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| Geschrieben am 20.01.2010 um 22:09 Uhr  
| Hallo,
der grosse Ladeluftkühler braucht nicht eingetragen zu werden. Die Riemenscheibe schon. Das widerum geht nur mit einem entsprechenden TÜV-Gutachten. Nach der Änderungsabnahme beim TÜV musst du zur Zulassungsstelle und die Fahrzeugpapaiere berichtigen lassen.
Das Tuning musst Du deiner Versicherung mitteilen. Die Versicherung gehen sehr unterschiedlich vor, was Zuschläge angeht. Meine damalige Versicherung hat einen sehr deutlichen Aufschlag genommen. Ich hab dann bei der nächsten Gelegenheit mir einen andere Versicherung gesucht, welche keine Aufschläge berechnet hat. War nicht so einfach eine Versicherung zu finden. Die meisten wollten Zuschläge berechnen und bei den Direktversicherungen konnten die meisten "Callcenter-Fachleute" mir gar nichts sagen, versprochene Rückrufe blieben aus, ect.
Gruß
Thomas
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| Geschrieben am 20.01.2010 um 23:19 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von Tomm am 20.01.2010 um 23:20 Uhr ]
Ein grosser LLK bring als Einzellmaßnahme sicherlich ein paar PS, bzw. es gehen dir bei hohen Aussentemperaturen nicht so viele PS verloren als mit dem Serien-LLK. Ob man diese Mehrleistung beim Fahren merkt.....wohl kaum.
So wie ich deine Postings interpretiere, hast Du noch keine grosse Riemenscheiben verbaut und spielst nun mit dem Gedanken. Wie gesagt, legal geht das nur, mit einem Kit inkl. TÜV-Gutachten und das bekommt man nicht für € 299,-- .
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| Geschrieben am 20.01.2010 um 23:33 Uhr  
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Tomm schrieb:
der grosse Ladeluftkühler braucht nicht eingetragen zu werden.
Warum eigentlich nicht ?
Ist doch eine bauliche Veränderung
Erklär mal bitte
--
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