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Tipps und Technik R170 » » Thema: INXX V-Bügel und die "Laborbericht-Lüge" |
Beitrag von:
(nicht mehr aktiv)
| Geschrieben am 16.04.2008 um 09:49 Uhr  
| Ich hatte mir seit längerem die Frage gestellt, ob dieser ominöse "Laborbericht" irgendeine verkehrsrechtliche Gültigkeit besitzt. Er wird momentan bei den neuen INXX-V-Bügeln mitgeliefert und von vielen Verkäufern als "ABE" angepriesen.
Also habe ich mich mit einem Spezailisten vom Tüv Süd in Verbindung gesetzt. Laut dessen Aussage hat dieser "Laborbereicht" im Straßenverkehr nichts verloren. Er erstetzt keine ABE oder Teilegutachten und stellt noch nicht einmal ein Festigkeitsgutachten dar.
Er fragte sich ernsthaft, wieso der Hersteller und Auftraggeber (Fa. JOM Bochum) diesen Bericht überhaupt an die Öffentlichkeit gibt. Er konnte es sich nur so erklären, daß der Anschein erweckt werden soll, es handle sich um eine ABE. Wenngleich die Fa. JOM dieses mit keinem Wort direkt erwähnt.
Fazit ist, daß die Bügel eingetragen werden müssen, wenn von der Fa. JOM keine ABE volriegt. Weiterhin bräuchte man für eine Eintragung ein Teilegutachten für die Bügel, welches es nicht gibt. Also bleibt nur die letzte Variante, welche heißt: Einzelabnahme ! Jedoch bräuchte man hierfür ein sog. Festigkeitsgutachten. Mir ist nicht bekannt, ob ein solches über die Fa. JOM bezogen werden kann. Ich halte es jedoch für unwahrscheinlich, da JOM ja auf ihren Laborbericht setzen.
Mit diesem wäre eine Einzelabnahme grundsätzlich auch möglich, wenn man einen Prüfer findet, der bereit ist seine Abnahme auf den Laborbericht zu stützen. Dies ist eher unwahrscheinlich, da es sich bei den Überrollbügeln ja um sicherheitsrelevante Teile handelt.
Stellt sich mir nur noch die Frage wieso JOM für die alten runden Bügel ein ordentliches Gutachten hat erstellen lassen und bei den neuen jetzt so ein Murks betreibt... | Antworten
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Beitrag von:
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| Geschrieben am 16.04.2008 um 11:23 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von ll_cool am 16.04.2008 um 11:24 Uhr ]
zulu44 schrieb:
Er fragte sich ernsthaft, wieso der Hersteller und Auftraggeber (Fa. JOM Bochum) diesen Bericht überhaupt an die Öffentlichkeit gibt. Er konnte es sich nur so erklären, daß der Anschein erweckt werden soll, es handle sich um eine ABE. Wenngleich die Fa. JOM dieses mit keinem Wort direkt erwähnt.
Mahlzeit,
da ich mir für diesen Sommer auch noch ein Paar Roadsterbügel zulegen möchte, las ich den Beitrag mit Interesse.
Auf der Webside von JOM steht allerdings eindeutig geschrieben, dass die Roadsterbügel in der StVZO zugelassen sind!!!
siehe hier: http://www.jom.de/Roadstarbuegel-59-9004.html
Was stimmt den nun eigentlich? Der Preis von JOM ist ja ansich schon fair. Gibt es hier jemanden der die Bügel mit ABE hat? Bzw. mit was werden die Bügel ausgeliefert, dass JOM schreibt: "in der StVZO zugelassen"? Oder ist das Verarschung?
Danke und Grüße ll | Antworten
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Beitrag von:
(nicht mehr aktiv)
| Geschrieben am 16.04.2008 um 12:26 Uhr  
| Wie geschrieben, daß sind meine Informationen vom Tüv-Süd. Auch die StVZO sieht keine "Laborbereichte" als Legitimationen vor.
Ausgeliefert werden die Bügel mit diesem "Laborbericht", der üblicherweise mit Unterschrift und Stempel der Fa. JOM mitgeliefert wird (was soll das bringen??? - erteilt sich JOM die Zulassung selbst ???)
Viele Verkäufer von Tuningzubehör (oft bei Ebay) legen auch schon mal die ABE der alten runden Bügel bei, nach dem Motto: "Das merkt eh keiner". Leider hat die alte ABE ein Prüfdatum, an dem es die neueren V-Bügel noch garnicht gab. Das ist mir z.B. sofort ins Auge gefallen.
Frag doch einfach mal bei JOM an, wieso sie für diese Bügel keine Gutachterliche Stellungnahme wie bei den runden Bügeln in Auftrag gegeben haben ?
Wieso haben die Bügel kein E-Prüfzeichen oder keine KBA Nummer, sondern nur einen schwindeligen Laborbereicht, den die Welt noch nicht gesehen hat ?
Will da jemand vielleicht nur für schnelles Geld verdienen ? Fraglich ob hier der Tatbestand des Betruges gem. § 263 StGB eventuell schon erfüllt ist.... | Antworten
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Beitrag von:
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| Geschrieben am 16.04.2008 um 13:36 Uhr  
| hi,
auch der abe für die "alten" bügel stehe ich sehr zurückhaltend gegenüber!!
die (runden) bügel als solches tragen keinerlei kennzeichnung und der teils beigelegte aufkleber gilt für mein verständnis ja auch nur sehr "eingeschränkt" als unveränderlich & eindeutig...
für den preis waren sie... na ja... ok aber auch nur, weil ich ja einiges hab nacharbeiten bzw. ersatz für die sanitär-gummis anfertigen lassen habe.
gruss,
markus | Antworten
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Beitrag von:
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| Geschrieben am 16.04.2008 um 20:52 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von Dom am 16.04.2008 um 20:53 Uhr ]
ll_cool schrieb:
zulu44 schrieb:
Er fragte sich ernsthaft, wieso der Hersteller und Auftraggeber (Fa. JOM Bochum) diesen Bericht überhaupt an die Öffentlichkeit gibt. Er konnte es sich nur so erklären, daß der Anschein erweckt werden soll, es handle sich um eine ABE. Wenngleich die Fa. JOM dieses mit keinem Wort direkt erwähnt.
Mahlzeit,
da ich mir für diesen Sommer auch noch ein Paar Roadsterbügel zulegen möchte, las ich den Beitrag mit Interesse.
Auf der Webside von JOM steht allerdings eindeutig geschrieben, dass die Roadsterbügel in der StVZO zugelassen sind!!!
siehe hier: http://www.jom.de/Roadstarbuegel-59-9004.html
Was stimmt den nun eigentlich? Der Preis von JOM ist ja ansich schon fair. G
Danke und Grüße ll
@ll_cool
Bist du sicher, dass dies die richtigen Überrollbügel sind? Vom Preis wären die Topp, aber sind diese auch wirklich für den R170??? Da steht nur SLK.
Hier mal eine Übersicht der Produkte:
http://www.jom.de/index.php?search=&search_term=slk
--
SLK 230 Kompressor FL
6. Gang Schaltgetriebe, 18 Zoll, H&R Tieferlegung, CLK Grill, SS doppel Oval (Pre-FL), Kompressor Kit, KN Luftfilter, Easy Roof (no Chirp), original Alarmanlage, Pioneer X1BT Navi | Antworten
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| Geschrieben am 16.04.2008 um 21:20 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von Escape99 am 16.04.2008 um 21:24 Uhr ]
Hallo alle zusammen,
wer billig kauft manchmal eben auch 2 mal. Darum habe ich mir die Bügel von Väth gekauft und bei Väth auch einbauen lassen. Der Service war perfekt und mit der damaligen Sonderaktion für MBSLK'ler (-20%) auch preislich absolut im Rahmen.
Und was zum Mittach gab's auch noch... ach ja, und nette Benzingespräche!
EDIT:
Mit ABE bzw. Gutachten natürlich, habe die Bügel aber trotzdem mal eintragen lassen, man weiß ja nie.
--
Grüße aus der Mainmetropole
Tom
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