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Tipps und Technik R170 » » Thema: Wichtig, kurz vor Kauf, Erstzulassung in Frankreich?!?
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User seit 04.12.2006
 Geschrieben am 07.08.2007 um 17:30 Uhr   
Hallo, ich brauche euren Rat beim SLK Kauf. Ich habe bei einem Händler ein Dekra Gebrauchtwagensiegel in Auftrag gegeben (Auto ist ziemlich weit weg und ich kenne mich auch nicht gut aus). Das Dekra Siegel wurd nur partiell zugeteilt weil der SLK wohl laut Prüfer in Frankreich zugelassen wurde. Kann mir jemand sagen ob das sein kann und weshalb es von DEKRA aufgrund dessen nicht ausgestellt wird? Kann das ein NAchteil für mich sein? Bitte falls jemand einen Rat hat gleich bescheid geben da ich mich entscheiden muss. Danke.

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   Olli aus Mainhattan



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 Geschrieben am 07.08.2007 um 17:32 Uhr   
Die Frage ich doch erstmal, hat er deutsche Papiere oder nicht? Ist der Nachweis des Fahrzeugs lückenlos oder nicht? Im Zweifelsfall, da du auch nicht wirklich vom fach bist, lieber Finger weg...


Viel Erfolg, Olli

--
V8 - Jage nie, was Du nicht töten kannst.

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   HarryB

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 Geschrieben am 07.08.2007 um 17:32 Uhr   
Vielleicht mal direkt beim Dekra anrufen und fragen? Ich meine, bevor Du hier zig verschiedene Meinungen/ Aussagen hörst...

Gruß,
Harald

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 Geschrieben am 07.08.2007 um 18:45 Uhr   
Hallo, der Dekra Prüfer meinte ja es läge daran, dass er in Frankreich zugelassen wurde und er deshalb generell kein volles Dekra Siegel bekommen kann sondern nur das partielle

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   c-man

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 Geschrieben am 07.08.2007 um 18:57 Uhr   
[ Beitrag wurde zuletzt editiert von c-man am 07.08.2007 um 18:58 Uhr ]



Widar schrieb:

Hallo, der Dekra Prüfer meinte ja es läge daran, dass er in Frankreich zugelassen wurde und er deshalb generell kein volles Dekra Siegel bekommen kann sondern nur das partielle


Deinem Posting entnehme ich, dass Du Haralds Rat nicht befolgt und nicht dort angefrufen hast. Warum?

Nun, ich habe mir mal die Mühe gemacht, die Website "Die Prüfpunkte für DEKRA Siegel für Gebrauchtfahrzeuge" anzusehen.

http://www.dekra.de/dekra/show.php3?id=1508&nodeid=&_language=de

Dort heißt es u.a.:

Das DEKRA Siegel für Gebrauchtfahrzeuge wird nur zugeteilt, wenn:
- die Hauptuntersuchung noch mindestens 21 Monate Gültigkeit hat

Da eine HU eine rein deutsche Angelegenheit ist, könnte ich mir vorstellen, dass dies halt nur zu dem partiellen Siegel führt. Aber das ist nur eine Vermutung. Ein Anruf könnte Dir Klarheit verschaffen.

Ulrich
--
#54 beim EVENT 2007

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 Geschrieben am 08.08.2007 um 17:39 Uhr   
Hallo, also ich habe eben noch mal mit dem Händler und Dekra telefoniert, das Auto war bis vor 2 Jahren immer in Deutschland und wurde dann nach Frankreich verkauft und hat dort die HU und AU her. Deshalb gab es auch beim Dekra das Siegel nicht.

Jetzt ist es wieder beim Händler in Deutschland ohne deutsche HU und AU und ich weiß nicht ob es Probleme geben kann oder ob man auf etwas besonderes achten muss. Brauche ich jetzt für den Tüv in Deutschland besondere Papiere oder gibt es sonst einen Haken bei der ganzen Sache? Bräuchte ich besondere Papiere? Laut händler sollte das alles ganz easy sein... Warum passiert mir immer so etwas? Jetzt habe ich das Auto gefunden welches ich unbedingt haben möchte und dann wieder so etwas!

Falls sich jemand auskennt wäre ein Ratschlag super. Vielen Dank,

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   Tepfi

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 Geschrieben am 08.08.2007 um 19:08 Uhr   
Hallo

Warum lässt du den Händler das nicht übernehmen? Handel den Preis mit TÜV/AU und Zulassung aus, wenn doch alles kein Problem ist, sollte er das doch günstig hinkriegen. Wenn nicht stimmt was nicht.

--
MfG
André

R171 Fahrspass Verarbeitung zum

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 Geschrieben am 08.08.2007 um 19:23 Uhr   
Hi, kann man sich eigentlich gegen Diebstahl irgendwie absichern? Was wäre wenn das Auto gestohlen wäre? Dann wäre mein Geld und das Auto weg kann man dem irgendwie vorbeugen ?

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 Geschrieben am 08.08.2007 um 19:42 Uhr   
Hallo Widar,

Andre` hat Recht,

Soll doch der Händler die deutschen Papiere machen. Man braucht dazu nur die
EU-Übereinstimmungserklärung(gibts bei DB) TÜV und AU, sowie die franz. Papiere.

Es gibt Fälle wo entwendete Leasingfahrzeuge aus dem Ausland hier in Deutschland
verkauft wurden, also Vorsicht, an gestohlenem oder unterschlagenen Gütern kann in Deutschland kein Eigentum erworben werden.

Eine Versicherung des Händlers, das er das Eigentumsrecht hat würde ich mir in dem Falle unbedingt unterschreiben lassen.

Gruss

patster

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Beiträge: 92
User seit 04.12.2006
 Geschrieben am 08.08.2007 um 20:00 Uhr   
Hallo, das mit dem Eigentumsrecht ist doch immer schon im Kaufvertrag erwähnt mit dem Vermerk, dass das Auto frei von Rechten eines Dritten oder so ähnlich ist. Ist man dadurch gegen vorigen Diebstahl abgesichert? Vermutlich auch nicht.

lg Hans

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