wieso reicht der LIM nicht aus und seit wann muss man sich so einen Aufkleber vor die Nase kleben? Ich dachte das Ding sei eine "freiwillige" Geste der Erinnerung an die Winterreifen.
Auch wenn der Aufkleber Pflicht ist, kann ich mir kaum vorstellen, daß dieser kontrolliert wird, geschweige denn, daß man beim Fehlen ein Ticket bekommt.
Außerdem wird mein Wagen von keinem gefahren, der nicht wüßte, daß die VMAX bei WR begrenzt ist.
Ich jedenfalls habe ihn gleich entsorgt.
meine NL klebt den Aufkleber immer ganz dezent zwischen Lichtschalter und Leuchtweitenregulierung. Diese Stelle hat noch einen anderen Vorteil: der Aufkleber hält nicht besonders auf dem Plastikmaterial und löst sich innerhalb kürzester Zeit von selbst wieder ab
Zum Bild: Wer kam denn auf die Idee, Klebegewichte sichtbar außen zu montieren??? Ist bei 15" innen kein Platz? Für solche Fälle gibt es extra flache Bauformen. Beim erneuten Auswuchten gibt es nach dem Entfernen Beschädigungen der Alu-Lackierung, die gerade bei im Winter gefahrenen Alufelgen gern weiter "wachsen".
der Aufkleber ist Pflicht, wenn der Winterreifen "zu langsam" ist.
Hier der offizielle Teil :
§ 36 der StVZO (Straßenverkehrszulassungsordnung) besagt:
Bereifung und Laufflächen
Maße und Bauart der Reifen müssen den Betriebsbedingungen, besonders der Belastung und Geschwindigkeit, entsprechen. Bei Verwendung von M&S-Reifen (Winterreifen) gilt die Forderung der Geschwindigkeit auch als erfüllt, wenn die für M&S-Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit unter der durch Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit liegt, jedoch
1. die für M&S-Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit im Blickfeld des Fahrzeugführers sinnfällig angegeben ist,
2. die für M&S-reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit im Betrieb nicht überschritten wird.