eigentlich nicht mit einer sofortigen Stillegung des Fahrzeugs zu rechnen.
Gruß
Micha | Antworten
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